Pflege  

erstellt am
02. 07. 08

 Buchinger: Politik muss Lösungen anbieten
Novelle zum Bundespflegegesetz, um Situation von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen zu verbessern
Wien (sk) - "Das Feld dementieller Erkrankungen stellt dort, wo aktuell gepflegt und betreut wird, eine große Herausforderung dar. Und die Hauptlast der Betreuung tragen die Angehörigen. Es ist wichtig, dass die Politik das Problem erkennt und mögliche Lösungsschritte formuliert", betonte Sozialminister Erwin Buchinger im Rahmen der Diskussionsveranstaltung "Vergessen als Schicksal - Probleme und Perspektiven der Demenzbetreuung in Österreich" am Abend des 01.07. Um die Situation der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen zu verbessern, soll es eine Novelle zum Bundespflegegeldgesetz in Begutachtung geben. Diese sieht unter anderem eine Erhöhung des Pflegegeldes um 5 Prozent für alle Pflegegeldbezieher sowie eine verbesserte Pflegeeinstufung für schwer behinderte Menschen und für Demenzerkrankte per 1.1.2009 vor.

"Gerade bei Menschen mit dementiellen Erkrankungen ist die Belastung der pflegenden Angehörigen noch höher, da man miterleben muss wie sich die Persönlichkeit eines geliebten Menschen stetig verändert. Durch die von meinem Ressort angestrebte Ausweitung des förderbaren Personenkreise für Kurzzeitpflegemaßnahmen soll eine Entlastung der pflegenden Angehörigen erzielt werden", so Buchinger weiter. Diese und weitere Neuerungen wären die größte Verbesserung seit der Einführung des Bundespflegegeldes im Jahre 1993 und ein dringend notwendiger Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen Verbesserung der Pflege- und Versorgelandschaft in Österreich.

Buchinger unterstützt Forderung des Seniorenrates
Der Sozialminister betonte, dass er die Forderung des Seniorenrates, das Pflegegeld für höhere Pflegestufen zusätzlich zu den 5 Prozent noch weiter zu erhöhen, unterstütze und dies in den kommenden Budgetverhandlungen berücksichtigen werde. "Der Finanzminister hat die Budgetverhandlungen für Ende August, Anfang September in Aussicht gestellt. Ich würde mir wünschen, dass sie schon in den nächsten Wochen beginnen", sagte Buchinger und hob hervor, dass sich diese "als schwierig gestalten könnten, da es um sehr viel Geld geht". Alleine die Erhöhung des Pflegegeldes um 5 Prozent über alle Stufen, würde ein Volumen von 85 Millionen Euro benötigen, die verbesserte Einstufung von demenzkranken Personen 30 bis 35 Millionen Euro. Würden noch weitere Verbesserungen gefordert werden, so seien diese mit 10 bis 30 weiteren Millionen zu beziffern. "Wir werden alles daran setzen unsere Forderungen durchzubringen und jede weitere Verbesserung ist natürlich herzlich willkommen", unterstrich der Sozialminister.

Österreich unter den Top 5 der Welt bei ausbezahlten Pflegeleistungen
Buchinger betonte, dass man aber auch das berücksichtigen müsse, dass der Bund schon jetzt jährlich 2 Milliarden an Pflegegeldleistungen ausbezahle. Dazu würden noch Sachleistungen der Gemeinden, der Länder und des Bundes im Wert von einer weiteren Milliarde hinzukommen. Österreich befindet sich damit unter den Top 5 Ländern der Welt. Der Sozialminister betonte weiter, dass die Aufwände des Bundes für Pflegeleistungen, auch ohne Inflationsanpassung, jährlich um 50 Millionen gestiegen sind. "Wir sprechen hier von einer gewaltigen Summe und benötigen daher jede Unterstützung, um die geforderten Verbesserungen zu erreichen. Die des Seniorenrates ist ebenso wichtig wie jene der Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen."

Aufklärungskampagnen - Demenz darf kein Tabuthema sein
Buchinger betonte die Wichtigkeit von Aufklärungs- und Informationskampagnen, da "das Thema Demenz in der Öffentlichkeit immer noch tabuisiert" werde. "Die heutige Veranstaltung ist der Auftakt einer großen Informations- und Aufklärungskampagne", sagte Buchinger und dankte der Wiener Städtischen Versicherung für ihre Unterstützung in sechsstelliger Höhe: "Dies ist wertvoll, keine Selbstverständlichkeit und wir hoffen, noch weitere Unternehmen mit sozialer Verantwortung für unsere Sache zu gewinnen."

