Überlieferer müssen EUR 23,7 Mio. an Zusatzabgabe zahlen
Wien (bmlfuw/aiz) - Die österreichischen Milchbauern haben im Quotenjahr 2007/08 ihre Molkereianlieferungs-Referenzmengen
um insgesamt 85.071 t überschritten. Daraus ergibt sich für die überliefernden Betriebe eine sogenannte
Zusatzabgabe von EUR 23,7 Mio., die an die EU abzuführen ist. Dies geht aus den endgültigen Ergebnissen
für das abgelaufene Quotenjahr hervor.
Die Berechnung dieser "Superabgabe" wurde vergangenes Jahr völlig neu konzipiert: Bauern, die ihre
Quoten deutlicher überliefern und dabei einen gewissen Prozentsatz überschreiten, werden auch entsprechend
stärker zur Kasse gebeten. Damit soll die "Quotendisziplin" verbessert werden.
Im abgelaufenen Milchquotenjahr, das von April 2007 bis März 2008 dauerte, stand laut Agrarmarkt Austria in
Österreich eine nationale Anlieferungs-Referenzmenge in der Höhe von 2,679.105 t zur Verfügung.
Aufgrund der Umwandlung von A-Quoten (für die Molkereianlieferung) in D-Quoten für den Direktverkauf
ergab sich netto eine verfügbare nationale Referenzmenge von 2,678.966 t.
Die Anlieferungen der Milchbauern an die Molkereien beliefen sich auf 2,681.816 t. Da der Fettgehalt dieser Rohmilch
mit durchschnittlich 4,21% über dem Referenzwert von 4,03% lag, erhöhte sich die Anlieferung dadurch
um 82.220 t Fettkorrektur auf insgesamt 2,764.037 t. Daraus errechnet sich eine saldierte Überlieferung im
Umfang von 85.071 t. Multipliziert mit der von der EU festgelegten Zusatzabgabe von EUR 27,83 je 100 kg ergab sich
eine Summe von rund EUR 23,7 Mio. Dazu kommt noch eine Sicherheitsmarge von EUR 0,26 Mio., woraus dann eine endgültige
"Superabgabe" von EUR 23,94 Mio. resultiert.
Höherer Abgabensatz für stärkere Überlieferungen
Laut Erhebungen der AMA haben die Molkereien im Quotenjahr 2007/08 die Milchanlieferung von insgesamt 43.583 bäuerlichen
Lieferanten abgerechnet, davon waren 24.559 Quoten-Überlieferer und 19.024 Unterlieferer. Die gesamte Überschreitung
der Anlieferungs-Referenzmenge macht 171.133 t aus, die Summe der Unterlieferungen inklusive der nationalen Reserve
beträgt 86.106 t.
Bei der Berechnung der Zusatzabgabe für den einzelnen Lieferanten wurde früher so vorgegangen, dass nicht
für die gesamte überlieferte Menge die von der EU festgelegte Zusatzabgabe (derzeit 27,83 Cent je kg)
zu entrichten war, sondern dass sich durch die Einbeziehung der Unterlieferungen anderer Betriebe die Abgabenbelastung
je kg überlieferter Milch entsprechend verringerte. Es wurde mit dieser sogenannten "Saldierung"
ein einheitlicher (verringerter) Abgabensatz errechnet.
Dieses System wurde mit dem Quotenjahr 2006/07 völlig geändert. Um zu verhindern, dass Betriebe ihre
Kontingente stark überschreiten (in der Hoffnung darauf, dass andere Bauern ihre Quoten nicht ausnützen
und dadurch die Abgabenbelastung entsprechend niedrig bleibt), werden nunmehr stärkere Überlieferungen
auch strenger geahndet, indem für sie ein höherer Abgabensatz zur Anwendung kommt.
Zwei verschiedene Zusatzabgabensätze
Ausgangsbasis für dieses einigermaßen komplizierte System ist ein sogenannter "Zuweisungsprozentsatz".
Er sagt aus, welcher Anteil der einzelbetrieblichen Überlieferung (berechnet von der einzelbetrieblichen Anlieferungs-Referenzmenge)
durch die Unterlieferungen anderer Betriebe ausgeglichen werden kann. Dieser Zuweisungsprozentsatz wird von der
AMA nach Ablauf des Quotenjahres berechnet, er beträgt heuer 6,99%.
Jene 10.875 Überlieferer, die ihre Anlieferungs-Quote nur geringfügig überschritten haben und unter
diesem Prozentsatz bleiben, müssen "nur" eine Basis-Zusatzabgabe von 11,509 Cent/kg Überlieferung
zahlen. Auf sie entfällt für das abgelaufene Quotenjahr nur eine Zahlungspflicht von EUR 3,1 Mio.
Weitere 13.684 Milchlieferanten haben ihre Anlieferungs-Quote kräftiger (um mehr als 6,99%) überzogen.
Ihnen wird zusätzlich zur Basis-Zusatzabgabe für diese 6,99%ige Überlieferung noch ein Zuschlag
in unterschiedlicher Höhe in Rechnung gestellt. Diese individuelle Höhe des Zuschlages ergibt sich aus
der erhöhten Zusatzabgabe von 16,442 Cent/kg, multipliziert mit der über die 6,99%ige Überlieferung
hinausgehenden Menge. In Summe werden diese stärkeren Überlieferer heuer mit einem wesentlich größeren
Betrag, nämlich rund EUR 20,8 Mio., zur Kasse gebeten.
Beispiel für Zusatzabgaben-Berechnung
Im Folgenden wird die Abgaben-Berechnung für einen Betrieb erläutert, der mehr als die Basisabgabe zu
zahlen hat: Die Anlieferungs-Quote beträgt 50.000 kg, die fettkorrigierte Anlieferung liegt aber mit 60.000
kg um 10.000 kg darüber. Aus dem genannten Zuweisungsprozentsatz von 6,99% ergibt sich eine Überlieferungsmenge
von 3.495 kg, für die der Landwirt die Basis-Zusatzabgabe von 11,509 Cent je kg zahlt - also insgesamt EUR
402,24. Für die restlichen (auf 10.000 kg fehlenden) 6.505 kg muss er den erhöhten Satz von 16,442 Cent
je kg zahlen, das sind EUR 1.043,68. Die gesamte Zusatzabgabe dieses Betriebes beläuft sich somit auf EUR
1.445,92.
Die Zusatzabgabe wird den überliefernden Betrieben bekanntlich bei der Molkereiabrechnung vom Milchgeld abgezogen
und an die Agrarmarkt Austria überwiesen; diese hat dann die gesamte Abgabe nach Brüssel an den Europäischen
Garantiefonds für Landwirtschaft abzuführen. |