Buchinger: Paket für Jugendlichen mit Behinderung   

erstellt am
18. 06. 08

"190 geförderte Lehrverhältnisse ermöglichen jungen Menschen einen positiven Einstieg in das Berufsleben"
Wien (nso) - Sozialminister Erwin Buchinger legte am 18.06. dem Ministerrat ein umfangreiches Maßnahmenpaket vor, um jungen Menschen mit Behinderung neue berufliche Chancen zu ermöglichen. "Um eine nachhaltige Eingliederung von behinderten Menschen in das Erwerbsleben zu erreichen, ist es unerlässlich, möglichst frühzeitig mit gezielten Förderangeboten anzusetzen. Die Zahl jener Jugendlichen, die am Übergang zwischen Schule und Beruf stehen und auf Grund einer Behinderung Unterstützung bei der beruflichen Erstintegration benötigen, steigt", erläutert Sozialminister Erwin Buchinger die Zielsetzung der Unterstützungsmaßnahmen. Besonders positiv bewertet Buchinger die Aktion 500, in deren Rahmen neue Arbeits- und Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderung gefördert werden. "190 geförderte Lehrverhältnisse ermöglichen jungen Menschen einen positiven Einstieg in das Berufsleben", zieht der Sozialminister eine erfolgreiche Zwischenbilanz über die seit 1. November 2007 laufende Förderaktion.

Das Sozialministerium legt einen speziellen Fokus auf bedürfnisorientierte Projekte und Vorhaben zur Stärkung der beruflichen Eingliederung von Jugendlichen mit Beeinträchtigungen.

Dazu zählen:

  • Clearing Die Leistung des "Clearing" dient dazu, jugendlichen Menschen mit Behinderung den bestmöglichen Übergang zwischen Schule und Beruf zu ermöglichen und die Zielgruppe an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Clearing-Teams haben die Aufgabe, im letzten bzw. vorletzten Schuljahr gemeinsam mit den Betroffenen das individuell am besten geeignete Maßnahmenpaket zur beruflichen Integration festzulegen.
  • Integrative Berufsausbildung Dieses Angebot wurde für Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen geschaffen, denen die Absolvierung einer "üblichen" Lehre nicht möglich ist. Um die individuellen Bedürfnisse von benachteiligten Jugendlichen gezielt berücksichtigen zu können, wird die Ausbildung entweder als eine Lehrausbildung mit einer um bis zu zwei Jahre verlängerten Lehrzeit gestaltet oder es werden im Rahmen einer Teilqualifizierung nur bestimmte Teile eines Berufsbildes erlernt.
  • Jugendarbeitsassistenz Um die speziellen Bedürfnisse junger Menschen im Zusammenhang mit der beruflichen Integration adäquat berücksichtigen zu können, ist der weitere Ausbau von problemspezifisch orientierten Integrationsfachdiensten vorgesehen.
  • Ausbildungsbeihilfen Für den behinderungsbedingten Mehraufwand (z.B. für erhöhte Fahrtkosten) im Rahmen einer Schul- oder Berufsausbildung werden behinderten Jugendlichen Ausbildungsbeihilfen gewährt.
  • Nachreifungs- und Qualifizierungsprojekte Bedürfen Jugendliche eines verlängerten Reifungs- und Sozialisationsprozesses, werden spezielle Maßnahmenpakete zur Nachreifung und Qualifizierung angeboten. Der Zeitraum der Nachreifung ist individuell festzulegen. Inhalt dieser Maßnahme ist die Vermittlung von Kulturtechniken, das Erlernen sozialer Kompetenzen und Arbeitshaltungstugenden sowie Hilfen zur selbstständigen Lebensführung.
  • Übernahme der Fahrtkosten Seit Beginn des Jahres 2008 werden für die TeilnehmerInnen an Qualifizierungsprojekten auch die anfallenden Fahrtkosten analog zur Lehrlingsfreifahrt übernommen.


Die Initativen werden aus den dem Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz zur Verfügung stehenden Mitteln gefördert. Das AMS und die Länder leisten ebenfalls finanzielle Beiträge.

Neue Angebote für neue Zielgruppen

"Die berufliche Erstintegration im Sinne der bestmöglichen beruflichen Ausbildung und Beschäftigung bleibt ein prioritäres Ziel in der Politik für Menschen mit Behinderung. Ich plane daher die Angebotspalette weiter auszubauen, um einer Ausgrenzung von benachteiligten Jugendlichen gezielt entgegenzusteuern", erläutert Buchinger.

So sollen künftig u.a Jugendliche mit psychischer Symptomatik speziell unterstützt und begleitet werden.

 
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