In drei österreichischen Pilotregionen laufen bereits große, vom Sozialministerium geförderte Informations- und Beratungskampagnen. Im Oberpinzgau und Burgenland arbeiten multiprofessionelle Teams aus Ärzten, Neurologen, psychiatrischen Fachkräften und Diplomkrankenpflegern zusammen und suchen Familien mit demenzkranken Angehörigen zu Hause auf. Sie stehen für Fragen zu Verfügung und beraten welche Unterstützungsleistungen den Familien zustehen. In dem steirischen Pilotprogramm wurde ein anderer Fokus gelegt. Durch eine Reihe von Informationsveranstaltungen sollen der Bevölkerung Kenntnisse vermittelt werden, um ein Mehr an Verständnis für Demenzerkrankungen zu erreichen. So können "Hemmschwellen abgebaut und die Grundlage für ein freiwilliges HelferInnennetz gelegt werden". Auch seien sich viele Betroffene oftmals gar nicht bewusst, dass helfende Netzwerke in ihrem Heimatort bestehen, die Kampagne solle diese aufzeigen und die Nutzung verstärken. Diese Pilotprogramme werden auch begleitend evaluiert und laufen noch bis Jahresende 2008. Aus diesen Erfahrungen will das Sozialministerium lernen, die Kampagnen standardisieren und in ein Regelangebot überführen. "Ziel ist, dass in wenigen Jahren dementiell Erkrankte und deren Angehörige von der Pflege- und Betreuungsseite auf ein breit organisiertes Unterstützungsnetzwerk treffen", betonte Buchinger.


"Auch in den Seniorenwohn- und Pflegeheimen ist die Demenz heute eine große Herausforderung. 30 bis 40 Prozent der Bewohner leiden an dementiellen Erkrankungen, die Pflegerinnen und Pfleger haben oftmals nicht genügend Zeit für Begleitungsprozesse und sind teilweise auch nicht ausreichend ausgebildet", erläuterte der Sozialminister und hob hervor, dass sich neu erbaute Pflegeheime gezielt auf die Bedürfnisse von Demenzpatienten einstellen würden. "Professionelle Betreuungsstrukturen würden sich auch positiv auf den Arbeitsmarkt auswirken, künftig wird es zahlreiche Tätigkeitsfelder in der Betreuung von demenzkranken Menschen geben", so Buchinger.

 

 Huainigg fordert Strategien, um Sozialleistung langfristig zu sichern
Bezugszahlen pflegebedürftiger Menschen steigen ständig
Wien (övp-pk)
- Am 1. Juli 1993, vor genau 15 Jahren, ist das Pflegegeld-Gesetz in Kraft getreten. "Diese wichtige Sozialleistung trägt seither zur Reduzierung der Armutsgefährdung behinderter und pflegebedürftiger älterer Menschen bei. Eine regelmäßige Valorisierung ist daher wichtig und auch im Regierungsprogramm verankert", sagte ÖVP-Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg, Sprecher für Menschen mit Behinderung im ÖVP-Parlamentsklub, am 01.07.

Huainigg weist darauf hin, dass die Bezugszahlen pflegebedürftiger Menschen ständig steigen. Waren es vor wenigen Jahren noch 300.000, liegt die Zahl heute bei 400.000 Betroffenen. "Die von Sozialminister Buchinger geplante Valorisierung des Pflegegeldes kostet rund 127 Millionen Euro. Angesichts der demographischen Entwicklung brauchen wir dringend eine Weiterentwicklung. Sinnvoll wäre ein Pflegefonds, wie ihn Vizekanzler Molterer vorschlägt. Dieser soll aus Erlösen der Privatisierung gespeist werden und ähnlich wirken wie der Familienlastenausgleichsfond", führte Huainigg aus.

Die ÖVP setzt sich dafür ein, Menschen die Pflege und Betreuung zu Hause bei ihren Familien zu sichern. "Um dies zu ermöglichen, fordern wir die Abschaffung der Vermögensgrenze bei der 24-Stunden-Betreuung. Als weiteren Schritt zur Entlastung der Familien sehen wir den Entfall des Regresses bei stationärer Pflege", sagt der ÖVP-Behindertensprecher.

