Health Check, GVO-Zulassung und Schulobstprogramm morgen diskutiert
Wien (bmlfuw/aiz) - Beim EU-Agrarministerrat am 15.07. in Brüssel wird die französische
Ratspräsidentschaft ihr Arbeitsprogramm vorstellen, wobei insbesondere bis Jahresende eine Annahme der Legislativvorschläge
zum Health Check der Gemeinsamen Agrarpolitik erzielt werden soll. Zu der Gesundheitsüberprüfung wird
bei diesem Treffen auch anhand eines Fragebogens eine Orientierungsaussprache geführt.
Weiters stehen die Schulobstbeihilfe und die Importzulassung von zwei gentechnisch veränderten Organismen
(GVO), einer Sojabohnen- und einer Baumwoll-Sorte, auf der Tagesordnung. Ferner sind ein Sachstandbericht zu den
WTO-Verhandlungen sowie einige Fischereipunkte vorgesehen.
Arbeitsprogramm des Vorsitzes
Der Schwerpunkt der französischen Präsidentschaft liegt ganz klar bei der Annahme der Legislativvorschläge
zum Health Check bis Jahresende. Parallel dazu möchte Frankreich eine breitere Reflexion über die Zukunft
der Landwirtschaftspolitik führen. In diese Überlegungen sollen auch die beim Europäischen Rat im
Juni angedachten Abhilfemaßnahmen zu den hohen Lebensmittelpreisen einfließen. Die Kommission beabsichtigt
dazu bis zum Europäischen Rat im Dezember Analysen und Politikoptionen vorzulegen. Voraussichtlich im September
wird die Kommission außerdem einen Vorschlag zur Verteilung von Lebensmitteln an Bedürftige veröffentlichen.
Eine entsprechende Maßnahme existiert bereits seit 1987, die finanziell aufgestockt beziehungsweise aktualisiert
werden soll.
Nach bereits zwei Diskussionen im Rat über die Vorschläge der Kommission zum Health Check werden die
Agrarminister bei der morgigen Sitzung anhand eines Fragebogens der Präsidentschaft eine weitere Orientierungsaussprache
über die Bereiche Modulation, Marktverwaltungsmechanismen, "sanfte Landung" beim Auslaufen der Milchquoten
sowie Cross Compliance führen. Österreich zeigt sich dabei in vielen Punkten sehr kritisch.
Rechtliche Verankerung von Schulobstprogramm
Im Hinblick auf Gesundheitsaspekte, wie beispielsweise die zunehmende Fettleibigkeit bei Schulkindern, wurde im
Rahmen der Diskussion zur Reform der Obst- und Gemüsemarktordnung vereinbart, die Einführung einer Schulobstbeihilfe
zu prüfen. Ein Vorschlag für die rechtliche Verankerung eines entsprechenden Programms soll beim morgigen
Rat vorgestellt werden. Österreich begrüßt den Verordnungsvorschlag grundsätzlich, bedauert
es jedoch, dass wichtige Elemente der Abwicklung noch offen sind. Aus Sicht des Lebensministeriums ist eine einfache
und unbürokratische Abwicklung der Schulobstbeihilfe vorrangig. Das Dossier wird zunächst in der Ratsarbeitsgruppe
technisch geprüft.
Österreich gegen GV-Sojabohnen und -Baumwolle
Weiters soll der Rat über das Inverkehrbringen von Erzeugnissen aus der gentechnisch veränderten Sojabohnensorte
A2704-12 und der Baumwollsorte LLCotton25 entscheiden, da im Regelungsausschuss keine qualifizierte Mehrheit dafür
oder dagegen erzielt werden konnte. Der Rat muss innerhalb von drei Monaten über die zwei Pflanzen von Bayer
CropScience entscheiden, danach darf die EU-Kommission bestimmen. Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde
(EFSA) hat bereits ihre Zustimmung für die Genehmigung der beiden GVO in Lebens-, Futtermitteln oder Lebensmittelzusatzstoffen
erteilt.
Österreich hat sich bereits im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit
aus wissenschaftlichen und gesundheitspolitischen Bedenken gegen eine Zulassung zum Inverkehrbringen der GV-Sojabohnen-
und GV-Baumwoll-Sorte ausgesprochen. Sorgen bestehen vor allem hinsichtlich der mangelhaften Sicherheitsbewertung
möglicher toxikologischer oder allergener Auswirkungen der Produkte und auch Langzeitauswirkungen auf die
Umwelt seien nicht zufriedenstellend geklärt. Außerdem gibt es juristische Bedenken. Im Sinne der Gewährleistung
des hohen Niveaus der Ernährungssicherheit und zum Schutz der Konsumenten könne eine Zulassung der zwei
GVO-Produkte seitens Österreichs nicht akzeptiert werden, so das Lebensministerium. |