Neues Klimaschutzgesetz ging in Begutachtung
Wien (bmlfuw) - Umweltminister Josef Pröll hat das von ihm im Vorfeld des Klimagipfels angekündigte
Bundesklimaschutzgesetz am 11.06. in Begutachtung geschickt. Kernstücke dieses von Pröll als „Meilenstein
der Klimaschutzpolitik in Österreich“ bezeichneten Gesetzes sind die Verankerung des Klimaschutzes als Staatszielbestimmung
in der Verfassung sowie ein klarer Rechtsrahmen, unter dem die Klimaschutz-Ziele der einzelnen Sektoren (Verkehr,
Raumwärme, Abfallwirtschaft, Energiegewinnung, etc.) eindeutigen Zuständigkeiten in Bund und Ländern
zugeordnet und festgeschrieben werden.
Umweltminister Pröll: „Die alte Klimastrategie hat nicht den notwendigen Erfolg gebracht. Die Zeit der Unverbindlichkeit
ist vorbei. Mit diesem neuen Gesetz nehmen wir all jene beim Wort, die sich immer wieder gerne zum Klimaschutz
bekannt haben. Nun fordern wir greifbare Handlungen ein.“ Mit dem neuen Bundesklimaschutzgesetz werde konkret fixiert,
wer was zum Klimaschutz beizutragen habe und wie die Sanktionen bei einer allfälligen Zielverfehlung aufzuteilen
seien, so der Minister.
Inhaltlich richtet sich die österreichische Aufgabenteilung nach den bereits akkordierten Vorgaben der bisherigen
und von der Bundesregierung 2007 beschlossenen Klimastrategie. Dementsprechend ergibt sich das in der Anlage dargestellte
Grundgerüst an Zielen und Zuständigkeiten.
Wo in einzelnen Sektoren mehrere Zuständigkeiten gegeben sind, sieht das Gesetz die Möglichkeit vor,
dass zwischen den betroffenen Ressorts bzw. Gebietskörperschaften bis Jahresende eine eigenständige Lastenteilung
für den jeweiligen Sektor vereinbart werden kann. Sollte es in einzelnen Sektoren zu keiner Einigung kommen,
sieht das Gesetz mit 1.1.2009 eine automatische Lastenteilung im Verhältnis 50:50 zwischen dem Bund und den
Länder, bzw. eine automatische Lastenteilung entsprechend des Bevölkerungsschlüssels zwischen den
einzelnen Ländern vor. Pröll: „Wir schreiben niemandem vor, mit welchen Maßnahmen die jeweiligen
Ziele zu erreichen sind. Aber klar ist jetzt, wer wo welche Verantwortung wahrzunehmen hat. Wer sein Ziel verfehlt,
wird in die Pflicht genommen. Ich rechne daher mit meßbaren und überprüfbaren Ergebnissen.“ |