Huainigg nimmt in Sachen Pflege auch die Länder in die Pflicht: "Sie sind gefordert, die ambulanten Dienste auszubauen - denn jeder möchte so lange wie möglich zu Hause leben. Darüber hinaus braucht es Tagesstrukturen und teilstationäre Angebote", sagt Huainigg, dem auch die Entlastung der pflegenden Angehörigen ein wichtiges Anliegen ist: "Schließlich werden 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen zu Hause betreut."

 

Khol und Blecha präsentieren aktuelle Seniorenforderungen
Hauptthemen: Pensionsanpassung, Pflegegeld und Hauptverbandsreform
Wien (seniorenrat) - Im Rahmen einer Pressekonferenz der Präsidenten Dr. Andreas Khol und Karl Blecha kamen am 01.07. nachfolgende aktuelle Forderungen des Österreichischen Seniorenrates zur Sprache:

Bundespflegegeld
Der vorliegende Entwurf zur Novellierung des Bundespflegegeldgesetzes wird vom Österreichischen Seniorenrat grundsätzlich begrüßt, da er das Ziel hat, merkliche Verbesserungen im Bereich Pflege und Betreuung vorzunehmen, wie die Erhöhung des Pflegegeldes, der Ausbau der Entlastung für pflegende Angehörige oder auch verbesserte Einstufungen von schwerst behinderten Kinder und Jugendlichen sowie von Personen mit demenzieller Erkrankung.

Die Bestimmung (§ 4 Abs. 5), dass bei der Beurteilung des Pflegebedarfs für Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr mit einer schweren geistigen oder schweren psychischen Behinderung, insbesondere einer demenziellen Erkrankung, auf die besondere Intensität der Pflege in diesen Fällen Bedacht zu nehmen ist, erfüllt eine langjährige Forderung des Seniorenrates. Ebenso ist der Ansatz den erhöhten Pflegeaufwand durch eine Pauschalierung Rechnung zu tragen, grundsätzlich richtig und zudem ein sehr praktikables Modell.

Der Österreichische Seniorenrat regt dazu allerdings ergänzend an, dass bei Personen, die 24-Stunden beaufsichtigt werden müssen, eine Einstufung in Pflegegeldstufe 3 vorgenommen werden soll - wenn nicht im Einzelfall sogar höher.

Auch mit der vorgesehenen Erhöhung des Pflegegeldes um 5 % wird einer langjährigen Forderung aller Seniorenverbände grundsätzlich Rechnung getragen. Nachdem allerdings in den letzten 15 Jahre das Pflegegeld bloß drei Mal erhöht wurde, sich die Kosten aber weit stärker entwickelt haben, verlangt der Österreichische Seniorenrat im Bereich der Pflegegeldstufen 5 bis 7 eine deutlich größere Erhöhung von EUR 500,- . Zudem ist - obwohl im Regierungsprogramm für diese Legislaturperiode so vorgesehen - eine bloß einmalige Erhöhung sicherlich nicht ausreichend, das Pflegegeld muss jährlich mit der Inflationsrate (PIPH oder zumindest VPI) angehoben werden.

Hauptverband / SV-Holding
Der Österreichische Seniorenrat, spricht sich entschieden gegen die vorgesehene Abschaffung des Beirates im Hauptverband bzw. der SV-Holding aus. Wie in Gesprächen festgestellt werden konnte, haben auch Spitzenrepräsentanten des Hauptverbandes bzw. des Hauptverbandsbüros keine Einwände gegen den Weiterbestand des Beirats.

Es gilt zu bedenken, dass die weiter in Funktion bleibenden Beiräte bei den einzelnen Sozialversicherungsträgern, welche beratend die Interessen der Versicherten, besonders aber der Leistungsempfänger in den Selbstverwaltungseinrichtungen wahrnehmen und aus deren Vorsitzenden sich der Beirat im Hauptverband zusammensetzt, durch dessen Abschaffung die Möglichkeit verlieren, bis in die obersten Leitungsgremien der Sozialversicherung Basisinformationen zu vermitteln, andererseits selbst über die aktuellen Entwicklungen und Maßnahmen von gesamtösterreichischer Bedeutung nicht mehr informiert werden.

Dass Seniorenorganisationen zwei Vollmitglieder in den Verwaltungsrat der neuen Sozialversicherungsholding entsenden (an Stelle von drei stimmberechtigten Seniorenvertretern in der Trägerkonferenz des Hauptverbandes), vermag die Abschaffung des Beirates beim Hauptverband bzw. der künftigen Holding nicht zu kompensieren, weil Beiratsvertreter sämtlichen Verwaltungskörpern und sämtlichen Ausschüssen des Vorstandes des Hauptverbandes angehören.

