Österreich nicht betroffen - AMA-Auszahlungssystem vorbildlich
Wien (iaz/bmlfuw) - Die Europäische Kommission hat am 09.07. beschlossen, EU-Agrargelder in
Höhe von insgesamt 410,3 Mio. Euro wieder einzuziehen, die von den Mitgliedstaaten vorschriftswidrig verwendet
wurden. Das Geld fließt wegen unzureichender Kontrollverfahren beziehungsweise der Nichteinhaltung von EU-Vorschriften
in den Gemeinschaftshaushalt zurück.
Insgesamt neun Länder sind betroffen: Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Niederlande, Polen,
Schweden, Spanien und das Vereinigte Königreich. Am höchsten fällt die Rückforderungssumme
für Italien aus (174,7 Mio. Euro), dahinter folgen Griechenland (EUR 127,7 Mio.) und das Vereinigte Königreich
(69,5 Mio. Euro). Österreich mit der Agrarmarkt Austria (AMA) ist nicht betroffen und zählt somit punkto
EU-Agrarmittel-Auszahlung weiterhin zu den vorbildlichsten EU-Ländern.
"Wir setzen uns unermüdlich für eine möglichst lückenlose Kontrolle der Agrarausgaben
ein. Der Rechnungshof hat uns in den letzten Jahren beträchtliche Verbesserungen unseres Kontrollsystems bescheinigt,
und wir strengen uns weiter an, um noch besser zu werden. Es handelt sich nämlich um Gelder der Steuerzahler,
die mit Recht sicher sein wollen, dass verantwortungsvoll damit umgegangen wird", betonte EU-Agrarkommissarin
Mariann Fischer Boel.
Die umfassendste finanzielle Einzelberichtigung ist, dass 145,2 Mio. Euro von Italien zurückgefordert werden
wegen Mängeln bei der Interpretation von Fernerkundungs-Bildmaterial sowie bei der Verwendung von Aufnahmen
früherer Jahre beim Verfahren für die Vor-Ort-Kontrollen der Flächenbeihilfen für landwirtschaftliche
Kulturpflanzen. Von Griechenland müssen 127,7 Mio. Euro aufgrund von Unzulänglichkeiten im Parzellenidentifizierungssystem
LPIS-GIS sowie bei den Vor-Ort-Kontrollen der Flächenbeihilfen für Kulturpflanzen und Schalenfrüchte
zurückgezahlt werden. 69,4 Mio. Euro werden dem Vereinigten Königreich angelastet wegen der ungeeigneten
Wahl des Zeitpunkts für die zusätzlichen Vor-Ort-Kontrollen sowie wegen der falschen Ermittlung der Flächen
mit Zahlungsanspruch. |