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Elternteilzeit |
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erstellt am
18. 07. 08
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Kuntzl:
Anspruch sollte unabhängig von Betriebsgröße und Firmenzugehörigkeit möglich sein
Inst. f. Familienforschung bestätigt Notwendigkeit derKinderbetreuungsoffensive
Wien (sk) - SPÖ-Familiensprecherin Andrea Kuntzl stellte am 18.07. gegenüber dem SPÖ-Pressedienst
die Forderung, die Anspruchsvoraussetzungen für die Elternteilzeit auszuweiten. "Es sollte für alle
Eltern, unabhängig von der Betriebszugehörigkeit und der Betriebsgröße, die Möglichkeit
zur Inanspruchnahme der Elternteilzeit bestehen", sagte Kuntzl. Auch betonte die Familiensprecherin, dass
eine Arbeitszeitreduktion anstatt einer Zuverdienstgrenze beim Kindergeld vielen Eltern eine Verbesserung der Vereinbarkeit
von Familie und Beruf ermöglichen würde.
Derzeit haben nur Eltern, die mindestens drei Jahre ohne Unterbrechung einem Betrieb mit mehr als 20 MitarbeiterInnen
angehören, gesetzlichen Anspruch auf Elternteilzeit. "Es ist für die anderen Betroffenen wohl schwer
einzusehen, warum sie diese Möglichkeit, in den ersten Lebensjahren des Kindes die Berufstätigkeit zu
reduzieren und sich um das Kind zu kümmern, nicht haben sollen." Als einzige Alternative gebe es für
viele Frauen den zeitweiligen Ausstieg aus dem Erwerbsleben mit allen damit verbundenen Nachteilen.
Den Schluss der Wirtschaftskammer, dass keine Ausweitung der Elternteilzeit notwendig sei, kann Kuntzl nicht nachvollziehen.
"Die Studie sagt ja klipp und klar, dass die Rahmenbedingungen und hier vor allem die Nachmittagsbetreuung
ausgebaut werden müssen, damit mehr Eltern das Angebot der Elternteilzeit nutzen können." Und hier
habe die SPÖ sich massiv dafür eingesetzt, dass mit der Kinderbetreuungs-Offensive mehr Betreuungsplätze
vor allem für Unter-Dreijährige geschaffen werden. "Sobald die dafür bereitgestellten Gelder
investiert sind, werden mehr Eltern die Teilzeitmöglichkeit in Anspruch nehmen."
Arbeitszeitreduktion beim Kindergeldbezug
Als weitere Möglichkeit zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie nannte Kuntzl eine Arbeitszeitreduktion
beim Kindergeldbezug. "Mit dieser einfach zu administrierenden Regelung, dass der Kindergeldbezug nicht an
das Einkommen, sondern an das Verringern der Arbeitszeit gekoppelt wird, hätten alle Familien ein gutes und
handhabbares Instrument schon für die ersten Lebensmonate des Kindes zur Verfügung." |
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Marek: SPÖ gewinnt mit fremdem Federschmuck maximal Schönheitspreis im Fasching
Wirtschafts- und Arbeitsstaatssekretärin Marek erfreut über Lob von Silhavy
Wien (övp-pd) - "Spät aber doch erkennt die SPÖ, welch wichtige Weichenstellungen
und Projekte in den vergangenen eineinhalb Jahren in Verantwortung der ÖVP umgesetzt und realisiert wurden",
so Wirtschafts- und Arbeitsstaatssekretärin Christine Marek zu den Aussagen von Frauenministerin Silhavy und
der Wiener Stadträtin Frauenberger. Sämtliche von Silhavy genannten Erfolge seien von ÖVP-Regierungsmitgliedern
umgesetzt worden. "Dieses Lob freut mich", so Marek.
Das Jugendbeschäftigungspaket, die Lehrlingsoffensive und der Mehrarbeitszuschlag liegen in der Verantwortung
des ÖVP-geführten Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, für die Flexibilisierung des
Kinderbetreuungsgeldes und den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze ist die ÖVP-Familienministerin zuständig.
In ihren Ausführungen rief Marek auch in Erinnerung, dass Frauen seit Jahren auf Initiative von Bundesminister
Martin Bartenstein überproportional stark von AMS-Mitteln profitieren würden. "Das ist seit Jahren
gelebte Praxis - und zwar lange bevor die SPÖ Regierungsverantwortung übernommen hat", so Marek,
die Silhavy auch daran erinnerte, dass das Thema Mindestlohn in der Verantwortung der Sozialpartner liege und umgesetzt
werde. Das im Rahmen der Pressekonferenz vorgebrachte Eigenlob der Wiener Frauenstadträtin Frauenberger habe
Marek angesichts der bundesweit höchsten Kosten für Kinderbetreuung in Wien ebenfalls überrascht.