Der Österreichische Seniorenrat hält daher die Errichtung eines Beirates auch bei der neuen SV-Holding (Hauptverband) für unbedingt geboten, weil nur damit die Verbindung zur Basis der Beitragszahler und Leistungsbezieher gewährleistet ist.

Pensionsanpassung 2009
Wie auch im letzten Jahr geht der Österreichische Seniorenrat davon aus, dass mit Vertretern der Bundesregierung über die - heuer vorgezogenen - Pensionsanpassung 2009, so wie 2007 versprochen, Gespräche geführt werden.

Seitens der überparteilichen Seniorenvertretung wird das Ziel verfolgt, dass die Höchstgrenze für die volle Abgeltung der Inflation von derzeit 2.160 Euro auf die ASVG-Höchstpension als "Deckel" angehoben wird.

Weites müssen Neupensionen sofort angepasst werden und nicht wie jetzt erst im übernächsten Jahr.

Ebenso ist der hinfällig gewordene Pensionssicherungsbeitrag bei Beamten und beispielsweise Post-, Bahn-, oder Landesbedienstete gedeckelt bis zu Höhe der ASVG-Höchstpension (ca. 2.650 Euro) abzuschaffen.

Verbesserungen für Bezieher von Pensionskassen-Pensionen
Obwohl die Bedeutung der 2. Säule der Altersversorgung durch Pensionskassen (PK) unbestritten ist, haben viele PK-Leistungsberechtigte (PK-LB) vor allem jene, deren PK-Verträge ab 1999 abgeschlossen wurde, das Vertrauen in diese 2. Säule zum Teil verloren. Bei diesem relativ großen Personenkreis (Mitarbeiter größerer Unternehmen) kam es zu massiven Verlusten des PK-Kapitals von ca. 24% innerhalb von 6 Jahren und für 2008 haben einzelne PK bereits eine weitere PK-Pensions-Kürzung avisiert.

Dafür sind in wesentlichen zwei Gründe ausschlaggebend:

  • Das BMF hat überhöhte Rechnungszinssätze (zum Vorteil der Arbeitgeber) bewilligt, die inzwischen von der FMA im Jahr 2003 für neue PK-Verträge reduziert wurden.
  • Derzeit läuft diesbezüglich eine Klage gegen die FMA - unterstützt von der AK.
  • Die Pensionskassen erzielten vor allem zwischen 2000 - 2002 ein negatives Ergebnis (=Kapitalverlust) und in einigen Jahren eine Minder-Performance (z.B. 4% statt 7%)
  • Pensionskürzungen
  • Dadurch erreichten die österreichischen Pensionskassen für PK-Verträge ab 1999 im Zeitraum von 2000 - 2005 eine durchschnittliche Performance von nur rd. 3,5% p.a.
  • Dies bedeutet aber eine jährliche Einbuße von ca. 4% p.a. für die PK-LB, da z.B.: ein rechnungsmäßiger Überschuss von 7,5% p.a. erreicht hätte werden sollen.
  • Diese enormen PK-Kapitalverluste (ca. EUR 1 Mrd) führten bereits zu Pensionskürzungen und haben viele PK-Leistungsberechtigte aufgerüttelt. So kam es zur Gründung eines Schutzverbandes der PK-Berechtigten unter der Bezeichnung "pekabe".
  • Weiters sind u.a. die ehemaligen Arbeitgeber nicht bereit, die erlittenen Verluste zu ersetzen bzw. das BMF nicht bereit, diese Verluste als Steuerabsetzposten zu akzeptieren.

Umstellung der PK-Besteuerung
Unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen und Einschätzung des gesamten PK-Umfeldes ist die Umstellung der dzt. Besteuerung auf das unten beschriebene PK-Pauschalsteuer-Modell eine Möglichkeit, alle PK-LB in Zukunft steuerlich zu entlasten und sie somit für die erlittenen und die wahrscheinlich kommenden Verluste auf diesem Weg zu entschädigen und dem Budget eine a.o. einmalige Steuereinnahme von rd. EUR 400 Mio zuzuführen, wenn die Hälfte aller derzeitigen PK-LB dafür optieren.

