Ab 1. Jänner 2009 in Kraft, Kostenersparnis für Unternehmen und mehr Bürgerservice
Wien (bmj) - Der Nationalrat hat am 05.06. den Entwurf von Justizministerin Maria Berger für
eine Grundbuchs-Novelle, mit der die rechtliche Grundlage für die Umstellung auf eine neue Grundstücksdatenbank
und Verbesserungen des Grundbuchs- und Vermessungswesens realisiert werden, einstimmig angenommen. „Pro Jahr werden
rund 21 Millionen externe Abfragen in der Grundstücksbank getätigt und 684.000 Eintragungen vorgenommen.
Wirtschaft und öffentliche Verwaltung stellen immer höhere Anforderungen an die Grundstücksdatenbank,
das internationale Vorzeigeprojekt wird ab Jänner 2009 technisch verbessert und darüber hinaus auch noch
bürgerfreundlicher als bisher sein“, zeigte sich die Justizministerin über die Zustimmung der Nationalratsabgeordneten
erfreut.
In der Grundstücksdatenbank werden schon seit mehr als zwei Jahrzehnten die Daten von 10,4 Millionen Grundstücken
in Grundbuch und Kataster elektronisch geführt. Durch die neue Grundstücksdatenbank wird nun die Bürgerfreundlichkeit
erhöht. Die Eingabeprozesse werden beschleunigt und die Abfragemöglichkeiten erweitert. Die Novelle schafft
auch die Möglichkeit, fehlerhafte Anträge auszubessern und baut so den Servicegedanken im Grundbuchsverfahren
aus. „Durch die neue Grundstücksdatenbank werden aber nicht nur die Abläufe vereinfacht, auch die Verwaltungskosten
für Unternehmen werden gesenkt. Die Einsparungen werden sich auf ca. 170.000 Euro belaufen,“ führte Justizministerin
Berger einen weiteren Hauptpunkt der Reform aus.
Weiters hervorzuheben sind die Änderungen der Sonderbestimmungen des Liegenschaftsteilungsgesetzes für
die vereinfachte Verbücherung von Straßen-, Wege-, Eisenbahn- und Wasserbauanlagen. Nach wie vor bestehende
Besonderheiten wie das Eisenbahnbuch, das nicht verbücherte öffentliche Gut und die Sondergrundbücher
in drei Katastralgemeinden werden bereinigt.
Das Grundbuch ist ein von den Bezirksgerichten geführtes öffentliches Verzeichnis, in das Grundstücke
und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte eingetragen werden. Folgende Rechte können unter anderem in
das Grundbuch eingetragen werden: das Eigentum, das Wohnungseigentum, das Pfandrecht, das Baurecht und Dienstbarkeiten.
Der Kataster wird von den 41 Vermessungsämtern geführt und dient dazu, bestimmte tatsächliche Grundstücksverhältnisse
ersichtlich zu machen und - soweit der Grenzkataster angelegt worden ist – Grenzen verbindlich nachzuweisen. |