Novelle zum UG 2002  

erstellt am
13. 06. 08

Wesentliche Eckpunkte zur Novelle des Universitätsgesetzes 2002
Rahmenbedingungen / Ziele / Grundgedanken

  • Universitätsgesetzes 2002 ist internationales Vorbild, jetzt Teile weiterentwickeln
  • Effizientere Karrieremodelle für Nachwuchswissenschafter entwickeln (Kollektivvertrag)
  • Leitungsstrukturen der Unis und Entscheidungsprozesse klarer gestalten
  • Internationale Wettbewerbsfähigkeit der Universitäten steigern

Studium

  • Studiendauer für Bachelor-Studien flexibler gestalten (Ausnahmeregelung für vier Jahre, wenn dies für die Beschäftigungsfähigkeit erforderlich ist
  • Studienbeiträge für Drittstaatenangehörige in die Autonomie der Universitäten legen, bei gleichzeitiger Einrichtung von Studienförderungssystemen durch Universitäten (bessere EU-Rückflüsse bei EU-Programmen möglich)
  • Studienberechtigung – mehr Durchlässigkeit: bessere Anrechnung von Meisterprüfungen (Anrechnung von einem Wahlfach)
  • Klarstellungen bezgl. Mobilität: bei Bachelor und (!) Master
  • Weisungsfreie Studierendenanwaltschaft mit Ansprechpartnern an Universitäten für mehr Schutz und Unterstützung für Studierende (Berichte mit Öffentlichkeit und Transparenz)
  • Umstellung der Lehramtsstudium auf Bachelor und Master

Personal

  • Leitung von Organisationseinheiten nicht mehr an den Status Universitätsprofessor gebunden
  • Erweiterung der Professorenkurie um die LeiterInnen von Organisationseinheiten, die nicht der Professorenkurie angehören – für die Dauer ihrer Funktion – d.h. aktiv u. passiv wahlberechtigt
  • Ausdehnung der befristeten Professoren (sog. § 99 Professuren) auf bis zu 6 Jahre; mit dem Effekt für mehr Chancen für Nachwuchswissenschafter


Finanzierung/Leistungsvereinbarung

  • mögliche jährliche Gestaltungsvereinbarung ergänzend zur Leistungsvereinbarung
  • Vereinbarungsmöglichkeit zur Bewertung der Erreichung von Leistungsvereinbarungs-Zielen

Universitätsrat

  • Bestellung der Uniräte durch Bundesminister (politische Letztverantwortung)
  • Bei der Bestellung der Universitätsräte ist das B-GlBG anzuwenden
  • bessere Informationsrechte: z.B. Information über den Budgetvoranschlag des Rektors
  • Ausschreibung des Rektors
  • 2 Vertreter in die „Findungskommission“


Rektor / Rektorat

  • Findungskommission: ein Vertreter vom Senat, zwei vom Universitätsrat, (Einstimmigkeit)
  • Wenn 2/3 des Universitätsrats und 2/3 des Senats für Verhandlungen mit dem bisherigen Rektor stimmen, dann kann auf eine Ausschreibung verzichtet werden
  • Amtierender Rektor kommt automatisch auf den Nominierungsvorschlag des Senates (außer Senat stimmt mit 2/3 Mehrheit gegen Rektor)
  • Rektor in Studienfragen stärker involviert – z.B. Rektor kann „Joint degree Programme“ besser durchsetzen


Hochschulzugang

  • Vorschlag gem. Empfehlungen des Wissenschaftsrates, Master und Ph-D Studien mit qualitativen Zugangsbe-dingungen zu versehen


Gleichbehandlung / Frauenförderung / Antidiskriminierung

  • BundesgleichbehandlungsG ist bei Bestellungen, Nominierungen und Ernennungen von entscheidungsbefug-ten Organen analog anzuwenden
  • Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen stärken


Berufungs- und Habilitationsverfahren vereinfachen

  • Reduktion auf mind. 2 Gutachter (1 externer Gutachter); Rektor nominiert auch Gutachter
  • Anpassungen bei der Zulassung zur Habilitation: Bewerber muss durchgehende mehrjährige qualifizierte Lehrtätigkeit nachweisen

Quelle: BMWF


 

 Broukal: "Nichts für Studierende, nichts für junge WissenschafterInnen"
"Dafür viele kleine Goodies für den Minister"
Wien (sk) - "Ich lese und staune: In Hahns Presse-Unterlage von seiner heutigen Pressekonferenz ist keine Rede von besseren Studienbedingungen, vom Teilzeitstudium, von mehr Chancen für die jungen WissenschafterInnen, von mehr Mitsprache, von Gerechtigkeit für die 'lost generation' der vom UG 2002 abgestraften 'außerordentlichen' ProfessorInnen. Viele im Regierungsprogramm vereinbarten Punkte werden sorgfältig ausgeklammert. Damit wird es nicht getan sein, Herr Minister", sagt SPÖ-Wissenschaftssprecher Josef Broukal zu den am 12.03. vorgestellten ÖVP-Vorschlägen für die Reform des Universitätsgesetzes.