"Die heutigen Aussagen von Silhavy und Frauenberger sind einmal mehr Beweis für die fehlenden Inhalte
und eigenen Konzepte der SPÖ. Wer sich in diesem Ausmaß mit fremden Federn schmückt, gewinnt maximal
einen Schönheitspreis im Fasching, aber sicherlich nicht das Vertrauen der Bevölkerung. Ich kann mir
dieses unerwartete Lob für die Arbeit der ÖVP nur mit purer Verzweiflung und Planlosigkeit in den eigenen
Reihen erklären", so Marek abschließend. |
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Mandak fordert Rechtsanspruch auf Elternteilzeit
Auch in Kleinbetrieben muss Elternteilzeit möglich sein
Wien (grüne) - Die Familiensprecherin der Grünen, Sabine Mandak, meint auf die Forderung
von Staatssekretärin Marek die Elternteilzeit künftig zu forcieren: "Hätte sich die Regierung
weniger mit sich selbst beschäftigt, dann wären Verbesserungen bei Elternteilzeitregelungen bereits möglich
gewesen. Was die Grünen seit Jahren einfordern, scheint der ÖVP erst jetzt im Wahlkampf bewusst zu werden".
Anfang des Jahres zeigte eine von der AK präsentierte Studie bereits, dass Elternteilzeit ein guter Ansatz
für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist, aber dringend verbessert werden muss. Aktuell kann Elternteilzeit
nur in Betrieben ab 21 MitarbeiterInnen beansprucht werden, das sind nur acht Prozent der österreichischen
Betriebe. Damit ist dies ein Recht für eine Minderheit der ArbeitnehmerInnen.
Begrüßenswert sei die Tatsache, dass Elternteilzeit einen frühen Wiedereinstieg von Frauen ins
Berufsleben und damit den Erhalt des Arbeitsplatzes ermöglicht. Auch die Beteiligung der Väter an der
Kinderbetreuung werde gefördert, diese liege mit sechs Prozent auch im Vergleich zum Kindergeldbezug durch
Väter hoch. Trotzdem bringt die komplizierte und undeutliche Elternteilzeitregelung häufig Probleme mit
sich, da keine klare Formulierung als Rechtsanspruch enthalten ist.
"Hier sind auch die Unternehmen gefordert, Elternteilzeit positiv zu bewerten und zu sehen, dass damit oft
gut qualifizierte Arbeitskräfte dem Betrieb erhalten bleiben. Dann würden sich auch die häufig auftretenden
innerbetrieblichen Schwierigkeiten bei Elternteilzeit, nämlich die Verschlechterung der beruflichen Position
von Eltern und des Betriebsklimas, erübrigen", erklärt Mandak.
Eine Verbesserung des Elternteilzeitgesetzes müsse, so Mandak, Ziel der nächsten Regierung sein. Insbesondere
müsse klargestellt werden, dass auch Eltern in Kleinbetrieben und sofort, d.h. nicht erst nach drei Jahren,
Elternteilzeit in Anspruch nehmen können. Mandak wünscht sich auch eine deutlichere Klarstellung im Gesetz,
dass es sich um einen Rechtsanspruch der Eltern handelt. "Eine wichtige Begleitmaßnahme, damit auch
gut qualifizierte Mütter und Väter Teilzeit in Anspruch nehmen, ist die Einführung einer Arbeitszeitgrenze
als Alternative zur Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld", so die Familiensprecherin der Grünen
abschließend. |
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Haubner: Elternteilzeit stärken!
Oft fehlt Eltern einfach das Wissen über Elternteilzeit
Wien (bzö) - BZÖ Familiensprecherin Ursula Haubner fordert eine weitere Stärkung der
Elternteilzeit. Haubner verweist auf eine aktuelle Studie des Österreichischen Instituts für Familienforschung
(ÖIF), in welcher festgestellt wird, dass gerade beim Thema Elternteilzeit bei den Eltern ein gravierendes
Informationsdefizit herrscht. Das ÖIF stellt auch fest, dass ein starker Wunsch nach einer Abschaffung der
Zuverdienstgrenze, nach mehr flexibler Kinderbetreuung und dem Schutz vor Nachteilen besteht.
