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Novelle des Schulunterrichtsgesetzes |
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erstellt am
03. 06. 08
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BM Schmied und Neugebauer: "Bildungsstandards als wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung"
Rechtliche Grundlage für den "Qualitätscheck" für den Unterricht
an unseren Schulen wird am 04.06. im Ministerrat beschlossen
Wien (bmukk) - Am 04.06. beschließt der Ministerrat eine Novelle des Schulunterrichtsgesetzes.
Darin wird die rechtliche Grundlage für die Einführung von Bildungsstandards geschaffen. Durch diesen
Schritt können die ersten österreichweiten Überprüfungen im Schuljahr 2012/13 durchgeführt
werden.
"Jedes Kind in Österreich hat das Recht auf höchste Qualität an unseren Schulen. So wie in
jedem Unternehmen Leistung und Qualität laufend geprüft werden, brauchen wir auch einen 'Qualitätscheck'
für den Unterricht an unseren Schulen. Deshalb wurden die Bildungsstandards entwickelt. Sie legen fest, was
Schülerinnen und Schüler nach der 4. und 8. Schulstufe können sollen. Ihre Überprüfung
zeigt uns, ob die entsprechenden Kompetenzen erworben wurden. Die Bildungsstandards helfen Lehrerinnen und Lehrern
bei ihrem Streben, den Unterricht laufend zu verbessern. Bisher waren wir bei der Bewertung der Bildung in unserem
Land auf internationale Studien wie PISA oder PIRLS angewiesen. Mit den Bildungsstandards können wir nun weit
besser auf spezifisch österreichische Besonderheiten eingehen. Denn wir brauchen nicht nur gute Schulen, wir
wollen die besten Schulen für unsere Kinder", so Bildungsministerin Claudia Schmied.
Der Vorsitzende des Unterrichtsausschusses und ÖVP-Bildungssprecher Fritz Neugebauer ergänzt: "Wie
im Regierungsübereinkommen vereinbart wollen wir nun, nach umfangreichen Vorarbeiten in den vergangenen Jahren
durch die Pädagoginnen und Pädagogen, die Verantwortlichen in der Bildungsforschung sowie das Unterrichtsressort,
gemeinsam dieses wichtige Instrument zur Qualitätssicherung an unseren Schulen auch gesetzlich verankern".
Dem Vorsitzenden des Unterrichtsausschusses ist es dabei wichtig, "die Bildungsstandards als das zu sehen,
was sie sind: Ein neues Instrument für die Schule und die Pädagog/innen, das unabhängig von der
Leistungsbeurteilung wichtige Aufschlüsse über die nachhaltig erworbenen Kompetenzen eines Schülers
bzw. einer Schülerin bringt". Sicherzustellen gilt es, dass die Ergebnisse "für alle Beteiligten
nutzbringend eingesehen und verwendet werden können", so Neugebauer.
Die Bildungsstandards sollen eine österreichweite Vergleichsmöglichkeit der Unterrichtsergebnisse sicherstellen.
Sie legen fest, welche Kompetenzen Schülerinnen und Schüler SchülerInnen in der 4. und 8. Schulstufe
in einzelnen Unterrichtsgegenständen nachhaltig erworben haben sollen. Ihre regelmäßige Überprüfung
sichert und optimiert die Qualität im Unterricht. Bildungsstandards zeigen, ob im Unterricht der Bildungsauftrag
bestmöglich erfüllt wurde. Sie helfen bei der Selbstbewertung und Orientierung: LehrerInnen bekommen
eine Rückmeldung über die Lernergebnisse der SchülerInnen. Die SchülerInnen können ihre
Leistung besser einschätzen. Insgesamt zeigen die Bildungsstandards Stärken und Schwächen einer
Schule auf und sie kann mit gezielten Maßnahmen darauf reagieren.
Im Gegensatz zum Lehrplan - der allgemeine Bildungsziele und didaktische Grundsätze festlegt und beschreibt,
was die SchülerInnen pro Schuljahr lernen müssen - beschreiben Bildungsstandards die gewünschten
Lernergebnisse am Ende der 4. und 8. Klasse. Sie legen fest, wie genau die Kinder etwas wissen oder können
sollen. Der Unterricht wird dadurch verstärkt kompetenzorientiert. Die Bildungsstandards wurden für die
Fächer "Mathematik" und "Deutsch, Lesen, Schreiben" in der 4. Schulstufe sowie "Mathematik",
"Deutsch", "Englisch" und "Naturwissenschaften" in der 8. Schulstufe entwickelt.
In Form von einheitlichen schriftlichen Überprüfungen wird festgestellt, ob die SchülerInnen das
vermittelte Wissen auch anwenden können. Die Ergebnisse haben keine Auswirkung auf die Benotung der SchülerInnen.
Die Auswertung der Fragebögen wird vom Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung
des österreichischen Schulwesens (BIFIE) durchgeführt. Die Ergebnisse der Standardüberprüfungen
werden so ausgewertet, dass sie für die nachhaltige Qualitätsentwicklung in den Schulen sinnvoll verwendet
werden können. Jede Schule soll im Dreijahresabstand von diesem Qualitätscheck profitieren.
Zur Unterstützung der individuellen Förderung der SchülerInnen und zur Vorbereitung auf die Überprüfung
in der 4. und 8. Schulstufe erhalten die Pädagog/innen wertvolle Aufgabensammlungen für jede Schulstufe,
die ein klares Bild der Standards vermitteln und jedem einzelnen Kind das Kompetenzprofil mit Stärken und
Schwächen aufzeigen. Dies bietet eine gute Grundlage für individuelle Förderprogramme. "Die
Bildungsstandards sind ein Quantensprung in der Schulentwicklung. Mit ihnen schaffen wir einen Paradigmenwechsel
im Unterricht", so Schmied.