"Was ist Hahns Unterschrift wert?"
"Minister Hahn hat das Regierungsabkommen eigenhändig unterschrieben, ist aber offenbar nicht bereit, es einzuhalten. Was ist Hahns Unterschrift wert?", fragt Broukal. "Für die SPÖ gilt jedenfalls: Entweder nimmt Hahn das Regierungsprogramm in seinen Entwurf auf oder dieser hat bei der SPÖ keine Chance. Besser kein neues UG als dieses neue UG", so Broukal am Donnerstag gegenüber dem Pressedienst der SPÖ.

"Statt das Regierungsprogramm umzusetzen, haben Hahns Gesetzesschreiber 'kleine Goodies' für ihren Minister eingebaut. Er soll die Uni-Räte ganz allein auswählen können, er soll jedes Jahr einen Teil der Uni-Budgets von seiner persönlichen Genehmigung abhängen machen können. Da bin ich mehr als skeptisch", sagt Broukal.

"Qualitative Zugangsbedingungen": SPÖ gegen neue Zugangshürden
"Vor einem halben Jahr wollten einige Rektoren noch die halben Bachelor-AbsolventInnen aus den Unis rauswerfen. Jetzt ist in Hahns Entwurf von 'qualitativen Zugangsbedingungen' die Rede. Die SPÖ wird das sehr genau prüfen. Unser Land braucht mehr Uni-AbsolventInnen, nicht neue Zugangshürden", sagt Broukal. "Im Juni der feierliche Bachelor-Abschluss und im Oktober an der selben Uni ungeeignet für's Masterstudium - das wird es mit der SPÖ nicht geben", so der SPÖ-Wissenschaftssprecher abschließend.

 

 Brinek: Broukal, der Nein-Sager
ÖVP-Wissenschaftssprecherin zur UG 2002-Novelle: Von der Gesetzes- zur Kultur-Reform
Wien (övp-pk) - "Mehr als ein kategorisches Nein fällt SPÖ-Wissenschaftssprecher Josef Broukal zum UG-Entwurf wohl nicht ein. Bundesminister Dr. Johannes Hahn hat bei der UG-Novelle den Fokus auf die Studierenden gelegt. Sie werden die Nutznießer der künftigen Universitäten sein. Bei der heutigen Pressekonferenz hat der Minister klipp und klar vier Ziele formuliert: Bis 2020 sollte jeder zweite Studierende ein Auslandssemester aufweisen und sich die Zahl der Habilitierten an den Unis massiv erhöhen. Zudem sollten unsere Uni-AbgängerInnen - so wie jemand, der stolz darauf ist, in Harvard studiert zu haben, - auch stolz auf ,ihre‘ jeweilige Uni sein. Dem Minister geht es zudem um ein schnelleres Studium, mehr Studierende und größere Mobilität." Das stellte ÖVP-Wissenschaftssprecherin Abg. Dr. Gertrude Brinek, Obmannstellvertreterin im Wissenschaftsausschuss, klar.

Hinsichtlich der Zugangsbedingungen verwies Brinek auf die Qualitätssicherung des Studiums. "Die Spielregeln werden für alle transparent und einsehbar sein, Ängste sind hier nicht angebracht", so die Abgeordnete in Richtung von SPÖ und Grünen

"Mit dem UG 2002 ist ein maßgeblicher, international viel beachteter Akt der Modernisierung der Universitäten gesetzt worden. Die Hohen Schulen wurden aus der Abhängigkeit von einzelgesetzlichen Vorgaben (z.B. Studienpläne) entlassen, aus einem Finanzkorsett (Kameralistik) befreit und zu selbständigen wissenschaftlichen und wissenschaftlich-künstlerischen Einrichtungen, die sich ihren jeweiligen Bedürfnissen gemäß organisieren können. In der universitären Praxis ist der Wandel großteils vollzogen, dennoch ist der Prozess ‚vom Papier in die Köpfe' noch nicht gänzlich abgeschlossen" so Brinek.

