Verfassungsbeschwerde gegen EU-Reformvertrag…   

erstellt am
17. 07. 08

…steht beim Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung an
Wien (zentrum für rechtsforschung) - Der Auslandsösterreicher Rudolf Dech hat über den österreichischen Rechtsanwalt MMag. Dr. Michael Dohr beim Verfassungsgerichtshof eine Verfassungsbeschwerde gegen den EU-Reformvertrag eingebracht. Diese wurde vom Verfassungsgerichtshof auch angenommen und ist unter der Geschäftszahl SV-3/08 anhängig.

In der eingehend begründeten Eingabe wird die - auch in der politischen, juristischen und öffentlichen Diskussion der letzten Monate wiederholt thematisierte - Verletzung des verfassungsrechtlich gewährleisteten subjektiven Rechts des Einschreiters gerügt, an der gemäß Artikel 44 Absatz 3 B-VG obligatorisch abzuhaltenden Volksabstimmung teilzunehmen und sein Stimmrecht dabei auszuüben.

Der Verfassungsgerichtshof hat nun die konkrete Gelegenheit, sich zur unter Rechtsex-perten höchst umstrittenen Frage zu äußern, ob eine Volksabstimmung geboten war oder nicht. Dies wäre auch über den Anlassfall hinaus von richtungsweisender Bedeutung.

Außerdem wurden auch schwerwiegende inhaltliche Bedenken gegen die Verfassungs-gemäßheit des EU-Reformvertrages vorgebracht, sodass sich der Verfassungsgerichtshof auch dazu äußern könnte, wenn er in eine inhaltliche Prüfung eintritt. Die wesentliche prozessuale (Vor-)Frage ist dabei zunächst, ob der Verfassungsgerichtshof den Vertrag zu überprüfen bereit ist, obwohl er noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist, jedoch die Ratifizierung durch Parlament und Bundespräsident breits erfolgt ist. Der Bundespräsident selbst hat zu dieser Frage am 2. Juli 2008 in den Medien Stellung genommen und wurde in Bezug auf eine rechtliche Prüfung des EU-Reformvertrages mit den Worten zitiert, in Österreich könne nun, da Fischer die Unterschrift unter den Vertrag schon geleistet hat, der Verfassungsgerichtshof ein Prüfverfahren einleiten. Mit juristischer Spannung ist nun zu beobachten, ob er das tun wird ...
 
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