Also eine win-win Situation für alle PK-Leistungsberechtigten, das Bundesministerium für Finanzen bzw. das Budget.

Einmalige Pauschalversteuerung
Im Gegensatz zur derzeitigen gemeinsamen Versteuerung von ASVG-Pension und PK-Pension sollte in Zukunft die ASVG-Pension wie bisher versteuert werden und die PK-Pension einer sofortigen einmaligen Pauschalversteuerung unterzogen werden.

Die Pensionskasse realisiert z.B.: 20% des PK-Kapitals des PK-LB und führt diesen Betrag an das zuständige Finanzamt ab. Dadurch ist das PK-Kapital endversteuert und der PK-LB erhält ab diesem Zeitpunkt eine um 20% reduzierte Brutto-PK-Pension, die aber nicht mehr versteuert werden muss. Dadurch erhöht sich für die meisten PK-LB die PK-Pension (= brutto für netto) gegenüber der derzeitigen versteuerten Netto-Pension.

Es entgehen zwar dem BMF in Zukunft die laufenden Lohnsteuer-Einnahmen, die jedoch durch die o. ang. einmalige Steuereinnahme über EUR 400 Mio. und die jährlich folgenden Einnahmen (durch die neuen PK-Pensionseintritte) mehr als kompensiert werden.

Alle PK-Leistungsberechtigten haben die Möglichkeit dafür zu optieren, entweder stichtags-bezogen oder bei PK-Pensionszahlungsbeginn.

Objektiv und fair
Im Gegensatz zu den ASVG-Pensionen, die im Umlageverfahren finanziert werden, wird für die PK-Pensionen das Kapitaldeckungsverfahren angewandt. Ein Großteil des PK-Kapitals zum Pensionseintritt und danach resultiert aus Kapitalerträgen (Zins- und Dividendenerlöse), die in der Regel dzt. mit 25% KEST endbesteuert werden. Da in diesen Erträgen auch Kursgewinne beinhaltet sind, die gänzlich steuerfrei sind, ist ein Pauschalsteuersatz von <20% für arbeitgeberfinanziertes PK-Kapital objektiv richtig und fair.

Steuerreform 2010
Im Rahmen der letzten gemeinsamen Pressekonferenz der Präsidenten des Seniorenrates am 21. Mai 2008 wurde zum Thema Steuerreform 2010 die grundsätzliche steuerliche Gleichbehandlung von Pensionsbeziehern und sonstigen Lohnsteuerpflichtigen bzw. Aktiven eingefordert und dementsprechende Vorschläge eingebracht.

Diese Vorschläge umfassten u.a. die

  • Einführung einer weiteren Steuerstufe mit 20 Prozent für die ersten 200 bis 300 steuerpflichtigen Euro sowie eine Verbreiterung der Tarifstufen
  • Gleichbehandlung von Pensionistenabsetzbetrag und Arbeitnehmerabsetzbetrag samt Verkehrsabsetzbetrag durch Wegfall der Einschleifregelung
  • Gleichstellung der Pensionisten mit Arbeitnehmern hinsichtlich der Negativsteuer
  • Anhebung der pauschalierten Freibeträge (Außergewöhnliche Belastungen) wegen Behinderung bzw. Krankheitendiätverpflegung
  • Anerkennung der Pflegekosten als Außergewöhnliche Belastungen durch Wegfall des Selbstbehaltes
  • Anpassung bzw. Erhöhung weiterer Absetzbeträge und der Sonderausgaben ~
  • steuerliche Absetzbarkeit von Spenden
  • Vermögenszuwachssteuer
  • Besteuerung des kleinen Glückspiels
  • Streichung der Umsatzsteuer auf rezeptpflichtige Medikamente

Diese Vorschläge wurden Ende Mai der Steuerreform-Kommission der Bundesregierung übermittelt. Als die den anderen Sozialpartnern gesetzlich gleichgestellte Interessenvertretung für die älteren Menschen in unserem Land wird es seitens des Seniorenrates unbedingt notwendig erachtet, bei der Behandlung dieser Vorschläge gehört zu werden, so wie es in der ersten Sitzung der Kommission den Vertretern der Wirtschaft und Arbeitnehmer gewährt wurde.