"Stärkung und Weiterentwicklung der Autonomie und Fokussierung auf die österreichischen Bedürfnisse - diese Prinzipien kennzeichnen daher den Begutachtungsentwurf zur UG-Novelle. Aus den ersten Erfahrungen leitet sich die neue Abstimmung der Leitungsorgane ab" verwies Brinek auf die Findungskommission für die RektorInnenbestellung, die Präzisierung der Ausgestaltung der Leistungsvereinbarungen, die Zusammensetzung der Senate und vieles mehr. Ebenso verhalte es sich mit der Beachtung des Bundesgleichbehandlungsgesetzes, das bisher nicht genügend ernst genommen wurde und nun im UG eine Präzisierung erfahren soll: Wesentlich ist dabei die verpflichtende Zusammensetzung aus Frauen und Männern und die "verfahrens-stoppende" Wirkung von Beeinspruchungen. Kam es in der Vergangenheit in solchen Fällen zu Doppelgleisigkeiten (Bestellungen, Wahlen und Ernennungen liefen weiter bzw. wurden vollzogen, auch wenn es im Verfahren zu einer "Klage" gekommen war), so soll das künftig ausgeschlossen sein. Die zuständigen Verantwortlichen für Gleichbehandlungsfragen entscheiden zudem, ob es unter bestimmten Umständen zulässig ist, ein Gremium mit weniger als 40 Prozent Frauen bzw. Männern als gültig zusammengesetzt anzusehen ("Exitklausel").

Erfeut zeigte sich die ÖVP-Abgeordnete weiters über die Verbesserung bei Berufungen und Habilitationen sowie über die Regelung, dass über ein "Paragraf 99 -Verfahren" die bestqualifizierten ao.Professoren "aufgewertet" werden - ohne dass daraus volle Berufungsverfahren erwachsen. Entscheidend sei dabei die Qualität der Forschungsleistungen etwa auf START-Preisträger-Niveau bzw. einer gleichwertigen Leistung im Bereich Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften (GSK). Wie die in der letzten Zeit heftig diskutierte Weiterentwicklung der Mitwirkung der Betriebsräte aussehen könne, habe sie, Brinek, mit vielen Experten diskutiert. Hier sehe das Arbeitsverfassungsgesetz mehrere Formen und Arten der Einbeziehung ohne volles Stimmrecht vor, die über die bisherige Praxis hinausgingen. Das UG 2002 schreibt vor, dass Uni-Angehörige keine Mitglieder des Unirats sind; als traditionelles Instrument der Konzentration der Mitbestimmung wird der Senat angesehen.

Brinek sieht einer angeregten und anregenden Diskussion entgegen - "geht es doch darum, dass am Ort der Versammlung der besten Köpfe für die besten Köpfe der Zukunft die geeignetsten ‚Spiel-Regeln' gelten".

 

 Grünewald: Hahns UG-Entwurf ist eine massive Enttäuschung
Außer Spesen nichts gewesen
Wien (grüne) - "Der von Bundesminister Hahn vorgelegte Entwurf zum Universitätsgesetz ist eine massive Enttäuschung und brüskiert Universitätsangehörige und Studierende", kritisiert Kurt Grünewald, Wissenschaftssprecher der Grünen. "Die im Regierungsübereinkommen vereinbarten wichtigsten Maßnahmen fehlen vollkommen: mehr Mitbestimmung, Karrieremodelle für junge WissenschafterInnen sowie die Verbesserung der Studienbedingungen", erklärt Grünewald. Im Interesse der Universitäten hofft Grünewald, dass SP-Wissenschaftssprecher Broukal hier keine billigen Kompromisse schließen wird und seine kritische Position auch weiterhin vertritt.

Die Grünen sprechen sich angesichts der im internationalen Vergleich ohnehin schon niedrigen AkademikerInnenquote vehement gegen weitere Zugangsbeschränkungen aus. "Es ist mehr als seltsam, wenn trotz schlechter OECD-Bildungsdaten die Einführung qualitativer Zugangsbedingungen für Masterstudien geplant ist. Dass die Ursachen für Zulassungsbeschränkungen ganz wesentlich in der unzureichenden finanziellen Ausstattung sowie an mangelnden Personalressourcen liegen, wird schamhaft aber bewusst verschwiegen", kritisiert Grünewald.

