Wien (nso) - Sozialminister Erwin Buchinger erhöht den Mobilitätszuschuss
für Menschen mit Behinderung, die für die Erreichung ihres Arbeitsplatzes auf ein KFZ angewiesen sind
und die öffentliche Verkehrsmittel nicht benützen können, auf rund 745 Euro. "Menschen mit
Behinderung gehören nicht zu den SpitzenverdienerInnen und spüren daher die hohen Treibstoffkosten besonders
stark. Daher werde ich die Mobilitätszuschuss rückwirkend mit 1.1.2008 auf das dreieinhalbfache der Ausgleichstaxe
erhöhen", kündigt Sozialminister Erwin Buchinger an. Bisher wurde für den Mobilitätszuschuss
das dreifach der Ausgleichstaxe bezahlt.
Derzeit erhalten begünstigt behinderte oder begünstigbare Menschen mit einem Grad der Behinderung von
mindestens 50 Prozent, die für die Erreichung ihres Arbeitsplatzes auf ein Auto angewiesen sind und denen
die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist, jährlich 639 Euro. Sozialminister
Buchinger erhöht diesen Betrag rückwirkend mit 1.1.2008 auf rund 745 Euro. "Diese Erhöhung
ist mehr als gerechtfertigt und wird Menschen mit Behinderung wirklich entlasten. Die Auszahlung des erhöhten
Betrags wird so schnell als möglich erfolgen", kündigt der Minister abschließend an. |