Mit der EKVK auf der Rückseite der Karte
Wien (sv) - Pro Jahr verbringen rund 1 Millionen Österreicher ihren Urlaub außerhalb Österreichs.
Dabei krank oder verletzt zu werden, ist eine der unangenehmsten Erfahrungen, die man machen kann. Umso mehr, wenn
man sich im Ausland befindet und mit dem lokalen Gesundheitssystem meist nicht vertraut ist. Doch praktisch jeder
Österreicher kann trotzdem beruhigt ins Ausland reisen: Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte
(EKVK) auf der Rückseite jeder e-card ist die kostenlose Behandlung bei Vertragsärzten und öffentlichen
Spitälern in der gesamten EU, in den EWR-Staaten sowie in der Schweiz garantiert.
Viele Österreicher wissen darüber jedoch nicht Bescheid, manche nehmen ihre Karte
nicht einmal ins Ausland mit. Daher hat der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
alles Wissenswerte über die EKVK in einem Informationsfolder zusammengefasst, der auch heuer wieder rechtzeitig
zu Beginn der Hauptreisesaison in einer Kooperation mit den ÖBB in einer Auflage von 80.000 allen Fahrscheintaschen
für Zugtickets ins Ausland beigelegt wird. Zusätzlich steht der Informationsfolder auch im Internet unter
www.chipkarte.at zum Download zur Verfügung.
Die EKVK kann bei allen Vertragsärzten und Vertragskrankenanstalten in EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz
verwendet werden. Der ausländische Krankenversicherungsträger rechnet die Kosten mit dem jeweils zuständigen
Krankenversicherungsträger in Österreich ab. Vorsicht ist jedoch bei privaten Kliniken und bei privaten
Ärzten geboten. Dort muss die Rechung - wie in Österreich bei einem Wahlarzt - vorerst selbst bezahlt
werden. Gegen Vorlage der Originalrechnung und Zahlungsbestätigung erhält man aber für medizinisch
notwendige Behandlungen eine Kostenerstattung vom zuständigen Krankenversicherungsträger.
Mit folgenden Staaten, in denen die EKVK nicht gilt, hat Österreich zwischenstaatliche Abkommen abgeschlossen:
Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Serbien-Montenegro und Türkei. Für Reisen in diese Länder
gibt es einen Urlaubskrankenschein. Diesen erhalten Dienstnehmer bei ihrem Dienstgeber. Pensionisten sowie Bezieher
einer Leistung nach dem Arbeitslosengesetz bekommen den Schein bei ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger.
Waren Sie zum Ausstellungszeitpunkt der EKVK nicht oder erst sehr kurz versichert, und verfügen daher über
keine gültige EKVK - in diesem Fall sind einige Datenfelder der Europäischen Krankenversicherungskarte
nur mit Sternen versehen - können Sie vor Reiseantritt bei Ihrem Krankenversicherungsträger eine Bescheinigung
als provisorischen Ersatz für die EKVK beantragen.
Die wichtigste Botschaft an die Versicherten ist klar: Nehmen Sie die e-card (und damit die EKVK) mit ins Ausland
- und weisen Sie diese möglichst früh vor, wenn Sie medizinische Betreuung in Anspruch nehmen müssen. |