Wien (bmwa) - „Wir haben grünes Licht aus Brüssel, um den wirtschaftlich gefährdeten Anlagen
für Biogas und flüssige Biomasseanlagen die von der Regierung beschlossene Sonderförderung auszubezahlen",
sagt Wirtschaftsminister Martin Bartenstein am 19.06. Aufgrund der stark gestiegenen Rohstoffpreise sind zahlreiche
Anlagenbetreiber für Biogas und flüssige Biomasse in Not geraten.
Die Förderung sieht einen Rohstoffzuschlag in Höhe von vier Cent je Kilowattstunde für Betreiber
von Biogas- und flüssigen Biomasseanlagen vor. „Die von mir bereits erlassene Verordnung wurde heute im Bundesgesetzblatt
veröffentlicht. Anträge können damit ab sofort bei der OeMAG gestellt werden", so der Minister.
„Mit der Auszahlung des Rohstoffzuschlags für das erste Quartal ist binnen eines Monats zu rechnen",
kündigt Bartenstein an. Dadurch könne den wirtschaftlich gefährdeten Ökostromanlagenbetreibern
schnell geholfen werden. „Wer schnell hilft, hilft doppelt."
Anders als bei der Förderantragstellung für Tarifförderung im geltenden Ökostromgesetz kommt
bei der Antragstellung für diesen Rohstoffzuschlag nicht das „Windhundprinzip" zur Anwendung. Es werden
alle bis zur Frist (drei Monate ab Erlass der Verordnung) einlangenden Förderanträge berücksichtigt.
Die Anlagenbetreiber haben der OeMAG eine Rohstoffbilanz für das Jahr 2007 vorzulegen. Die notwendigen Formulare
sind ab Erlass der Verordnung unter www.oem-ag.at abrufbar oder können telefonisch bei der OeMAG angefordert
und per Post versendet werden. |