Wien (nso) - Unseriöse Marktpraktiken wie etwa irreführende oder nicht eingelöste Versprechungen
erfordern wirksame Sanktionen. Die "Wilhelminenberg-Gespräche", die dem Dialog zwischen Verbraucherorganisationen
und der Wirtschaft, aber auch den Behörden und der Wissenschaft dienen, sind heuer dem Thema "Defizite
kollektiver Rechtsdurchsetzung" gewidmet. Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger sprach sich im Rahmen
der Wilhelminenberggespräche erneut für die Einführung einer Gewinnabschöpfng bei Unternehmen,
die sich unseriöser Praktiken bedienen und die Schaffung der Möglichkeit zu Sammelklagen im österreichischen
Rechtssystem aus.
Nicht nur in der österreichischen Konsumentenpolitik, sondern auch auf EU-Ebene denkt man derzeit intensiv
über Verbesserungen im Kampf gegen unseriöse Geschäftspraktiken nach, werden doch europaweit unfaire
Verhaltensweisen der UnternehmerInnen mitunter gezielt eingesetzt. Im Einzelfall verursachen diese Praktiken oftmals
nur geringfügige Schäden bei Konsumentinnen und Konsumenten, in Summe können sie aber beträchtlich
sein. "Wenn es uns gelingt, derartige unseriöse Marktpraktiken abzustellen, dient das den KonsumentInnen
ebenso wie jenen MitbewerberInnen, die sich rechtskonform verhalten", so Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger.
Ein globaler Markt, neue Technologien und zunehmend aggressives Marketing, das die Leichtgläubigkeit von KonsumentInnen
ausnützt, sind heute vielfach wichtige Rahmenbedingungen des modernen Marktes. Rechtsverstöße entfalten
häufig große Breitenwirkung und gehen sehr oft auch mit immensen Gewinnen einher. Die Rechtsdurchsetzung
findet im Vergleich dazu zu selten bzw. zu langsam statt, sodass einige Unternehmen diese mitunter auch bewusst
in ihre Unternehmensstrategie einkalkulieren. Die Rechtsdurchsetzung durch KonsumentInnen selbst findet praktisch
nicht statt, weil die Schäden häufig so gering sind, dass ein Gang zu Gericht vernünftigerweise
nicht in Frage kommt oder das Prozesskostenrisiko im Vergleich zum Schaden zu hoch ist.
Konsumentenschutzminister Buchinger fordert daher wirksame rechtliche Instrumente, die verhindern, dass sich Rechtsverstöße
lohnen. Instrumente wie die Gewinnabschöpfung oder Geldbußen können dabei probate Mittel sein.
Ein weiterer notwendiger Schritt zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung ist für Konsumentenschutzminister
Buchinger die Etablierung einer echten Gruppenklage. Der bereits vorliegende äußerst ausgewogene Entwurf
von Justizministerin Berger findet seine volle Unterstützung. "Ich fordere die ÖVP noch einmal auf,
ihren Widerstand aufzugeben und der Regierungsvorlage zuzustimmen", so Buchinger abschließend. |