Molterer: "Förderung von Risikokapital stärkt Wirtschaftswachstum und schafft Beschäftigung"   

erstellt am
11. 06. 08

Kapitalmarktstärkungs- und Innovationsgesetz in Begutachtung
Wien (bmf) - Die reibungslose Bereitstellung von Risikokapital (Private Equity oder Venture Capital) ist für die Dynamik der heimischen Wirtschaft besonders wichtig. Laut einer Studie des WIFO weisen risikokapitalfinanzierte Unternehmen ein um 70 Prozent höheres Umsatz- und um 50 Prozent höheres Beschäftigungswachstum auf als vergleichbare Unternehmen, die auf herkömmliche Finanzierungen zurückgreifen. Außerdem zeigen Studien, dass viele innovative Firmen gar nicht existieren würden, hätten sie keinen Zugang zu Risikokapital gehabt.

Der Anteil von Risikokapitalfinanzierungen am Bruttoinlandsprodukt beträgt in Österreich nur rund ein Siebentel des europäischen Durchschnitts. Darum schickt Vizekanzler Finanzminister Wilhelm Molterer am 11.06. das Kapitalmarktstärkungs- und Innovationsgesetz in Begutachtung. "In diesem Bereich hat Österreich noch Aufholbedarf. Ich will, dass innovatives Kapital in Österreich bleibt. Dafür brauchen wir zeitgemäße Rahmenbedingungen für die Bereitstellung von Private Equity und Venture Capital. Innovative Unternehmen sind besonders wichtig für Stärkung von Wachstum und Schaffung von Beschäftigung in unserem Land. Das gilt vor allem auch für den Bereich von kleinen und mittleren Unternehmen. Hier erwarte ich mir einen wichtigen Impuls", sagt Molterer

Das Gesetz verbessert vor allem die Rahmenbedingungen für die Bereitstellung von Risikokapital. Für Investmentgesellschaften, die Kapital zum Zwecke einer Geschäftseinführung oder für die Sanierung eines Unternehmens zur Verfügung stellen, gilt auf der Ebene der Gesellschaft das Prinzip der Beteiligungs- und Zinsneutralität. Gewinne aus Beteiligungsveräußerungen sind nicht steuerpflichtig, dafür sind auch Verluste nicht absetzbar. Zinsgewinne aus der Gewährung von Darlehen (Annexfinanzierungen) sind innerhalb gewisser Grenzen von der Steuer befreit, dafür ist der Zinsaufwand nicht von der Steuer abzugsfähig. Werden an die Eigentümer der Gesellschaft jedoch Gewinne ausgeschüttet, sind diese wie bei jeder anderen Gesellschaft normal zu versteuern.

"Mit diesem Gesetz werden auch klare Spielregeln geschaffen, um eine wirkliche Unterstützung für Innovation sicherzustellen und gleichzeitig einen Mißbrauch zu verhindern", so Molterer. Die steuerlichen Sonderregeln für Investmentgesellschaften sind an strenge Bedingungen geknüpft. Neben der Vorgabe, dass das Kapital für Sanierungs- oder Innovationszwecke verwendet werden muss, gibt es auch zeitliche Fristen: So muss eine Gesellschaft mindestens ein Jahr lang und darf maximal zehn Jahre an einer Zielgesellschaft beteiligt sein. Damit wird sichergestellt, dass der Zweck einer Investmentgesellschaft im Sinne des Gesetzesentwurfes nicht steuerbegünstigtes Beteiligungsmanagement oder reine Spekulation ist sondern das Erreichen der Profitabilität der Zielgesellschaft oder die Einführung neuer und innovativer Produkte.
 
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