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EU-Ministerrat: Einigung auf Arbeitszeit- und Leiharbeits-Richtlinien |
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erstellt am
10. 06. 08
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Ettl:
Einigung ist Rückschritt
Positiver zeigt sich Ettl in Bezug auf den ebenfalls gefundenen Kompromiss hinsichtlich
der Leiharbeitsrichtlinie
Wien (sk) - Kritisch äußert sich der SPÖ-Europaabgeordnete Harald Ettl in Bezug auf die in
der Nacht auf 10.06. im Ministerrat gefundene Einigung zur Arbeitszeitrichtlinie. "Die Einigung liegt weit
hinter dem zurück, was Sozialpartner und das Europäische Parlament gefordert haben. Man muss hier von
einem deutlichen Rückschritt sprechen. In dieser Form wird es kaum eine Zustimmung des Europäischen Parlaments
geben", ist Ettl überzeugt.
Der SPÖ-Europaabgeordnete kritisiert insbesondere zwei Bereiche des gestrigen Ergebnisses. "In Zukunft
soll der inaktive Teil der Arbeitsbereitschaft nicht mehr als Arbeitszeit gelten. Obwohl der EuGH in mehreren Urteilen
in den letzten Jahren unmissverständlicher das Gegenteil in seiner Rechtssprechung festgestellt hat. Die Auswirkungen
auf die Arbeitszeiten von Berufsgruppen wie Ärzten oder Feuerwehrmännern sind derzeit noch gar nicht
abzuschätzen." Weiters kritisiert Ettl, dass in der Einigung von einem Ende des individuellen opt-outs
- mit dem die Arbeitnehmer und Arbeitgeber individuell eine längere Wochenarbeitszeit als die Höchstarbeitszeit
von 48 Stunden festsetzen können - keine Rede mehr ist.
Die Ausdehnung der Durchrechnungszeit auf 12 Monate, nach denen die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48
Stunden erreich werden müsse - sei ein weiteres Geschenk an die Arbeitgeber, kritisiert Ettl. "Je länger
der Durchrechnungszeitraum, desto stärker können Arbeitnehmer mit irregulären und langen Arbeitsstunden
konfrontiert werden." Außerdem habe der Rat auf die notwendigen Sicherheitsklauseln, wie die verpflichtende
Konsultation der Arbeitnehmer und deren Vertreter und verpflichtende weitergehende Sicherheitsmaßnahmen verzichtet.
Positiver zeigt sich Ettl in Bezug auf den ebenfalls gefundenen Kompromiss hinsichtlich der Leiharbeitsrichtlinie.
"Auch wenn die gefundene Einigung noch weit von dem Standard, den es etwa in Österreich gibt, entfernt
ist, ist eine grundsätzliche Übereinkunft in dieser Frage zu begrüßen", so Ettl. "Mit
dem gefundenen Kompromiss gilt erstmals grundsätzlich gleicher Lohn für Leiharbeiter, wie für festangestellte
Mitarbeiter ab dem ersten Tag. Es geht nun darum, die Ausnahmen, die immer noch existieren auf ein Mindestmaß
zu reduzieren. Dies wird eine der Aufgaben der Gespräche im Europäischen Parlament sein", kündigt
Ettl abschließend an. |
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Karas: Ratskompromiss wichtiger Schritt
Schritt zu mehr sozialer Kohäsion - Opt-Out Regelung für Österreich nicht
notwendig
Brüssel (övp-pd) - "Die Ratseinigung zur Arbeitszeitrichtlinie sowie zur Stellung
der Leiharbeiter ist ein großer Durchbruch. Jahrelang blockierte Dossiers sind wieder flott gemacht worden.
