Wien (bgf) - "Die Sommerzeit ist für viele Haustiere eine schmerzvolle
Zeit. Jedes Jahr werden tausende Tiere zur Zeit der Sommerferien in Tierheimen abgegeben oder gar ausgesetzt",
so die für Tierschutz zuständige Bundesministerin Dr. Andrea Kdolsky. Kdolsky richtet diesbezüglich
einen Appell an Tierbesitzer und solche, die es noch werden wollen: "Wer sich für ein Haustier entscheidet,
übernimmt damit auch eine große Verantwortung. Tiere benötigen intensive Pflege und Beschäftigung,
und das bedeutet in vielen Fällen auch Zeit und Flexibilität. Das muss jedem Tierfreund und jeder Tierfreundin
bewusst sein."
Das BMGFJ hat mit der Novelle des Tierschutzgesetzes einen Schritt zur Einforderung eines verantwortungsvolleren
Umgangs mit Tieren geleistet. Die Novelle sieht die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden zum Zwecke der Zurückführung
entlaufener, ausgesetzter oder zurückgelassener Tiere vor. Demnach sind alle Hunde spätestens mit einem
Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe mittels eines zifferncodierten, elektronisch
ablesbaren Microchips von einem Tierarzt kennzeichnen zu lassen und binnen eines Monats zu registrieren. Diese
Bestimmung gilt seit 1. Juli 2008. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmung noch nicht gekennzeichnete
Hunde sind bis zum 31. Dezember 2009 zu kennzeichnen.
Ebenfalls vorgesehen ist eine Tierschutzdatenbank die eine Zurückführung entlaufener, ausgesetzter oder
zurückgelassener Hunde auf ihren Halter erleichtern wird. "Es soll künftig nicht mehr möglich
sein, einen Hund einfach auszusetzen oder vor einem Tierheim 'abzuladen' wie Sperrmüll. Als für den Tierschutz
zuständige Ministerin fordere ich einen verantwortungsvollen Umgang mit Haustieren ein. Das verpflichtende
'Chipen' von allen Hunden wird einen wesentlichen Teil dazu beitragen, dass Tieren in Zukunft hoffentlich sehr
viel Leid erspart bleibt", so Kdolsky abschließend. |