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Arbeitslose müssen Beschäftigung melden |
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AKNÖ: Nicht melden kostet Arbeitslosengeld Wien (aknö) - Arbeitslose müssen jede Beschäftigung beim AMS melden. Sie laufen sonst Gefahr, dass ihnen ihre Arbeitslosenunterstützung für vier Wochen gestrichen wird. Den Sozialrechtsexperten der NÖ Arbeiterkammer liegen zwar nur wenige Fälle vor, "aber bevor es mehr werden, warnen wir lieber alle Betroffenen." "Einem Niederösterreicher mussten wir auf seine Anfrage hin leider sagen, dass er seine Arbeitslosenunterstützung zu Recht gestrichen bekommen hat", sagt Sozialrechtsexperte Mag. Reinhold Wipfel von der NÖ Arbeiterkammer. Der arbeitslose Mann hatte für ein paar Euro bei einem Heurigen ausgeholfen und dort gekellnert, diese Beschäftigung aber nicht dem AMS gemeldet. Sein Pech: An diesem Samstag waren die Beamten der Kontrolle für illegale Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB) unterwegs und sahen sich auch beim Heurigen um. Sie ertappten den Arbeitslosen beim Kellnern. Ihm wurde daraufhin das Arbeitslosengeld rückwirkend für vier Wochen gestrichen. Sein Chef, der Heurigenbesitzer, bekam eine Geldstrafe. "Jede Beschäftigung, und sei sie noch so gering und kurz, muss dem AMS gemeldet werden. Sonst droht ein finanzieller Verlust", erklärt Wipfel. Die AKNÖ-Sozialrechtsexperten informieren unter 05 7171-1717. http://noe.arbeiterkammer.at |
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