Justizressort will bei Gesetzesadaptierungen für Lebenspartnerschaftsgesetz mit gutem Beispiel
vorangehen
Wien (bmj) - Justizministerin Maria Berger sprach sich am 27.05. bei der RichterInnenwoche, der größten
Fortbildungstagung der österreichischen Justiz, für eine stärkere Unterstützung der Familienrichter
aus. "Gerade die FamilienrichterInnen haben eine äußerst verantwortungsvolle und für die Gesellschaft
wichtige Aufgabe. Die Entscheidungen, die zum Wohl des Kindes zu treffen sind, fordern juristische und menschliche
Spitzenleistungen", sagte Berger. Daher sei es ihr ein großes Anliegen, die FamilienrichterInnen zu
unterstützen und zu entlasten. Daher soll die Jugendgerichtshilfe zu einer bundesweit den Familiengerichten
unterstützend zur Seite stehenden Gerichtshilfe ausgebaut werden.
Knapp vor dem Abschluss befinde sich das vom Bundesministerium für Justiz durchgeführte Modellprojekt
eines Kinderbeistandes, zum Beispiel bei Scheidungsverfahren. "Der Kinderbeistand repräsentiert hier
sozusagen die Stimme des Kindes", sagte Berger. Dieses Modellprojekt wird sozialwissenschaftlich begleitend
erforscht und die ersten Ergebnisse sind sehr vielversprechend. "So wird man nach Ende der Modellphase wohl
erfolgreich über eine bundesweite Einführung diskutieren können."
Mit dem Familienrechts-Änderungsgesetz 2008 befindet sich ein Vorschlag in Begutachtung, die Scheidung von
einer vorhergehenden Beratung abhängig zu machen. Damit sollen beide an einer Scheidung beteiligten Parteien
über die rechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und finanziellen Folgen einer Scheidung informiert sein.
"Ich bin der Ansicht, dass auch diese Maßnahme zu einer Entlastung der FamilienrichterInnen führen
wird", so Berger.
Weiters befasst sich im Bundesministerium für Justiz eine Arbeitsgruppe mit der Verbesserung der Situation
der FamilienrichterInnen. Die Vorschläge sind vielfältig und reichen bis zur Einrichtung eines eigenen
familienrechtlichen Senates beim Obersten Gerichtshof, um die Aufstiegschancen und Karriereoptionen für FamilienrichterInnen
zu verbessern.
Zahlreiche Gesetzesvorschläge aus Bergers Ressort würden dem neuen Bild der Familie Rechnung tragen,
von neuen Rahmenbedingungen für Patchworkfamilien bis zur gerichtlichen Anerkennungsverfahren für Auslandsadoptionen.
"Allen voran möchte ich auch auf das Lebenspartnerschaftsgesetz hinweisen, das sich gerade in Begutachtung
befindet und die bisher bestehende Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren beendet", betonte Berger.
Allein das Justizressort werde im Rahmen der Einführung der Lebenspartnerschaft 29 Justizgesetze entsprechend
adaptieren und gehe hier anderen Ministerien mit gutem Beispiel voran. "Wird also das neue Rechtsinstitut
eingeführt, erwarte ich, dass die anderen Ministerien mit ihren Regelungen entsprechend nachziehen werden.
Eventuell letzte bestehende Gesetzeslücken wird dann die Gerichtsbarkeit schließen", so Berger. |