"Die Eltern und hier besonders die Männer wünschen sich eine Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim
Kinderbetreuungsgeld, da bei der Elternteilzeit oft massive Einkommensverluste auftreten", so Haubner. "Das
BZÖ fordert daher als Sofortmaßnahme eine Abschaffung der Zuverdienstgrenze und eine verbesserte Information
über die Möglichkeiten der Elternteilzeit", betont Haubner. |
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Gleitsmann: Wirtschaftskammer begrüßt Ergebnisse der Elternteilzeit-Evaluierung
Studie zeigt: keine Ausweitung notwendig - Betriebe kämpfen manchmal mit organisatorischen
Problemen
Wien (pwk) - Seit nunmehr vier Jahren ist es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern möglich, Elternteilzeit
zur Betreuung von Kleinkindern - bis maximal sieben Jahren - in Anspruch zu nehmen. Eine Evaluierung im Auftrag
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zeigt nun, dass generell Zufriedenheit mit dieser Maßnahme
herrscht und Änderungen der Regelung, zumindest was die Ausweitung des Anspruchs betrifft, nicht notwendig
sind. Positiv wird hervorgehoben, dass mit der Elternteilzeit positive Beschäftigungseffekte für Frauen
verbunden sind. "Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist auch für die österreichischen Unternehmen
ein wichtiges Anliegen. Zufriedene Mitarbeiter sind gute Mitarbeiter und so entsteht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
eine win-win-Situation," wie Martin Gleitsmann, Leiter der Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit
in der Wirtschaftskammer Österreich, bestätigt.
Manchmal ist es aber aufgrund der betrieblichen Organisation für Unternehmen schwierig, einer Mitarbeiterin
oder einem Mitarbeiter seinen Anspruch auf Elternteilzeit zu gewähren. Vor allem Firmen mit Schichtbetrieb
stehen mit den Teilzeitwünschen oft vor einem unlösbaren Problem, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer
plötzlich nur mehr vormittags arbeiten will. Dies gilt vor allem für kleinere Betriebe, die gerade über
der 20-MitarbeiterInnen-Grenze liegen, wenn mehrere MitarbeiterInnen gleichzeitig Elternteilzeit in Anspruch nehmen
wollen. Durch die oftmals geringen Stundenwünsche ist es schwer, den Arbeitsablauf aufrecht zu erhalten. Daher
fordert Gleitsmann, dass neben der Verankerung von betrieblichen Ablehnungsgründen auch eine Mindeststundenanzahl
im Gesetz vorgesehen wird. Damit würde auch die Attraktivität für Väter steigen, weil ein entsprechend
höherer Verdienst gegeben ist. "So können wir gewährleisten, dass sowohl die Interessen der
MitarbeiterInnen als auch der Betriebe gewahrt werden und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie optimal, nämlich
im Einvernehmen, funktioniert.", so Martin Gleitsmann abschließend. |
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Vondrasek: Rund Hälfte der Mütter von Anspruch auf Elternteilzeit ausgeschlossen
Hürden müssen dringend beseitigt werden
Wien (vida/ögb) - "Auf den guten Willen der Chefs zu hoffen, wird nicht reichen. Um mehr
Müttern und Vätern die Inanspruchnahme der Elternteilzeit zu ermöglichen, braucht es eine Gesetzesreform",
sagt vida-Frauenvorsitzende Elisabeth Vondrasek zu den Ankündigungen von Staatssekretärin Christine Marek.
Diese möchte zwar den Ausbau von Kindergärten forcieren, an der Elternteilzeit selbst aber nichts ändern.
Vondrasek dazu: "Anspruch auf Elternteilzeit hat nur, wer in einem Betrieb mit mindestens 21 ArbeitnehmerInnen
arbeitet und dort seit mindestens drei Jahren beschäftigt ist. Allein dadurch wird fast die Hälfte der
Mütter ausgeschlossen." Zusätzliche Schwierigkeiten ergeben sich dadurch, dass es keinen echten
Rechtsanspruch auf Elternteilzeit gibt. "Wenn der Arbeitgeber blockiert, kommt es zu einem zeit- und kostenaufwändigen
Verfahren", sagt die vida-Frauenvorsitzende. Für teilzeitwillige Väter zur Hürde wird derzeit
oft die Zuverdienstgrenze, die beim Kindergeld gilt. "Wir wollen, dass es für Eltern die Wahlmöglichkeit
zwischen der finanziellen Zuverdienstgrenze und einer Arbeitszeitgrenze gibt. Wer sich für die Arbeitszeitgrenze
entscheidet, der soll neben dem Kindergeldbezug bis zu 24 Wochenstunden unabhängig vom Einkommen arbeiten
können."
Die Forderungen der Gewerkschaft zur Elternteilzeit im Detail:
- Recht auf Elternteilzeit unabhängig von der Betriebsgröße
- Recht auf Elternteilzeit unabhängig von der Dauer der Beschäftigung
- Echter Rechtsanspruch ohne Blockademöglichkeit durch ArbeitgeberIn
- Wahlmöglichkeit zwischen Zuverdienst- und Arbeitszeitgrenze beim Kindergeld
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion
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