Buchinger: Erhöhung des Mobilitätszuschusses entlastet Menschen mit Behinderung   

erstellt am
10. 06. 08

Wien (nso) - Sozialminister Erwin Buchinger erhöht den Mobilitätszuschuss für Menschen mit Behinderung, die für die Erreichung ihres Arbeitsplatzes auf ein KFZ angewiesen sind und die öffentliche Verkehrsmittel nicht benützen können, auf rund 745 Euro. "Menschen mit Behinderung gehören nicht zu den SpitzenverdienerInnen und spüren daher die hohen Treibstoffkosten besonders stark. Daher werde ich die Mobilitätszuschuss rückwirkend mit 1.1.2008 auf das dreieinhalbfache der Ausgleichstaxe erhöhen", kündigt Sozialminister Erwin Buchinger an. Bisher wurde für den Mobilitätszuschuss das dreifach der Ausgleichstaxe bezahlt.

Derzeit erhalten begünstigt behinderte oder begünstigbare Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent, die für die Erreichung ihres Arbeitsplatzes auf ein Auto angewiesen sind und denen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist, jährlich 639 Euro. Sozialminister Buchinger erhöht diesen Betrag rückwirkend mit 1.1.2008 auf rund 745 Euro. "Diese Erhöhung ist mehr als gerechtfertigt und wird Menschen mit Behinderung wirklich entlasten. Die Auszahlung des erhöhten Betrags wird so schnell als möglich erfolgen", kündigt der Minister abschließend an.
 
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