Wien (pk) - Nach Bildung und Kultur stand am 25.07. auch die neue Regelung über Rauchverbote in Gaststätten
auf der Tagesordnung des Bundesrat. Bundesrat HERBERT (oF) begrüßte zwar die Intention des Gesetzes,
kündigte aber dessen Ablehnung an, weil er darin eine Bevormundung sah. Unter dem Deckmantel der Gesundheit
würden der Gastronomie Kosten auferlegt, die derzeit nicht abschätzbar seien und die in keiner entsprechenden
Relation zu den Zielen stünden. Herbert schlug vor, die Einnahmen aus der Tabaksteuer zweckgebunden für
Therapie und Entwöhnung zu verwenden. Dies sei glaubwürdiger, effizienter und gesellschaftlich nachhaltiger.
Bundesrat EINWALLNER (S) bezeichnete die Novelle zum Tabakgesetz als einen Minischritt im Nichtraucherschutz und
äußerte sich sehr kritisch dazu. Er hätte sich einen viel effektiveren Nichtraucherschutz gewünscht,
angesichts der Tatsache, dass in der EU jährlich zirka 100.000 Menschen in Folge von Passivrauchen sterben.
Der österreichische Staat wende zirka 20 % der Leistungen aller Versicherungsmittel für die Folgen von
Erkrankungen aufgrund aktiven und passiven Rauchens auf. Das beweise, dass man mit den Mitteln der Tabaksteuer
bei weitem nicht auskomme. Die vorliegende Novelle halte er für zu schwach, da sie zu viele Ausnahmen zulasse.
Sie werde daher wenig bringen und kleinen Wirten wehtun, während es sich die Großen "richten können".
Er bezweifelte auch, dass man die Bestimmungen entsprechend kontrollieren kann und vermisste vor allem Präventionsmaßnahmen
gegen das Rauchen. Einwallner trat für ein klares Rauchverbot wie in Italien und Irland ein und konnte dabei
keinerlei Bevormundung erkennen. Jeder, der bei einem Rauchverbot den Eindruck erwecke, dass man damit Freiheit
entziehe, liege falsch, merkte er an, denn Nikotinkonsum sei eine Sucht und habe nichts mit Freiheit zu tun.
Bundesrat MITTERER (oF) teilte die Kritik seines Vorredners und befürchtete Auswirkungen auf die Betriebe,
die er als Gastronom sehr gut einschätzen könne. Seiner Meinung nach hätte man es bei der Wahlmöglichkeit
belassen sollen, da er davon ausgeht, dass die EU in zwei bis drei Jahren das absolute Rauchverbot verhängt.
Die vorliegende Lösung werde nicht funktionieren, argwöhnte Mitterer, und bürde den Wirten einen
hohen finanziellen und technischen Aufwand auf. Als praktisches Beispiel nannte er die Bestimmungen für Lehrlinge.
Man werde kaum verhindern können, dass ein Lehrling Getränke an der Bar hole, und die Bar sei meist jener
Bereich, wo geraucht werden darf. Mit der nun zur Diskussion stehenden Regelung habe sich die Politik aus der Verantwortung
verabschiedet und diese an die WirtInnen abgeschoben.
Bundesrat MAYER (V) hingegen hielt die Novellierung des Tabakgesetzes für einen guten Kompromiss, der eine
Stärkung des Nichtraucherschutzes unter Einbindung der gastronomischen Betriebe bringe. Wie wichtig Schutzmaßnahmen
gegen das Passivrauchen seien, habe die WHO bestätigt, sagte er. Der sinkende Zigarettenabsatz in jenen Ländern,
wo es bereits Rauchverbote gebe, beweise, dass restriktive Rauchergesetze Wirkung zeigen. Mayer begrüßte
die im Gesetz verankerten Sanktionen und Verwaltungsstrafen sowie die seiner Meinung nach vorhandene Flexibilität.
Bundesministerin Dr. FEKTER wies in einer kurzen Stellungnahme darauf hin, dass die Maßnahmen zum Arbeitnehmerschutz
durch die Arbeitsinspektorate kontrolliert werden. Was die baulichen Maßnahmen betrifft, so hätte die
Gewerbebehörde Auflagen in den Anlagenbescheiden aufzunehmen und die Realisierung zu kontrollieren.
Bundesrätin KERSCHBAUM (oF) vermutete zwar, dass es zu Problemen kommen wird, und sie zweifelte auch etwas
an den Kontrollmöglichkeiten, dennoch meinte sie, dass sich alles einspielen werde. Sie unterstützte
den positiven Ansatz des Gesetzes, nämlich die Gesundheit von MitarbeiterInnen und Gästen zu schützen,
und ging davon aus, dass die betroffenen Betriebe für die Umbaumaßnahmen Mittel aus der Wirtschaftsförderung
erhalten.
Bundesrat KALTENBACHER (S) zeigte sich als Raucher mit dem Gesetz sehr zufrieden. Es stelle einen guten Kompromiss
dar, sagte er, und in vielen Lokalen funktioniere die Trennung bereits jetzt. Den Kritikern hielt er entgegen,
dass man bei kleinen Lokalen auch auf die Sicherung der Arbeitsplätze Rücksicht nehmen müsse.
Bundesrat PERHAB (V) schloss sich seinen beiden VorrednerInnen an und meinte, die Politik solle sich nicht allzu
sehr in private Entscheidungen einmischen. Er begrüßte daher, dass die Ministerin nicht so manchen Lobbys
gefolgt sei und man beim Prinzip der Wahlfreiheit geblieben sei. In Ländern mit rigorosem Rauchverbot habe
es in mehr als zwei Dritteln aller Lokale Einnahmenseinbußen gegeben.
Bei der Abstimmung erhob die Mehrheit der BundesrätInnen keinen Einspruch gegen die Novelle zum Tabakgesetz. |