Jetzt haben wir die Chance auf eine EU-Regelung, wo es bislang außer Widersprüchen zwischen EuGH-Urteilen
und nationalen Regelungen keine gab. Das ist ein Schritt vorwärts zu mehr sozialer Kohäsion in der EU",
sagte ÖVP-Europaklubobmann Mag. Othmar Karas. "Der Ratskompromiss bringt die notwendige Flexibilität
und steht in Einklang mit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes. Jetzt liegt der Ball beim Europaparlament,
das hier gemeinsam und gleichberechtigt mit dem Rat entscheidet. Ich hoffe auf einen Abschluss der zweiten Lesung
zu Jahresende und darauf, dass sich Parlament und Rat auf eine endgültige Fassung verständigen können",
so Karas weiter.
"Ich begrüße vor allem, dass Bundesminister Martin Bartenstein sehr deutlich gemacht hat, dass
Österreich auch in Zukunft von keiner Opt-Out Regelung bei der wöchentlichen Höchstarbeitszeit machen
wird. Der für Österreich entscheidende Punkt des gestrigen Ratskompromisses war, dass damit der Widerspruch
zwischen dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs EuGH-Urteil zum Bereitschaftsdienst und der österreichischen
Position aufgelöst werden kann. Damit ist auch keine Opt-Out Regelung für unser Land notwendig",
betonte Karas.
Die Minister wollen an der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 48 Stunden festhalten. Bis zu 65 Stunden sollen
nur dann möglich sein, wenn Bereitschaftszeit als Arbeitszeit gewertet wird. Dabei soll zwischen "aktivem"
und "inaktiven" Bereitschaftsdienst unterschieden werden. "Das entspricht der Forderung der EVP-ED-
Fraktion und brächte die notwendigen Spielräume für die Umsetzung vor Ort. Die Bereitschaft bei
der Feuerwehr ist anders als die eines Arztes in der Klinik. Unser Vorschlag der abgestuften Pauschalanrechnung
macht diese Unterscheidung handhabbar", so Karas. Der ÖVP-Europaklubobmann wies auch nachdrücklich
darauf hin, dass der Rat nunmehr den Vorschlag mache, eine Obergrenze für die durchschnittliche Wochenarbeitszeit
von 65 Stunden einzuziehen: "Bisher waren 75 Stunden möglich, also zehn Stunden mehr. Auch hier haben
wir also keinen Rückfall, sondern vielmehr einen Fortschritt zu verzeichnen." |
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Kickl: Arbeitszeiten dürfen nicht zum Spielball werden
Absinken der sozialen Standards für Arbeitnehmer in der gesamten EU ist durch neue
Regelungen zu befürchten
Wien (fpd) - "Die zunehmende Flexibilisierung bei den Arbeitszeiten darf keinesfalls einseitig
auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung gehen", bekräftigte FPÖ-Arbeitnehmersprecher NAbg. Herbert
Kickl die freiheitliche Position. Der nun beschlossene Kompromiss zu den EU-Arbeitszeitregeln durch die europäischen
Arbeitsminister sei aber eindeutig ein Signal in die falsche Richtung. Langfristig werde dies zu einem Absinken
der sozialen Standards für Arbeitnehmer in ganz Europa führen, wenn nicht entsprechend gegengesteuert
werde, befürchtete Kickl.
Die dadurch ermöglichte Erhöhung der Wochenarbeitszeit von derzeit 48 auf bis zu 65 Wochenstunden untergrabe
die ohnehin schon schwache Position der Arbeitnehmer gegenüber den Unternehmen noch weiter. Schon die Novelle
zum Arbeitszeitgesetz in Österreich im vergangen Jahr sei zu Lasten der Arbeitnehmer gegangen. "Die Verantwortlichen
dürfen nicht vergessen, dass die Menschen zum überwiegenden Teil Interesse an einer geregelten und überschaubaren
Arbeitszeit haben. Es kann daher nicht das Ziel sein, den Bürger in Zukunft ausschließlich auf seine
Arbeitsleistung reduzieren zu wollen. Genau dorthin ist die EU-Arbeitsmarktpolitik mit ihrem österreichischen
Fürsprecher Bartenstein aber unterwegs", schloss Kickl. |
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Mitterlehner begrüßt EU-Einigung
Die bestehende österreichische Regelung zur Bereitschaftszeit kann nach der Einigung
der EU-Arbeitsminister aufrechterhalten werden
Wien (pwk) - "Der jetzt gefundene Kompromiss ist zu begrüßen, weil die österreichische
Regelung zur Bereitschaftszeit beibehalten werden kann. Die in Österreich bereits durchgeführten Flexibilisierungsschritte
im Bereich des Arbeitszeitrechts spiegeln sich nun auch auf europäischer Ebene wieder", erklärte
Reinhold Mitterlehner, Generalsekretär-Stellvertreter der WKÖ, nach der in der Nacht auf 10.06. erzielten
Einigung der EU-Arbeits- und Sozialminister auf die neue Arbeitszeitrichtlinie.
