Liebscher: Abschließender Vergleich erzielt
Wien (oenb) - Wie der Vorsitzende der Vermittlungskommission Brandkatastrophe Kaprun, Gouverneur
Dr.Klaus Liebscher, am 17.06. mitteilte, konnten die seit Frühjahr 2004 laufenden Bemühungen der Vermittlungskommission
zur Erzielung eines finanziellen Vergleichs mit den Opfern bzw. deren Hinterbliebenen der Brandkatastrophe Kaprun,
die am 11.11.2000 155 Menschenleben forderte, nunmehr abgeschlossen werden.
Gouverneur Liebscher: Von 451 Anspruchstellerinnen und Anspruchstellern wurde die vorbehaltlose Zustimmung zu
den individuellen Vergleichsangeboten und Freizeichnungserklärungen abgegeben. Dies entspricht einer 100%igen
Zustimmung zum Vergleichsangebot der Vermittlungskommission. Aufgrund dessen haben die Vertreter der den Vergleichsbetrag
von 13,9 Mio aufbringenden Institutionen (Republik Österreich, Gletscherbahnen Kaprun AG und Generali Versicherung
AG) ihrerseits die unbedingte Annahmeerklärung abgegeben. Hievon entfallen 11,6 Mio auf Barmittel (Republik
Österreich und Gletscherbahnen Kaprun AG je 4,25 Mio, Generali Versicherung AG 3,075 Mio) und rd. 2,3
Mio auf bereits ausbezahlte, anrechenbare Schmerzengeldzahlungen. Überdies wurden zu Gunsten der Opferansprüche
Versicherungsleistungen im Ausmaß von rd. 9,23 Mio erbracht.
Der Vergleich sieht vor, dass die Schmerzengeldansprüche nach einem Punktesystem geregelt wurden. Dieses wurde
von einer Arbeitsgruppe, in der die Repräsentanten der AnspruchstellerInnen wie auch der involvierten Unternehmen
und Institutionen vertreten waren, erarbeitet. Damit konnte die Vermittlungskommission eine objektive und klar
nachvollziehbare Zuordnung der zur Verfügung stehenden Geldsumme erreichen. Bei den Hinterbliebenen war der
Verwandtschaftsgrad zu dem/der Verstorbenen ausschlaggebend.
Ebenso sollen in dieser pauschalen Lösung auch Unterhaltszahlungen berücksichtigt werden, die möglicherweise
in Zukunft noch eintreten könnten. Bereits eingetretener Unterhalts- oder Verdienstentgang konnte bei der
vorgesehen Regelung nicht berücksichtigt werden, da die individuellen Unterschiede zu groß sind. Diese
Ansprüche werden innerhalb der durch das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz festgelegten Höchstgrenzen
außergerichtlich oder gerichtlich festgestellt und befriedigt.
Aufgrund der ebenfalls erfolgten Annahmeerklärung der den Vergleichsbetrag aufbringenden Institutionen, wird
der Vorsitzende der Vermittlungskommission gegenüber den Anspruchstellerinnen und Anspruchstellern erklären,
dass der Vergleich rechtswirksam ist und die Auszahlung der individuellen Vergleichsbeträge an die jeweiligen
AnspruchstellerInnen im In- und Ausland veranlassen. Hinsichtlich jener Personen, für deren Zustimmung die
pflegschaftsgerichtliche Genehmigung erforderlich ist, kann die Auszahlung erst nach Vorliegen eines Nachweises
über die Rechtskraft der erteilten pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung erfolgen.
Mit Erhalt des Vergleichsbetrages tritt Rechtsfrieden ein, d. h., dass sämtliche Ansprüche endgültig
bereinigt und verglichen sind.
Mit dieser nunmehr erfolgten Einigung konnten die intensiven Bemühungen der Vermittlungskommission, zur Erzielung
eines finanziellen Vergleichs und internationalen Rechtsfriedens, nach etwas über vier Jahren abgeschlossen
werden.
Gouverneur Liebscher: Wir können den Hinterbliebenen ihre Lieben, die sie durch diese Katastrophe verloren
nicht wieder geben, wir können ihren persönlichen Schmerz und ihre Trauer nicht lindern, wir können
dies nur erahnen. Ich bin aber dankbar, dass es uns im Rahmen unserer Möglichkeiten gelungen ist, einen Ausgleich
der finanziellen Ansprüche herbei zu führen. |
Berger: Greifbares Zeichen der Anteilnahme gegenüber Hinterbliebenen
Justizministerin dankt Mitgliedern der Vermittlungskommission für ihr Engagement
Wien (bmj) - Justizministerin Maria Berger zeigte sich erleichtert darüber, dass die Bemühungen
der Vermittlungskommission zur Erzielung eines finanziellen Vergleichs mit den Opfern und deren Hinterbliebenen
der Brandkatastrophe von Kaprun nun ein positives Ergebnis gebracht haben.
Berger, deren Amtsvorgänger Justizminister Böhmdorfer die Kommission im Frühjahr 2004 eingerichtet
hatte: "Die Brandkatatrophe von Kaprun hat vielen Familien unendlichen Schmerz zugefügt, der durch keine
Geldleistungen wieder gut zu machen ist. Trotzdem ist es wichtig, dass wir nach etwas mehr als vier Jahren der
Gespräche in der Lage sind, den Hinterbliebenen ein greifbares Zeichen der Anteilnahme und des Respekts zu
geben und Rechtsfrieden zu schaffen." Ein besonderes Anliegen war der Justizministerin seit ihrem Amtsantritt
eine entsprechende finanzielle Unterstützung durch die Republik Österreich, die nun auch tatsächlich
erfolgte.
Die Justizministerin dankte den Mitgliedern der Kaprun Vermittlungskommission Präsident Dr. Franz Fiedler,
Generaldirektor Dipl. Ing. Johann Haider, Präsident Dr. Klaus Hoffmann,
Universitätsprofessor Dr. Günther Winkler und allen voran dem Vorsitzenden Gouverneur Dr. Klaus Liebscher
für ihr Engagement. Seit der Aufnahme der Gespräche im Jahr 2004 haben Beamte des Justizressorts die
Vermittlungskommission in ihrer Arbeit unterstützt. Berger:" Ich bin froh, dass auch das Justizministerium
seinen Beitrag leisten konnte und möchte den Beamten des Hauses ebenfalls meine Anerkennung dafür aussprechen." |