Fristsetzungsantrag des BZÖ abgelehnt
Wien (pk) - Abgeordnete Haubner (B) wollte mit dem Fristsetzungsantrag ein Zeichen setzen, wie sie
betonte, denn im Familienausschuss würden konstruktive Anträge der Opposition aus fadenscheinigen Gründen
vertagt. Im Regierungsprogramm werde eine Stärkung der Vaterbeteiligung bei der Vereinbarkeit von Beruf und
Familie angekündigt, Fortschritte gebe es jedoch keine, stellte Haubner fest und erinnerte an die vorangegangene
Gesetzgebungsperiode, wo es der SPÖ nicht schnell genug habe gehen können. Sie verwies auf die Forderungen
von Abgeordneter Stadlbauer, Ministerin Bures und Präsidentin Prammer in Sachen Vatermonat und ging dann auf
das Modell des BZÖ ein. Dieses sehe einen Vatermonat im bestehenden System mit mehr Flexibilität vor.
Den Vätern stünde dabei ein Parallelbezug zum Kinderbetreuungsgeld zu, so wie es derzeit auch bei den
Müttern der Fall ist. Dieses Modell wäre rasch umsetzbar und finanzierbar, sagte Haubner, und würde
die Wünsche der Väter und die Wirklichkeit endlich in Einklang bringen.
Abgeordnete Mag. KUNTZL (S) hielt fest, dass es einen parteiübergreifenden Konsens gibt, die Beteiligung der
Väter bei der Erziehung zu stärken. Über die Maßnahmen sei man sich noch nicht einig, man
habe aber bereits wichtige Schritte gesetzt. Kuntzl nannte in diesem Zusammenhang die Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgelds.
Man müsse über alle Modelle ausführlich diskutieren, bekräftigte sie, denn sie sei sich dessen
durchaus bewusst, dass das SPÖ-Modell eines Vaterschutzmonats mit eigenem Freistellungs- und Lohnanspruch
zwar eine optimale Lösung darstelle, aber vielleicht nicht durchsetzbar ist. Es gebe daher derzeit intensive
Gespräche mit den Sozialpartnern, um rasche Umsetzungsmöglichkeiten auszuloten.
Abgeordneter WÖGINGER (V) bestätigte die Aussagen Kuntzls in Bezug auf laufende Verhandlungen und zeigte
sich zuversichtlich, dass diese bald abgeschlossen werden können. Seiner Meinung nach lässt sich der
BZÖ-Antrag in diese Verhandlungen gut integrieren. Ihm persönlich sei es wichtig, dass die Väter
auch später ausreichend Zeit haben, sich den Kindern zu widmen. So wie seine Vorrednerin sah er die Auswirkungen
der Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgelds positiv. Wöginger zeigte sich offen, über einen Rechtsanspruch
zu diskutieren, er machte aber auch darauf aufmerksam, dass für junge Väter die Möglichkeit besteht,
dienstfreie Tage zu nehmen und in Urlaub zu gehen.
Abgeordnete MANDAK (G) hielt es für demokratiepolitisch bedenklich, wenn die Anträge der Opposition in
den Ausschüssen nie abgestimmt, sondern immer wieder vertagt werden. Wenn SPÖ und ÖVP etwa der Meinung
sind, dass das Modell der Grünen, einen Vatermonat mit einem finanziellen Ausgleich in der Höhe von 800
€ im Monat einzuführen, kein guter Vorschlag ist, dann sollte der Antrag bitte auch abgelehnt werden, forderte
Mandak. Den Fristsetzungsantrag des BZÖ werde ihre Fraktion natürlich unterstützen.
Abgeordneter DI KLEMENT (F) zeigte sich dankbar darüber, dass Kollegin Haubner den Antrag eingebracht hat,
weil damit eine Diskussion ermöglicht werde, die sehr wichtig ist. Auch er erachtete die Vorgangsweise der
Regierungsparteien in den Ausschüssen für demokratiepolitisch bedenklich. Außerdem gebe es überhaupt
keine Ansätze und Ideen mehr in der Familienpolitik, die Regierung sei in diesem Bereich absolut gescheitert.
Dringenden Handlungsbedarf sah Klement etwa im Bereich der Scheidungs- und Obsorgeverfahren, wo keine Rücksicht
darauf genommen wird, dass Kinder ein Recht auf beide Elternteile haben. Die "vaterlose Gesellschaft"
führe dazu, dass männliche Vorbilder fehlen und dass Buben und junge Männer völlig orientierungslos
sind, wodurch es oft zu einem Abgleiten in Sucht, Drogenmissbrauch und Gewalt komme.
Abgeordneter DOLINSCHEK (B) wies darauf hin, dass es in der SPÖ offensichtlich verschiedene Modelle in der
Familienpolitik gibt, man sollte sich nun auf eines einigen. Er sei aber schon sehr froh, dass nun nicht mehr behauptet
wird, dass das Kinderbetreuungsgeld ein "Zurück an den Herd" bedeute. Im Jahre 2006 haben 970 Väter
ihre Kinder im ersten Lebensjahr zuhause betreut, 1.620 Väter waren es im zweiten Lebensjahr und 3.423 Väter
waren es im dritten Lebensjahr, informierte Dolinschek. Diese Entwicklung sollte seiner Meinung nach forciert und
die Väter motiviert werden, sich mehr in die Kinderbetreuung einzubringen, war der Redner überzeugt.
Dafür seien aber die entsprechenden Rahmenbedingungen notwendig, wie etwa die Erhöhung der Zuverdienstgrenze.
Der Antrag der B-Abgeordneten Haubner, dem Familienausschuss zur Beratung über den BZÖ-Entschließungsantrag
betreffend die Stärkung der Vaterbindung durch die Einführung eines "freiwilligen Vatermonats"
eine Frist bis 7. Juli 2008 zu setzen, wird abgelehnt. |