Landesregierung beschließt Landeshaushalt 2009 / Weiterleitung an
den Landtag / Hilfe für Pendler
Salzburg (lk) - Die Salzburger Landesregierung hat am 25.06. unter dem Vorsitz von Landeshauptfrau Mag.
Gabi Burgstaller den am gestrigen Dienstag, 24. Juni, verhandelten Landeshaushalt für das Jahr 2009 beschlossen
und an den Landtag zur Beschlussfassung zugeleitet. Bestandteil dieses Regierungsbeschlusses ist auch ein Stopp
für Personalaufnahmen im Jahr 2009, wobei Ausnahmen lediglich für Lehrlinge, Ersatzaufnahmen von Behinderten
und Pflegepersonal in den Fürsorgeanstalten sowie jene notwendigen Fälle, für die aus anderen Bereichen
des Landesdienstes keine Arbeitskraft abgezogen werden kann, vorgesehen sind. Außerdem wird auch für
neue Aufgaben Personal bereit gestellt.
Pinzgau-Bahn übernommen
Wesentlicher Bestandteil des Regierungsbeschlusses von heute, Mittwoch, 25. Juni, Nachmittag, ist auch der Grundsatzbeschluss
der Landesregierung, die Pinzgau-Bahn zu übernehmen, sie von einem Eisenbahnunternehmen ausbauen und betreiben
zu lassen sowie die Erbringung von Personenverkehrsleistungen zu fördern. In der Regierungssitzung am kommenden
Montag, 30. Juni, soll die Zuweisung an den Landtag beschlossen und Details der sich aus der Übernahme notwendigen
Verträge und Haftungen schlussendlich beraten werden. Gedacht ist daran, dass die Salzburg AG die Pinzgau-Bahn
betreibt. Zur Finanzierung der Infrastruktur- und Fahrzeuginvestitionen stellt die Landesregierung voraussichtlich
eine Summe von 32,3 Millionen Euro zur Verfügung. Dazu werden Leistungen der ÖBB in Höhe von 12,948
Millionen Euro und des Bundes in Höhe von zehn Millionen Euro erbracht. Zur Finanzierung des laufenden Betriebes
der Pinzgau-Bahn leistet das Land ab 2009 indexgesichert 1,33 Millionen Euro und ab 2011 weitere indexgesicherte
140.000 Euro. Verkehrsreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Wilfried Haslauer wurde ermächtigt, die
entsprechenden Vereinbarungen zu unterfertigen. Haslauer strebt eine Übernahme des Betriebes der Pinzgau-Bahn
bereits mit 1. Juli an. Darüber hinaus wird das Land Salzburg Leistungen und Bestellungen im Schienenverkehr
erbringen und dabei ab 2009 auch Mittel des "Klimaenergiefonds des Bundes" abrufen.
Pendlerhilfen
Außerdem beschloss die Landesregierung für Pendlerbeihilfen im Landesvoranschlag einen Betrag von maximal
2,5 Millionen Euro vorzusehen. Beschlossen wurden ferner die Zuwendungen des Landes für das Haus der Natur,
wobei der 50-prozentige Landesanteil maximal mit 7,5 Millionen Euro begrenzt ist.
Der heutige Beschluss der Landesregierung hat folgenden Wortlaut:
"1. Die Vorlage der Landesregierung betreffend den Haushaltsplan (Landesvoranschlag) und das Landeshaushaltsgesetz
für das Jahr 2009 werden beschlossen und dem Salzburger Landtag zur parlamentarischen Behandlung zugeleitet.
2. Im Bereich des Amtes der Landesregierung, der Bezirkshauptmannschaften und der betriebsähnlichen Einrichtungen
sowie im Bereich der Verwaltung der Landeskliniken Salzburg werden auch im Jahr 2009 grundsätzlich keine Personalaufnahmen
durchgeführt. Ausgenommen hievon sind lediglich die Ausbildung von Lehrlingen, Ersatzaufnahmen von Behinderten,
Ersatzaufnahmen von Pflegepersonal in den Fürsorgeanstalten sowie notwendige Ersatzaufnahmen, wenn im jeweiligen
Bereich keine Arbeitskraft vorhanden ist, die aus einem anderen Bereich des Landesdienstes ersatzlos abgezogen
werden kann, sowie das unbedingt erforderliche Personal für neue Aufgaben.
