Gesundheitsausschuss beschließt Nichtraucherschutz in Lokalen   

erstellt am
02. 07. 08

Wien (pk) - In der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 01.07. wurden Nichtraucherschutzbestimmungen für die Gastronomie mehrheitlich angenommen. Die Änderung des Tabakgesetzes sieht vor, dass nun auch in den Einrichtungen der Gastronomie ein generelles Rauchverbot gilt, unter bestimmten Voraussetzungen soll jedoch die Einrichtung von "abgetrennten Raucherzonen" gestattet sein. Davon betroffen ist der Gastronomiesektor mit seinen insgesamt rund 60.000 Gasthäusern, Restaurants, Raststätten, Kaffeehäusern, Buffets, Espressi, Konditoreien, Wein- und Bierlokalen, Pubs, Branntweinschenken, Bars, Diskotheken, Kantinen, Schutzhütten, Würstelbuden etc; darüber hinaus sind auch die zur Verabreichung von Speisen oder Getränken berechtigten Buschenschanken und wohltätigen Veranstaltungen davon erfasst. Ausgenommen sind nur jene Veranstaltungen, die im Rahmen von Zeltfesten stattfinden.

Im Gesetz sind zudem besondere Schutzbestimmungen für die in der Gastronomie tätigen Personen vorgesehen, vor allem für Jugendliche und werdende Mütter, die in Räumen, in denen sie der Einwirkung von Tabakrauch ausgesetzt sind, nicht arbeiten dürfen. Außerdem muss im Kollektivvertrag festgelegt sein, dass der Arbeitnehmer auch dann Anspruch auf Abfertigung im gesetzlichen Ausmaß hat, wenn er sein Arbeitsverhältnis wegen der Belastung durch die Einwirkung des Passivrauchens kündigt. Bei Verstößen gegen die Schutzbestimmungen müssen die Inhaber der Betriebe mit Geldstrafen bis 2.000 € bzw. 10.000 € (im Wiederholungsfall) rechnen, zuwiderhandelnde Gäste mit Geldstrafen bis zu 100 bzw. 1.000 €.

Abgeordneter Norbert Hofer (F) gab bekannt, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen wird, da ein Unternehmer selbst entscheiden muss, ob er sein Lokal als Raucher-, Nichtraucher- oder als Raucherlokal mit Extrazimmer führt.

Abgeordneter Johann Maier (S) warf ein, es gebe Grenzen der Freiheit, und zwar dann, wenn die Gesundheit anderer betroffen ist. Thematisiert wurden von ihm die im Internet angebotenen Anti-Raucher-Mittel, die vor allem aus England stammen und helfen sollen, mit dem Rauchen aufzuhören. Laut Gutachten seien derartige Mittel nicht verkehrsfähig.

Abgeordneter Erwin Rasinger (V) meinte, der Entwurf sei ein "weiterer Schritt nach vorne". Er sprach von einem gelungenen Kompromiss und wies darauf hin, dass Passivrauchen vornehmlich in der häuslichen Umgebung stattfinde. Rauchen sei eine legale Sucht, fest stehe auch, dass jemand bereits vor seinem 20. Lebensjahr zu rauchen beginnt. Daher müsse man bereits zu diesem Zeitpunkt aufklärend ansetzen.

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) verwies auf Umfragen, wonach 70 % der ÖsterreicherInnen für die Wahlmöglichkeit sind und gegen ein Verbot, in kleinen Lokalen das Rauchverbot einzuführen. Man dürfe nicht nur mit Verboten und Zwängen arbeiten, gefordert sei eine verstärkte Koexistenz zwischen Rauchern und Nichtrauchern. Unverständlich sind ihm die hohen Strafen bei Verstößen gegen die Schutzbestimmungen.

Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) erklärte in Richtung F-Abgeordnetem Hofer, die Wirtschaft trage eine Mitverantwortung für das Gemeinwesen und könne sich nicht aussuchen, was sie wolle. Der Kompromissvariante könne er, Pirklhuber, zustimmen.

Abgeordneter Kurt Grünewald (G) hielt es für notwendig, dass der Staat die Chance bietet, ein Recht auf gesundes Leben zu haben, eine Pflicht zu gesundem Leben lehnte der Redner aber ab. In der Vorlage sah er massive Schritte in Richtung eines verbesserten Nichtraucherschutzes. Seine Fraktionskollegin Theresia Haidlmayr forderte einen barrierefreien Nichtraucherbereich für Rollstuhlfahrer ein; anderenfalls werde sie der Vorlage nicht zustimmen.

Abgeordneter Sebastian Eder (V) betonte, mit der Vorlage werde ein weiterer Schritt in Richtung Nichtraucherschutz gesetzt. Die Wahlfreiheit der Gastronomen sei gegeben.

Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky hob die Verbesserung des Nichtraucherschutzes hervor. Die Regelung zum Schutz der Passivraucher werde international als eine wichtige gesundheitspolitische Maßnahme eingestuft. Als wesentlich sah sie auch die gesetzliche Regelung hinsichtlich Sanktionierung im öffentlichen Raum an und wies auch darauf hin, dass mit der Vorlage ein Punkt im Regierungsprogramm umgesetzt werde.

Das Anbieten von Mitteln im Internet sei schwer in den Griff zu bekommen, da es kaum Möglichkeiten gibt, einzugreifen. Einzige Möglichkeit sei es, Aufklärung zu betreiben, nicht mit dem Rauchen zu beginnen und Rauchen nicht als "schick" anzusehen, so die Ressortleiterin.

Bei der Abstimmung wurde die Vorlage mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien und von zwei G-Vertretern mit Mehrheit angenommen.
 
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