…steht beim Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung an
Wien (zentrum für rechtsforschung) - Der Auslandsösterreicher Rudolf Dech hat über
den österreichischen Rechtsanwalt MMag. Dr. Michael Dohr beim Verfassungsgerichtshof eine Verfassungsbeschwerde
gegen den EU-Reformvertrag eingebracht. Diese wurde vom Verfassungsgerichtshof auch angenommen und ist unter der
Geschäftszahl SV-3/08 anhängig.
In der eingehend begründeten Eingabe wird die - auch in der politischen, juristischen und öffentlichen
Diskussion der letzten Monate wiederholt thematisierte - Verletzung des verfassungsrechtlich gewährleisteten
subjektiven Rechts des Einschreiters gerügt, an der gemäß Artikel 44 Absatz 3 B-VG obligatorisch
abzuhaltenden Volksabstimmung teilzunehmen und sein Stimmrecht dabei auszuüben.
Der Verfassungsgerichtshof hat nun die konkrete Gelegenheit, sich zur unter Rechtsex-perten höchst umstrittenen
Frage zu äußern, ob eine Volksabstimmung geboten war oder nicht. Dies wäre auch über den Anlassfall
hinaus von richtungsweisender Bedeutung.
Außerdem wurden auch schwerwiegende inhaltliche Bedenken gegen die Verfassungs-gemäßheit des EU-Reformvertrages
vorgebracht, sodass sich der Verfassungsgerichtshof auch dazu äußern könnte, wenn er in eine inhaltliche
Prüfung eintritt. Die wesentliche prozessuale (Vor-)Frage ist dabei zunächst, ob der Verfassungsgerichtshof
den Vertrag zu überprüfen bereit ist, obwohl er noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist,
jedoch die Ratifizierung durch Parlament und Bundespräsident breits erfolgt ist. Der Bundespräsident
selbst hat zu dieser Frage am 2. Juli 2008 in den Medien Stellung genommen und wurde in Bezug auf eine rechtliche
Prüfung des EU-Reformvertrages mit den Worten zitiert, in Österreich könne nun, da Fischer die Unterschrift
unter den Vertrag schon geleistet hat, der Verfassungsgerichtshof ein Prüfverfahren einleiten. Mit juristischer
Spannung ist nun zu beobachten, ob er das tun wird ... |