Tabakgesetznovelle
Wien (bgf) - Erfreut zeigt sich Gesundheitsministerin Dr. Andrea Kdolsky über die am 04.06.
im Ministerrat erzielte Einigung zur Tabakgesetznovelle. "Wir haben mit dieser Lösung eine eigenständige
österreichische Lösung ermöglicht, die in erster Linie dem Schutz der Nichtraucher Rechnung trägt,
aber auch Wahlfreiheit für die Gastronomie und Selbstbestimmung für die Bevölkerung beinhaltet",
so die Ministerin. Die Novelle sieht Wahlfreiheit für kleine Lokale unter 50 m2 und eine verpflichtete Trennung
in Raucher- und Nichtraucherbereiche bei Lokalen über 80 m2 vor. Für Lokale zwischen 50 und 80 m2 wurde
eine sogenannte Korridorlösung vereinbart. Grundsätzlich gilt auch hier die Verpflichtung zur räumlichen
Trennung.Wenn der Inhaber eines solchen Lokals, das nur aus einem Raum besteht, nachweist, dass eine räumliche
Trennung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, kann er auch in diesem Raum das Rauchen erlauben.
Zudem konnten wesentliche Verbesserung im Arbeitnehmer/innenschutz für den Bereich der Gastronomie erzielt
werden. So wird es etwa für werdende Mütter ein Berufsverbot in Gastronomiebetrieben geben, die als Raucherbetriebe
geführt werden.
Darüber hinaus bringt die Novelle erstmals die Möglichkeit, Verstöße gegen das Rauchverbot
in öffentlichen Gebäuden zu sanktionieren. Sowohl die Nichteinhaltung als auch die Nichtdurchsetzung
der Rauchverbote bzw. der Nichtraucherschutzbestimmungen werden sanktioniert. Verwaltungsübertretungen seitens
der Inhaber von Gaststätten können mit Geldstrafen zwischen 2.000 und 10.000 Euro eingehoben werden.
Bei Übertretungen durch Gäste kann eine Strafe zwischen 100 und 1.000 Euro anfallen.
"Insgesamt haben wir heute mit der Beschlussfassung einen wichtigen Schritt zur Stärkung des Nichtraucherschutzes
und auch der Gesundheitsförderung setzen können", so Kdolsky abschließend. |