3. Pinzgau-Bahn (Grundsatzbeschluss):
3.1 Das Land Salzburg ist – vorbehaltlich der Zustimmung durch den Salzburger Landtag – bereit, die Pinzgau-Bahn
von den ÖBB zu übernehmen, sie von einem Eisenbahnunternehmen ausbauen und betreiben zu lassen sowie
die Erbringung von Personenverkehrsleistungen zu fördern. Hiezu sollen dem Eisenbahnunternehmen die anfallenden
Kosten unter Anrechnung sämtlicher Einnahmen (Fahrgelderlöse aus dem fahrplanmäßigen Personenverkehr,
Bundeszuschüsse, Abgeltung Schüler- und Lehrlingsbeförderung etc) ersetzt werden. Zu einem späteren
Zeitpunkt wird angestrebt, das Einnahmenrisiko auf das Eisenbahnunternehmen zu verlagern.
3.2 Hiefür gelten folgende Rahmenbedingungen:
Zur Finanzierung der Infrastruktur- und Fahrzeuginvestitionen sind in den Jahren 2008-2011 in Summe voraussichtlich
32,3 Mio. € (Preisbasis 2007) erforderlich. Dazu werden Leistungen der ÖBB in Höhe von 12,948 Mio. €
und des Bundes in Höhe von 10 Mio. € erbracht. Die aus dem Landeshaushalt zur Verfügung zu stellenden
Mittel für die genannten Investitionsmaßnahmen betragen somit 9,352 Mio. €. Die Fahrzeugbestellung und
die Ausbaumaßnahmen sind dabei so aufeinander abzustimmen, dass es zu keinen Kostenüberschreitungen
kommt.
Das Land stellt zur Finanzierung des laufenden Betriebes der Pinzgau-Bahn ab 2009 indexgesichert 1,33 Mio. € und
ab 2011 weitere indexgesicherte 140.000 € zur Verfügung. Das Land leistet aus dem laufenden Wirtschafts- und
Tourismusförderungsbudget im Jahr 2008 einen Betrag von 50.000 € und ab 2009 einen jährlichen Vermarktungszuschuss
von indexgesichert 150.000 € p.a.
3.3 Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Wilfried Haslauer wird – vorbehaltlich der Zustimmung durch den Salzburger
Landtag – ermächtigt, die entsprechenden Vereinbarungen zu unterfertigen.
3.4 Für die Einholung der Zustimmung des Landtages zu den seitens des Landes Salzburg gegenüber der Salzburg
AG abzugebenden Schad- und Klagloserklärungen sowie zu den sonstigen Verträgen im Zusammenhang mit der
Übertragung der Pinzgau-Bahn ist nach Abschluss der Verhandlungen und Endredigierung aller notwendigen Verträge
eine Vorlage der Landesregierung an den Salzburger Landtag zur parlamentarischen Behandlung zu beschließen.
4. Pinzgau-Bahn (Ablöse Leasingvertrag): Für die Ablöse des bestehenden Leasingvertrages wird beim
H-Ansatz 1/64904 - Verkehrsdienstverträge – im Haushaltsjahr 2008 eine Kreditüberschreitung in Höhe
von 5,4 Mio. € genehmigt, die durch Heranziehung von Verstärkungsmitteln in Höhe von 1,9 Mio. €, durch
Heranziehung von Rücklagen aus dem Bereich "Nahverkehr" in Höhe von 2,0 Mio. € und durch Heranziehung
von Mitteln der Investitionsrücklage in Höhe von 1,5 Mio. € bedeckt wird.
5. Das Land Salzburg wird Leistungen und Bestellungen im Schienenverkehr erbringen und dabei ab dem Jahr 2009 auch
Mittel des "Klimaenergiefonds des Bundes" abrufen. Die erforderlichen Vertragsverhandlungen mit den ÖBB
sind vom Verkehrsressort im Einvernehmen mit dem Finanzressort zu führen.
6. Für Pendlerbeihilfen wird im Landesvoranschlag 2009 (Finanzressort) ein Betrag von maximal 2,5 Mio. € vorgesehen.
Die tatsächliche Verwendung dieses Betrages ist nach Maßgabe der Verhandlungsergebnisse einer paritätisch
besetzten Arbeitsgruppe zwischen SPÖ und ÖVP, die von Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller und Landeshauptmann-Stellvertreter
Dr. Wilfried Haslauer benannt wird, festzulegen.
7. Haus der Natur: Für die in den Voranschlägen 2008 und 2009 vorgesehenen Zuwendungen des Landes zum
Projekt "Erweiterung und Sanierung des Hauses der Natur" wird die Freigabe erteilt. Der Landesbeitrag
ist mit 50 % der Gesamtinvestitionskosten, maximal jedoch 7,5 Mio. € begrenzt. Die finanzielle Abwicklung erfolgt
beim Haushaltsansatz 5/34000 – Haus der Natur." |