Selbständigenvorsorge
Seit dem 1.1.2008 gibt es - ähnlich der "Abfertigung neu" - eine sog. Selbständigenvorsorge, die für Personen gilt, die der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG (Gewerblichem Sozialversicherungsgesetz) unterliegen, also Gewerbetreibende und "Neue Selbständige". An der Selbständigenvorsorge nimmt jeder Unternehmer teil, solange er krankenversichert ist. Angehörige der freien Berufe können das Modell der Selbständigenvorsorge auch mit opting-in nützen.

Der Beitrag zur Selbständigenvorsorge beträgt 1,53 Prozent der vorläufigen Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung. Die Krankenversicherungsbeiträge wurden - gleichzeitig mit der Einführung dieser Selbständigenvorsorge - abgesenkt. Er wurde mit 1.1.2008 von 9,1% auf das Niveau der Arbeitnehmer (7,65%) gesenkt. Damit ist eine neue, wenn auch geringe, Zusatzbelastungen entstanden.

Beschwerden
Seit der Einführung haben sich im Seniorenrat die Beschwerden gehäuft, die berechtigt kritisieren, dass Pensionisten, solange sie das Gewerbe ausüben, keinen Zugriff auf die in die Selbstständigenvorsorge einbezahlten Beträge haben, was der Grundintention eines Vorsorgemodells eigentlich entgegen läuft und bei Ableben des Versicherten erst die Erben in den Genuss dieser Gelder bringt.

Der Österreichische Seniorenrat fordert daher eine sofortige Gesetzesänderung im Sinne eines opting-out für alle Pensionistinnen und Pensionisten.


 

Mödlhammer: Gemeindebund fordert Erhöhung des Pflegegeldes
"Nicht zu viele Menschen in die Sozialhilfe abgleiten lassen"
Dürnstein (gemeindebund) - Der Gemeindebund unterstützt die von vielen Seiten erhobene Forderung nach einer Erhöhung des Pflegegeldes. Dies erklärte Gemeindebund-Präsident Mödlhammer nach einer Präsidiumssitzung des Österreichischen Gemeindebundes am Abend des 01.07. im niederösterreichischen Dürnstein. "Die meisten Menschen werden von Angehörigen, über mobile Pflegedienste oder Betreuungseinrichtungen in den Gemeinden gepflegt", erklärt Gemeindebund-Präsident Bgm. Helmut Mödlhammer. "Die derzeitigen Sätze des Pflegegeldes reichen oft nicht aus, um die notwendige Betreuung einigermaßen zu finanzieren, eine Erhöhung des Pflegegeldes ist also dringend erforderlich."

"Die Diskussion der letzten Monate und Jahre über die Betreuung von Pflegebedürftigen in den eigenen vier Wänden durch ausländisches Personal betrifft ja nur einen Bruchteil der tatsächlich Pflegebedürftigen", so Mödlhammer. "Der überwiegende Anteil an älteren Menschen wird von den Angehörigen oder von Betreuungseinrichtungen der Gemeinde gepflegt."

"In vielen Fällen reicht das Pflegegeld hinten und vorne nicht aus", so der Gemeindebund-Chef. "Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten muss dann über die Sozialhilfe aufgebracht werden, an der die Gemeinden wiederum mitzahlen müssen."Dauerhaft bringe dies die Gemeinden unter massiven finanziellen Druck. "Die Kosten für die Sozialhilfe in den Gemeinden explodieren", weiß Mödlhammer. "In vielen Gemeinden sind das Steigerungen im zweistelligen Prozentbereich pro Jahr." Es sei auch unwürdig, dass man viele Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet und eingezahlt haben, nun gezwungenermaßen in die Sozialhilfe abgleiten lassen müsse, weil sie sich die Pflegekosten sonst nicht mehr leisten könnten.

Darüber hinaus forderte Mödlhammer eine Gleichbehandlung der gemeindeeigenen Pflegeheime. "Derzeit erhalten beispielsweise oberösterreichische Pflegeheime, die von Gemeinden betrieben werden, nur 80 Prozent des Pflegegeldes ausbezahlt, den Rest behält der Bund ein. Pflegende Angehörige hingegen erhalten die vollen 100 Prozent. "Hier wünschen wir uns schlicht eine Gleichbehandlung aller betreuenden Einrichtungen."

Die hohe Inflation, die vielen Teuerungen betreffen natürlich auch die Kosten im Pflegebereich. "Es ist mir unverständlich, warum man hier nicht schon längst mit einer Erhöhung des Pflegegeldes reagiert hat", so der Gemeindebund-Präsident abschließend.
     

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

 
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