Wichtige Schritte für AuslandsösterreicherInnen
Wien (bmeia) - Am 28. September 2008 findet die vorzeitige Wahl zum österreichischen Nationalrat
statt. Dabei kommt zum ersten Mal das novellierte Auslands(österreicherInnen)-Wahlrecht zur Anwendung. Jene AuslandsösterreicherInnen,
die an dieser Wahl teilnehmen wollen, sollten rechtzeitig, dh sehr rasch, die dafür nötigen Schritte
unternehmen.
Damit sind auch andere - für AuslandsösterreicherInnen - wichtige Termine fixiert:
29. Juli 2008:
"Stichtag" für die Wahl & letzter Tag für die Eintragung in die Wählerevidenz
im sog. "Normal-Verfahren"*
28. August 2008:
letzter Tag für die Eintragung in die Wählerevidenz im sog. "Reklamations-Verfahren"*
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* für AuslandsösterreicherInnen gilt als letzter Termin für die Eintragung in die Wählerevidenz
ausschließlich jener des "Reklamationsverfahrens" (gem. § 25 NRWO idgF)!------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
5. September 2008:
(BMI-)angepeilter Beginn des Versands der Auslands-Wahlkarten durch die Wählerevidenzgemeinden
24. September 2008:
letzter offizieller Tag für die schriftliche Beantragung der Wahlkarten
26. September 2008, 12.00 Uhr:
letzter offizieller Termin
- für die mündliche [persönliche] Beantragung der Wahlkarten, sowie
- für die schriftliche Beantragung, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller
bevollmächtigte Person möglich ist
28. September 2008:
Wahltag in Österreich
6. Oktober 2008, 14.00 Uhr:
letzter Termin für das Einlangen der Wahlkarten bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde
in Österreich
Umfassende Informationen samt aller Formulare finden Sie auf der Wahlinformationswebsite des Außenministeriums:
http://www.wahlinfo.aussenministerium.at.
Für weitere Fragen steht Ihnen die zuständige österreichische Vertretungsbehörde im Ausland - Botschaft, Berufsgeneralkonsulat
- gerne zu Verfügung.
Wahlrechtsänderungen
Die Wahlrechtsänderungen betreffen in Bezug auf die kommende Wahl insbesondere Folgendes:
- aktives Wahlrecht ab dem 16. Geburtstag;
- "echte" Briefwahl im In- und Ausland mittels eidesstattlicher Erklärung per Unterschrift, den
amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt zu haben - dh keine "Zeugen"
mehr nötig;
- Möglichkeit der Beantragung der automatischen Zusendung von Wahlkarten für einen Zeitraum von maximal
10 Jahren;
- Verpflichtung der AuslandsösterreicherInnen, ihrer Wählerevidenzgemeinde jede Adressänderung
im Ausland - samt, wenn zutreffend, auch der E-Mail-Adresse - mitzuteilen;
- Information seitens der Wählerevidenzgemeinden, wenn Anträgen auf Eintragung in die Wählerevidenz
bzw. auf Ausstellung von Wahlkarten nicht stattgegeben wird.
Um als AuslandsösterreicherIn an der kommenden Nationalratswahl gültig teilnehmen zu können, sind
folgende Tatsachen bzw. Schritte nötig:
- (aufrechte) Eintragung in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde;
- Beantragung
einer Wahlkarte;
- Stimmabgabe vor Schließung des letzten Wahllokals in Österreich -
ist aber bereits ab Erhalt der Wahlkarte möglich;
- vollständiges Ausfüllen der Wahlkarte;
- Rücksendung der Wahlkarte an die darauf aufgedruckte Adresse in Österreich (Kosten
trägt AbsenderIn);
- Einlangen dieser Wahlkarte spätestens am achten Tag nach dem Wahltag - voraussichtlich am Montag,
6. Oktober 2008 - um 14.00 Uhr beim Adressaten (zuständige Bezirkswahlbehörde in Österreich).
Es wird Ihnen als AuslandsösterreicherIn daher empfohlen, falls Sie an der kommenden Nationalratswahl
teilnehmen wollen, RASCHESTMÖGLICH:
A zu überprüfen, ob Sie (weiterhin) in der Wählerevidenz Ihrer Wählerevidenzgemeinde
in Österreich eingetragen sind - bei Zweifeln DIREKT bei DIESER Gemeinde rückfragen -:
WENN eine Eintragung NICHT (mehr) vorliegt, rasch eine (Wieder-)Eintragung zu beantragen;
SOWIE
B zu überprüfen, ob Sie bereits mit Ihrem Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz
(oder später) eine automatische Zusendung der Wahlkarte an Ihre mitgeteilte Wohnadresse beantragt haben -
FALLS JA, weiters zu überprüfen, ob DIESE Adresse Ihre jetzt gültige ist (im gegenteiligen
Fall Ihre jetzt gültige Ihrer Wählerevidenzgemeinde dringend mitteilen!).
FALLS NEIN - dh falls Sie keinen Antrag auf automatische Zusendung der Wahlkarte gestellt haben -,
eine Wahlkarte
zu beantragen.
ACHTUNG: Unmittelbar nach dem Wahlakt, der sofort nach Erhalt der Wahlkarte durchgeführt werden
kann, sollte die Wahlkarte direkt an die darauf angegebene Adresse der zuständigen Bezirkswahlbehörde
in Österreich abgeschickt werden - bei längeren Postwegen am besten mit Schnellpostdiensten (z.B. DHL,
UPS, EMS o.ä.).
Die Wahlkarte muss spätestens am achten Tag nach dem Wahltag - voraussichtlich am Montag, 6. Oktober 2008
- um 14.00 Uhr dort einlangen - sonst wird Ihre Stimme nicht berücksichtigt!
Umfassende Informationen samt aller Formulare finden Sie auf der Wahlinformationswebsite des Außenministeriums:
http://www.wahlinfo.aussenministerium.at.
Für weitere Fragen steht Ihnen die zuständige österreichische Vertretungsbehörde im Ausland - Botschaft,
Berufsgeneralkonsulat - gerne zu Verfügung. Da aufgrund des novellierten Wahlrechts keine Bestätigungen
von Wahlakten/-karten an Vertretungsbehörden mehr nötig sind, werden diese am Wohlsonntag keine Sonderöffnungszeiten
halten.
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