Wien (nso) - Die Entwicklung am gesamtösterreichischen Arbeitsmarkt verläuft weiterhin positiv.
Auch für Menschen mit Behinderung ist seit Monaten ein Aufschwung spürbar: Die Gesamtanzahl der vom AMS
als "Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen" erfassten, arbeitslosen Personen
liegt per Ende Juni bei 28.610. Das sind gegenüber Juni 2007 um 466 Personen bzw. um 1,6 Prozent weniger.
Im Vergleich mit Mai 2008 verringerte sich im Juni die Anzahl um 595. Die Anzahl der Arbeitslosen mit Begünstigteneigenschaft
nach dem Behinderteneinstellungsgesetz, Opferfürsorgegesetz oder Landesgesetzen ist gegenüber dem Vorjahr
um 202 auf 4.757 Personen gesunken.
Trotz der sehr erfreulichen Tendenz bleibt die Situation bei Menschen mit Behinderung ab dem 45. Lebensjahr weiterhin
angespannt. Gegenüber dem Vorjahr hat die Arbeitslosigkeit bei Personen mit gesundheitlicher Vermittlungseinschränkung
in dieser Altersgruppe um 2,9% zugenommen. Derzeit sind das bundesweit rund 14.000 arbeitslose Personen mit gesundheitlichen
Vermittlungseinschränkungen, wovon rund 2.300 Begünstigteneigenschaft haben.
"Es sind daher weiterhin alle Anstrengungen zu unternehmen, die Beschäftigungschancen speziell für
Menschen mit Behinderungen weiter zu verbessern. Ich verlängere daher die äußerst erfolgreiche
"Aktion 500", die mehr Anstellungsverhältnisse bringen soll. Der bisherige Erfolg dieser Aktion
zeigt eindrucksvoll, dass der eingeschlagene Weg richtig ist. Bis dato konnten bereits 2.097 Verfahren zur Aktion
500 verzeichnet werden, die ursprünglich für den Zeitraum zwischen 1. November 2007 und 31. Juli 2008
geplant war. Die Aktion, mit der zusätzlich 500 Personen ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis erlangen
sollten, liegt damit voll im Plan", zieht Sozialminister Erwin Buchinger eine positive Zwischenbilanz.
Die "Aktion 500" kann daher bis Jahresende für ein neu begründetes Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis
in Anspruch genommen werden. Im Rahmen der "Aktion 500" erhalten Unternehmen, die einen Menschen mit
Behinderungen neu anstellen, für die Dauer von sechs Monaten eine zusätzliche Förderung von 600
Euro pro Monat, also insgesamt 3.600 Euro zur Integrationsbeihilfe. Diese Förderung erhalten auch Menschen
mit Behinderungen, die sich in diesem Zeitraum eine selbständige Existenz aufbauen. Die Schaffung eines Ausbildungsplatzes
in diesem Zeitraum wird im ersten Lehrjahr mit zusätzlichen 200 Euro pro Monat zur Integrationsbeihilfe (400
Euro) unterstützt. |