"190 geförderte Lehrverhältnisse ermöglichen jungen Menschen einen positiven
Einstieg in das Berufsleben"
Wien (nso) - Sozialminister Erwin Buchinger legte am 18.06. dem Ministerrat ein umfangreiches Maßnahmenpaket
vor, um jungen Menschen mit Behinderung neue berufliche Chancen zu ermöglichen. "Um eine nachhaltige
Eingliederung von behinderten Menschen in das Erwerbsleben zu erreichen, ist es unerlässlich, möglichst
frühzeitig mit gezielten Förderangeboten anzusetzen. Die Zahl jener Jugendlichen, die am Übergang
zwischen Schule und Beruf stehen und auf Grund einer Behinderung Unterstützung bei der beruflichen Erstintegration
benötigen, steigt", erläutert Sozialminister Erwin Buchinger die Zielsetzung der Unterstützungsmaßnahmen.
Besonders positiv bewertet Buchinger die Aktion 500, in deren Rahmen neue Arbeits- und Ausbildungsplätze für
Menschen mit Behinderung gefördert werden. "190 geförderte Lehrverhältnisse ermöglichen
jungen Menschen einen positiven Einstieg in das Berufsleben", zieht der Sozialminister eine erfolgreiche Zwischenbilanz
über die seit 1. November 2007 laufende Förderaktion.
Das Sozialministerium legt einen speziellen Fokus auf bedürfnisorientierte Projekte und Vorhaben zur Stärkung
der beruflichen Eingliederung von Jugendlichen mit Beeinträchtigungen.
Dazu zählen:
- Clearing Die Leistung des "Clearing" dient dazu, jugendlichen Menschen mit Behinderung den bestmöglichen
Übergang zwischen Schule und Beruf zu ermöglichen und die Zielgruppe an den Arbeitsmarkt heranzuführen.
Clearing-Teams haben die Aufgabe, im letzten bzw. vorletzten Schuljahr gemeinsam mit den Betroffenen das individuell
am besten geeignete Maßnahmenpaket zur beruflichen Integration festzulegen.
- Integrative Berufsausbildung Dieses Angebot wurde für Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen geschaffen,
denen die Absolvierung einer "üblichen" Lehre nicht möglich ist. Um die individuellen Bedürfnisse
von benachteiligten Jugendlichen gezielt berücksichtigen zu können, wird die Ausbildung entweder als
eine Lehrausbildung mit einer um bis zu zwei Jahre verlängerten Lehrzeit gestaltet oder es werden im Rahmen
einer Teilqualifizierung nur bestimmte Teile eines Berufsbildes erlernt.
- Jugendarbeitsassistenz Um die speziellen Bedürfnisse junger Menschen im Zusammenhang mit der beruflichen
Integration adäquat berücksichtigen zu können, ist der weitere Ausbau von problemspezifisch orientierten
Integrationsfachdiensten vorgesehen.
- Ausbildungsbeihilfen Für den behinderungsbedingten Mehraufwand (z.B. für erhöhte Fahrtkosten)
im Rahmen einer Schul- oder Berufsausbildung werden behinderten Jugendlichen Ausbildungsbeihilfen gewährt.
- Nachreifungs- und Qualifizierungsprojekte Bedürfen Jugendliche eines verlängerten Reifungs- und Sozialisationsprozesses,
werden spezielle Maßnahmenpakete zur Nachreifung und Qualifizierung angeboten. Der Zeitraum der Nachreifung
ist individuell festzulegen. Inhalt dieser Maßnahme ist die Vermittlung von Kulturtechniken, das Erlernen
sozialer Kompetenzen und Arbeitshaltungstugenden sowie Hilfen zur selbstständigen Lebensführung.
- Übernahme der Fahrtkosten Seit Beginn des Jahres 2008 werden für die TeilnehmerInnen an Qualifizierungsprojekten
auch die anfallenden Fahrtkosten analog zur Lehrlingsfreifahrt übernommen.
Die Initativen werden aus den dem Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz zur Verfügung
stehenden Mitteln gefördert. Das AMS und die Länder leisten ebenfalls finanzielle Beiträge.
Neue Angebote für neue Zielgruppen
"Die berufliche Erstintegration im Sinne der bestmöglichen beruflichen Ausbildung und Beschäftigung
bleibt ein prioritäres Ziel in der Politik für Menschen mit Behinderung. Ich plane daher die Angebotspalette
weiter auszubauen, um einer Ausgrenzung von benachteiligten Jugendlichen gezielt entgegenzusteuern", erläutert
Buchinger.
So sollen künftig u.a Jugendliche mit psychischer Symptomatik speziell unterstützt und begleitet werden.
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