Die österreichische Vorsorgevollmacht   

erstellt am
27. 06. 08

Weltweit errichtbar - über österreichische Notare registrierbar
Wien (bmeia) - Für den Fall des künftigen Verlustes der Geschäftsfähigkeit, der Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder der Äußerungsfähigkeit - etwa durch Altersdemenz – besteht die Möglichkeit einer "Vorsorgevollmacht". Diese ermöglicht es jedem selbst zu bestimmen, wer für welche Angelegenheiten in seinem Namen handeln und Entscheidungen treffen darf, wenn er oder sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein wird. Sie ist weltweit errichtbar - zB mittels eines zur Verfügung gestellten Online-Formulars - und kann im 'Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV)' registriert werden.

Um eine solche Verfügung wirksam vornehmen zu können, muss die betroffene Person im Zeitpunkt des Abschlusses geschäfts- oder einsichts- und urteilsfähig sein. Zur Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht ist weiters notwendig, dass diese entweder zur Gänze eigenhändig geschrieben und unterschrieben, vor einem/r österreichischen/r NotarIn, Rechtsanwalt/anwältin oder Gericht errichtet oder durch das Ausfüllen eines Formulars mit eigenhändiger Unterschrift und den Unterschriften dreier Zeugen abgeschlossen wurde.

Die Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden. Sowohl die Errichtung als auch der Widerruf der Vorsorgevollmacht können im "Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV)" von einem/r österreichischen NotarIn - gebührenpflichtig - registriert werden.

Die Errichtung der Vollmacht vor eine/r österreichischen NotarIn, Rechtsanwalt/anwältin oder Gericht ist in einigen Fällen zwingend erforderlich: zB bei gewissen medizinischen Behandlungen, dauerhafter Wohnsitzverlegung und außerordentlichen Vermögensangelegenheiten. Österreichische Bankinstitute verlangen für Verfügungen über das Bankkonto regelmäßig eine (zusätzliche) Spezialvollmacht. Informationen dazu erteilt das jeweilige Bankinstitut.

Umfassende Informationen sind auch auf den Websites der Österreichischen Notariatskammer und auf HELP.gv.at - Vorsorgevollmacht abrufbar.
 
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