Die Neufassung der Richtlinie war nötig geworden, nachdem der Europäische Gerichtshof in einem Urteil
aus dem Jahr 2004 entschieden hatte, dass Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit zu werten und daher in die wöchentliche
Höchstarbeitszeit von 48 Stunden einzurechnen sind. "In der Neufassung wird die inaktive Zeit des Bereitschaftsdienstes
nicht als Arbeitszeit gewertet. Somit kann die bestehende österreichische Regelung zur Bereitschaftszeit aufrechterhalten
werden", betonte Mitterlehner.
Gleichzeitig beschlossen die Minister auch eine neue Richtlinie zur Leiharbeit. Diese besagt, dass die wesentlichen
Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen (z.B. das Entgelt und die Arbeitszeit der Zeitarbeitnehmer während
der Dauer der Überlassung) mindestens denjenigen entsprechen, die gelten würden, wenn die Arbeitnehmer
vom entleihenden Unternehmen unmittelbar für den gleichen Arbeitsplatz eingestellt worden wären. "Besonders
wichtig für Österreich ist, dass weiterhin besondere Regelungen zulässig sind, wenn - so wie in
Österreich - Sozialpartner Tarifverträge über Zeitarbeit geschlossen haben", betonte Mitterlehner.
"Mit diesem Vorschlag sollte das zu Unrecht bestehende schlechte Image von Zeitarbeitsunternehmen wesentlich
verbessert werden können", so Mitterlehner. "Österreichische Arbeitskräfteüberlasser
beschäftigen rund 2 Prozent der unselbständig Erwerbstätigen und tragen damit wesentlich zur Schaffung
von Arbeitsplätzen bei. Die bereits bestehenden Kollektivverträge in diesem Bereich werden durch die
neue Regelung nicht berührt." |
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Oberhauser: EU-Arbeitszeitrichtlinie so inakzeptabel
Jetzt sind die EU-ParlamentarierInnen gefragt
Wien (ögb) - "So ist die EU-Arbeitszeitrichtlinie inakzeptabel. Diesem faulen Kompromiss
dürfen die EU-ParlamentarierInnen nicht zustimmen", reagiert die Vorsitzende der ARGE-ÄrztInnen
im ÖGB, Dr. Sabine Oberhauser, scharf auf den nächtlichen Kompromiss der EU-Arbeitsminister auf eine
neue Arbeitszeitrichtlinie.
"Bereitschaftszeit am Dienstort muss weiter Arbeitszeit sein. Daran darf nicht gerüttelt werden",
fordert Oberhauser und kritisiert die EU-Minister völlig an der Realität in den europäischen Spitälern
vorbei zu entscheiden. "Ich gehe nun davon aus, dass die Mitglieder des Europäischen Parlamentes mehr
Realitätssinn haben, und die Richtlinie noch stoppen bzw. entsprechend abändern", appelliert die
ARGE-ÄrztInnen-Vorsitzende an die EU-Abgeordneten.
Den österreichischen Arbeitsminister Bartenstein fordert Oberhauser auf, gemeinsam noch alle Möglichkeiten
der Abänderung des Richtlinienentwurfes zu nutzen. |
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion
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