Buchinger: Erster Status-Bericht zur Rezeptgebührenobergrenzen-Regelung sehr erfreulich   

erstellt am
09. 06. 08

Wien (nso) - "Seit Jahresanfang braucht niemand mehr als 2 Prozent seines Jahresnettoeinkommens für Arzneien aufzuwenden. Die Rezeptgebührenobergrenze ist ein gelungenes Beispiel für den weiteren Ausbau des Sozialstaates. Sie bringt mehr soziale Gerechtigkeit und verhindert den Weg in eine Zwei-Klassen-Medizin", erklärt Sozialminister Erwin Buchinger. Von diesem sozialpolitischen Meilenstein profitieren rund 350.000 Personen, in erster Linie chronisch Kranke und ältere Menschen.

Mit Stichtag 6. Juni 2008 sind bereits 5.899 Versicherte aufgrund ihres Einkommens von der Rezeptgebühr gemäß der Richtlinie zur Rezeptgebührenobergrenze befreit.

Derzeit wird davon ausgegangen, dass bis Jahresende ca. 350.000 Versicherte auf Grund des Erreichens ihrer Rezeptgebührenobergrenze von der Zahlung der Rezeptgebühr befreit sein werden.

Für die Abrechnungsmonate Jänner bis März 2008 wurden insgesamt rund 14,9 Millionen Rezepte bzw. ca. 29 Millionen Verordnungen innerhalb des Projektes REGO verarbeitet.

PensionistInnen profitieren besonders
"Vor allem PensionistInnen, die oft auf sehr viele Medikamente angewiesen sind, werden deutlich entlastet. 80 Prozent der nunmehr begünstigten Personen sind PensionistInnen, die keine Ausgleichszulage erhalten, deren Einkommen aber die Rezeptgebührenobergrenze laut Richtlinie nicht übersteigt. Heuer werden geschätzte 280.000 PensionistInnen aus dieser Gruppe von dieser Regelung profitieren. AusgleichszulagenbezieherInnen sind generell von der Rezeptgebühr befreit ", erläutert Buchinger. "Geht man von einer Durchschnitts-Nettopension von Euro 900,-- aus, zahlt man im gesamten Kalenderjahr nicht mehr als Euro 216,-- bzw. 45 Rezeptgebühren. Dies würde einer durchschnittlichen monatlichen Belastung von Euro 18,-- entsprechen", rechnet Buchinger vor.

Innovative und einfache Abwicklung
Sozialminister Buchinger war bei der Abwicklung vor allem die moderne und kundenfreundliche Administration über die e-card ein großes Anliegen. Im Hauptverband wurde dazu eine entsprechende Software (REGO) entwickelt, die nun Schritt für Schritt zum Tragen kommt:

"Mit dieser innovativen Administration ist sichergestellt, dass - sobald die bezahlten Rezeptgebühren 2 Prozent des Jahresnettoeinkommens erreichen - der Arzt bzw. die Ärztin automatisch über das e-card System die Information erhält, dass der Patient bzw. die Patientin von der Rezeptgebühr befreit ist. Einfacher geht's nicht", so der Sozialminister abschließend.
 
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