Ein vom Unterrichtsministerium ins Leben gerufenes Projektteam entwickelt und begleitet die Bildungsstandards gemeinsam
mit einem Netzwerk aus SchulpraktikerInnen, Schulaufsicht, Wissenschaft und MultiplikatorInnen. Die Bundesministerin
legt die Bildungsstandards auf gesetzlicher Basis per Verordnung fest. Die Bildungsstandards werden seit Herbst
2001 entwickelt und wurden bisher an rund 320 Schulen erprobt. Rund 500 LehrerInnen waren in die Entwicklung eingebunden.
Workshops für die Schulpartner, Elternverbände und die Gewerkschaften sind in Vorbereitung. Dieses Projekt
braucht beste Öffentlichkeitsarbeit. Die Einführung an Volks- und Hauptschulen sowie AHS ist im Schuljahr
2008/09 geplant, die ersten Überprüfungen sind ab dem Schuljahr 2012/13 vorgesehen. |
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Brosz: "In dieser Form kein Fortschritt"
Statt Förderung steht Selektion im Vordergrund
Wien (grüne) - "Angesichts der Tatsache, dass ein Fünftel der Fünfzehnjährigen
nicht ausreichend Sinn erfassend lesen kann, können Mindeststandards für die österreichischen Schulen
grundsätzlich sinnvoll sein. Der Regierungsvorschlag ist hier jedoch kein Fortschritt", erklärte
der Bildungssprecher der Grünen, Dieter Brosz. Die Regierung orientiert sich nicht an erfolgreichen Beispielen,
sondern stellt mit ihrem Vorschlag die Selektion in den Mittelpunkt, wo es doch um die Förderung der SchülerInnen
gehen sollte. "Es ist bemerkenswert, wie es Unterrichtsministerin Schmied wieder einmal gelingt, einen richtigen
Ansatz denkbar schlecht in die Praxis umzusetzen," so Brosz.
"Wenn Bildungsstandards die Qualität des Unterrichts verbessern sollen, dann dürfen sie nicht am
Ende des jeweiligen Schultyps eingeführt werden. Was haben SchülerInnen am Ende der 4. und am Ende der
8. Klasse davon, wenn Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt werden, sie dann aber die Schulen verlassen?",
kritisierte Brosz. In allen Ländern, in den Bildungsstandards sinnvoll eingesetzt werden, werden diese laufend
erhoben. SchülerInnen erhalten Förderangebote zu einem Zeitpunkt, wo sie sie auch nützen können.
LehrerInnen bekommen laufend Feedback und Weiterbildungsangebote. "Wer Verbesserung in den Mittelpunkt stellen
will, muss ausreichend Zeit für Fördermaßnahmen einplanen," so Brosz.
"Die vorgelegten Bildungsstandards drohen den Unterricht weiter einzuschränken. Wenn in Zukunft der gesamte
Jahresstoff eines Faches als Standard festgelegt wird, gibt es keine Freiräume mehr für Schwerpunkte
oder individualisierten Unterricht. Ein solches Konzept hat mit Förderung nichts zu tun, sondern es wird damit
nur mehr für Tests und Standards gelernt. Wahlmöglichkeiten und Freiräume für SchülerInnen
sind in Österreich ohnehin schwach ausgeprägt, jede weitere Einschränkung wäre eine Verschlechterung.
Bildungsstandards dürfen nur für einen Kernstoff gelten", forderte Brosz. |
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Leitl: Wirtschaft begrüßt die Einführung von Bildungsstandards
Unternehmen müssen sich auf ein Mindestniveau der Schulabgänger verlassen können
Wien (pwk) - "Bildungsstandards setzen Ziele, motivieren Schüler und Lehrer und unterstützen
den Leistungsgedanken an Österreichs Schulen", begrüßt der Präsident der Wirtschaftskammer
Österreich, Christoph Leitl, die von Bundesministerin Schmied und dem Vorsitzenden des Unterrichtsausschusses,
Fritz Neugebauer, vorgestellte Novelle des Schulunterrichtsgesetzes als rechtliche Grundlage für die Einführung
von Bildungsstandards. "Die qualitative, moderne Aus- und Weiterbildung ist eine der Hauptsäulen für
einen erfolgreichen Wirtschafts- und Arbeitsstandort. Die Einführung von Bildungsstandards ist ein wichtiger
Schritt in diese Richtung und wird daher von der Wirtschaft voll und ganz unterstützt."
Standards seien notwendig, damit die Abnehmer von Schulabgängern - Unternehmen oder Hochschulen - wissen,
mit welchen Voraussetzungen ein Bewerber zu ihnen kommt. "Standards machen Schülerleistungen vergleichbar
und was vergleichbar ist, das ist auch gerecht", so Leitl. Bildungsstandards helfen außerdem, Leistungsunterschiede
zwischen gleichen Schultypen und im Vergleich zu anderen Ländern zu verringern.
Bildungsstandards müssten aber auch Mindeststandards sein, stellt Leitl klar. Aus Sicht der Wirtschaftskammer
sollen Bildungsstandards langfristig für jedes Fach und für jede Schulart formuliert werden. Eine logische
Konsequenz daraus ist auch die Einführung von zentralen Abschlussprüfungen am Ende der Schullaufbahnen.
Leitl: "Wenn man festlegt, was ein Schüler oder eine Schülerin gelernt haben muss, sollte jedenfalls
auch eine Qualitätskontrolle am Ende eines Bildungsabschnitts vorgenommen werden. Denn für die Arbeitgeber
ist es elementar, dass sie sich bei den Schulabgängern auf ein bestimmtes und bundesweit gewährleistetes
Niveau an Grundwissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten verlassen können." |
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