Höheres Pendlerpauschale, höheres Kilometergeld und Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
treten in Kraft
Wien (bmf) - "Ab morgen greifen zahlreiche Maßnahmen, mit denen wir gerade Menschen mit
niedrigem Einkommen massiv entlasten", sagte Vizekanzler und Finanzminister Wilhelm Molterer am 30.06. "Für
Pendler, die auf ihr Auto angewiesen sind, werden sämtliche Pendlerpauschalen um 15 Prozent angehoben und
das Kilometergeld wird von 37,6 auf 42 Cent erhöht. Eine deutliche Erleichterung, um die gestiegenen Treibstoffpreise
mit sinnvollen Maßnahmen zu kompensieren. Gleichzeitig werden im Bruttolohn-Bereich bis 1350 Euro die Arbeitnehmerbeiträge
zur Arbeitslosenversicherung entweder komplett gestrichen oder um ein bis zwei Drittel gesenkt", so Molterer
weiter. "Mit dieser arbeitnehmerseitigen Beitragsbefreiung beim Arbeitslosenversicherungsbeitrag im Niedriglohnbereich
werden ab 1. Juli 2008 ca. eine Million Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sofort entlastet."
Die von der Begünstigung erfassten Arbeitnehmer haben so durchschnittlich um 300 Euro pro Jahr mehr Geld zur
Verfügung. Die höchstmögliche Nettolohnerhöhung durch die Beitragsbefreiung liege bei 462 Euro
pro Jahr (bei einem Monatslohn von 1.100 Euro brutto).
"Gemeinsam mit der für die Veranlagung 2008 erstmals wirksamen Erhöhung der Negativsteuer für
Pendler mit niedrigem Einkommen von 110 auf 240 Euro kumulieren sich diese Entlastungsmaßnahmen im Bereich
der niedrigen Einkommen auf beträchtliche Höhe und bringen den Menschen bares Geld."
Der Finanzminister nannte konkrete Beispiele: So habe beispielsweise eine Person mit einem Monatseinkommen von
1.100 Euro brutto (14x im Jahr), die mehr als 20 km vom Arbeitsort entfernt lebt und somit Anspruch auf das kleine
Pendlerpauschale hat, ab 1. Juli netto um 533 Euro mehr pro Jahr im Geldbörsel.
Lebt dieselbe Person mehr als 40 km vom Arbeitsort entfernt, so hat sie netto um 570 Euro mehr pro Jahr zur Verfügung.
Einer Person mit einem Brutto-Monatseinkommen von 1.200 Euro, die mehr als 60 km vom Dienstort entfernt wohnt und
Anspruch auf das kleine Pendlerpauschale hat, bleiben ab 1. Juli netto um 599 Euro mehr pro Jahr.
Eine Person mit einem Brutto-Monatseinkommen von 1.000 Euro, die mehr als 2 km vom Dienstort entfernt lebt, wobei
die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar ist (und sie somit Anspruch
auf das große Pendlerpauschale hat) hat ab 1. Juli netto um 530 Euro mehr pro Jahr im Geldbörsel.
Im Folgenden eine Tabelle, die einen Überblick über sämtliche Entlastungsmaßnahmen gibt:
|
Beträge in EUR
|
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Derzeit
|
Ab 1.7.2007
|
Kleines Pendlerpauschale |
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20 bis 40km |
546
|
630
|
40 bis 60km |
1080
|
1242
|
Über 60km |
1641
|
1857
|
Großes Pendlerpauschale |
|
|
2 bis 20km |
297
|
342
|
20 bis 40km |
1179
|
1356
|
40 bis 60km |
2052
|
2361
|
Über 60km |
2931
|
3372
|
Anhebung der Negativsteuer für Pendler |
- 110
|
- 240
|
Senkung der ALV-Beiträge |
|
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Bis 1100 EUR |
3 %
|
0 %
|
1100-1200 EUR |
3 %
|
1 %
|
1200-1350 EUR |
3 %
|
2 %
|
Kilometergeld |
37,6 Cent
|
42 Cent
|
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