Verwundert ist Grünewald, dass Bundesminister Hahn die Kritik des ihn beratenden Wissenschaftsrates an einer überholten Gruppen- und Kurienuniversität hartnäckig ignoriert und weiterhin standespolitisch begründete Hierarchien verteidigt. Stattdessen sollte an den Universitäten viel mehr ein offener, leistungsorientierter Wettbewerb unter Forschenden und Lehrenden ermöglicht werden. "Diese Chance hat Hahn nun verpasst", ärgert sich Grünewald und sieht diesen Entwurf daher nur als Beginn eines Diskussionsprozesses, der ohne der Einrichtung eines Unterausschusses nicht geführt werden kann. " Ich empfehle Minister Hahn kritische Stimmen ernst zu nehmen und durch Einbeziehung der Betroffenen endlich ein positives Signal zu setzen", schließt Grünewald.

 

 Darmann: "SPÖ/ÖVP-Streit ist für notwendigen Feinschliff des Uni-Gesetzes nicht förderlich"
Wien (bzö) - "Der Austausch von persönlichen Befindlichkeiten zwischen Wissenschaftsminister Hahn und SPÖ-Wissenschaftssprecher Broukal ist für den notwendigen Feinschliffs des Universitätsgesetzes nicht gerade förderlich. Gerade aber eine qualitative Weiterentwicklung in diesem Bereich ist immer anzustreben. Ein typisches Markeinzeichen für die Arbeit dieser Regierung ist es auch, daß SPÖ und ÖVP ihre Hahnenkämpfe immer am Rücken der Studierenden ausfechten", kritisierte BZÖ-Wissenschaftssprecher Mag. Gernot Darmann.

"Daß nun die Universitäten die Höhe der Studiengebühren für Studenten aus Nicht-EWR-Staaten selbst festlegen dürfen, ist positiv, da dann eine kostendeckende Verrechnung gegenüber diesen Studenten möglich wird. Somit könnten Geldmittel aufgebracht werden, die auch allen anderen Studenten zugute kommen. Diese Maßnahme wäre rechtlich gedeckt und ist ein guter positiver Schritt. Solange sich aber der Wissenschaftsminister auf keine weiteren konkreten Kriterien für die "qualitativen Zugangsbedingungen" festlegen möchte, bräuchten wir ohnehin darüber eigentlich gar nicht diskutieren", erklärte Darmann.

 

Ettl: Studienbedingungen verbessern, nicht Uni-Zugang beschränken
Nationaler Hochschulentwicklungplan soll mehr Geld und Personal bringen
Wien (ak) - "Verbesserungen für Studierende, nicht neue Beschränkungen des Uni-Zugangs", fordert die stellvertretende AK Direktorin Johanna Ettl. Sie spricht sich gegen die von Wissenschaftsminister Hahn geplanten "qualitativen Zugangsbeschränkungen" für das Magisterium und das Doktoratsstudium aus: "Das Wissenschaftsministerium muss überhaupt einmal untersuchen lassen, ob Akademikerinnen und Akademiker mit einem Bachelor-Abschluss allein Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben." Vordringlich sei mehr Geld und Personal für die Hochschulen und Universitäten, dafür verlangt die Arbeiterkammer einen mehrjährigen nationalen Hochschulentwicklungsplan. Verbessert werden müsse vor allem die Lage der berufstätigen Studierenden - sie zahlen die volle Studiengebühr, obwohl sie als "Teilzeitstudierende" gar nicht alle Leistungen der Hochschulen und Universitäten in Anspruch nehmen können.

Österreich gehört innerhalb der entwickelten Industriestaaten zu jenen mit den niedrigsten Akademikerquoten, erinnert Ettl, auch das spreche gegen neue Zugangsbeschränkungen. Mit Prozent 20 Akademikeranteil der 25 bis unter 35-Jährigen im Vergleich zu 31 Prozent im OECD-Schnitt gehört Österreich zu den Schlusslichtern. Und was noch viel problematischer ist - es hat sich in den letzten Jahrzehnten kaum eine Verbesserung ergeben: Der Akademikeranteil an der gesamten unter 65-jährigen Bevölkerung ist mit 18 Prozent fast gleich hoch wie bei den Jungen. Dass es seit längerer Zeit keine Entwicklung zum Positiven gegeben hat, ist ein Armutszeugnis für einen entwickelten Industriestaat.
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

 
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