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Keine Konsulargebühren für Neugeborene mehr |
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Reisepässe und Staatsbürgerschaftsnachweise
gratis Wien (bmeia) - Ab sofort sind Amtshandlungen österreichischer Botschaften und Konsulate, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, von Konsulargebühren befreit. Dies betrifft insbesondere die Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen und Reisepässen. Die Gebührenbefreiung ist nicht auf österreichische StaatsbürgerInnen beschränkt und gilt auch für entsprechende Gebühren im Inland. Bedingung ist, dass diese Amtshandlung innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes vorgenommen wird. Rechtsgrundlage für das Ausland ist das Konsulargebührengesetz 1992 idgF bzw. dessen Novelle vom 7. Mai 2008. Die aktuelle Fassung des Konsulargebührengesetzes 1992 ist im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) unter "Bundesrecht, geltende Fassung" abrufbar. |
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