24-Stunden-Pflege, Mindestsicherung, Teuerungsmaßnahmen   

erstellt am
25. 07. 08

Fragestunde im Bundesrat mit Sozialminister Buchinger
Wien (pk) - In der Fragestunde des Bundesrats stand der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Buchinger den Ländervertretern am 25.07. Rede und Antwort. Hinterfragt wurden die künftigen wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben, die Erfolge in den letzten eineinhalb Jahren, die Anmeldungen für die legale Pflege sowie die Verhandlungen mit den Ländern über die Mindestsicherung und Buchingers Tätigkeit als Konsumentenschutzminister.

Bundesrat Preiner (SPÖ): Was sind die dringlichsten sozialpolitischen Vorhaben für die nächste Legislaturperiode?

Bundesminister Dr. BUCHINGER meinte, einige der zentralen Vorhaben, die man sich im Regierungsprogramm für diese Legislaturperiode vorgenommen habe, seien nicht abgearbeitet; sie werden, so Buchinger, auch den Schwerpunkt in der kommenden Gesetzgebungsperiode bilden. Es gehe insbesondere um die Armutsbekämpfung, die bedarfsgerechte Mindestsicherung – alle Details seien zwischen dem Bund und den Ländern auf der Ebene der Sozialreferenten ausverhandelt, und im Juli sollen die Landeshauptleute bekanntgeben, ob sie eine entsprechende 15a-Vereinbarung unterschreiben würden -, die Weiterentwicklung der Pflegevorsorge über die 24-Stunden-Betreuung hinaus und um die Vorhaben im Bereich des Pensionsrechtes; hier gehe es um die Milderung der Härten der Pensionsgesetze, um die Transparenz des Pensionsrechtes (Pensionskonto), die Verlängerung der Langzeitversichertenregelung zumindest bis zum Jahr 2013, um die Frage der Nachhaltigkeit und um Änderungen im Invaliditätspensionsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt wird sich mit der Arbeit für behinderte Mitmenschen befassen.

Zu der Zusatzfrage betreffend Pensionsautomatik vertrat der Ressortleiter die Auffassung, eine Politik der kleinen Anpassungsschritte vornehmen zu wollen, um das System tragfähig und nachhaltig zu gestalten. Zwischen den beiden Regierungsparteien habe es eine weitgehende Annäherung gegeben, letztlich sei das Paket an der Frage gescheitert, ob die Adaptierungen im Pensionsrecht in Bezug auf die Nachhaltigkeit durch Verordnung durch Sozial- und Finanzminister zu regeln sind oder ob der parlamentarische Prozess – in welcher Form auch immer – eingeleitet werden soll. Über diese Frage werde man in der kommenden Periode Verhandlungen führen müssen; in den nächsten Jahren sollte aber die Frage der Nachhaltigkeit so geregelt werden, dass viele Menschen, vor allem jüngere, deren Vertrauen in das staatliche Pensionssystem weitgehend erschüttert ist, wieder Vertrauen in die Nachhaltigkeit der sozialen Entwicklung haben.

Bundesministerin Kdolsky habe den Hauptverband beauftragt, die Richtlinie zur Rezeptgebührendeckelung zu überdenken und allfällige Ergänzungskorrekturen vorzunehmen, teilte Buchinger Bundesrat Dönmez (o.F.) mit. Die Deckelung der Rezeptgebühren mit 2 % des Nettoeinkommens ist nach Meinung des Sozialministers einer der wesentlichen sozialpolitischen Meilensteine in dieser GP gewesen, weil sie vor allem PensionistInnen die Belastung durch Rezeptgebühren, die in Einzelfällen über 100 € pro Monat betragen konnten, genommen habe.

Bundesrat Saller (ÖVP): Wie entwickelten sich die Anmeldungen für die legale Pflege zu Hause seit Jänner 2008?

Die Entwicklung der Anmeldungen im Bereich der 24-Stunden-Betreuung sei äußerst erfreulich, konstatierte der Sozialminister; mit Stand 18. Juli gab es laut Wirtschaftskammer Österreich 10.115 Anmeldungen zur selbständigen Pflege und Betreuung und etwa 300 zur unselbständigen Pflege; bis zum heutigem Tage wurden höchstwahrscheinlich knapp 11.000 Legalisierungen vorgenommen, das sei die "größte und erfolgreichste Legalisierungsaktion" in Österreich. Ein Rundruf bei Betreuungsvereinen habe ergeben, dass zwischen 75 und 80 % der in diesen sozialen Betreuungsvereinen Tätigen legalisiert worden sind; ein Teil der Betreuungskräfte habe die Legalisierung verweigert, das seien vor allem Menschen, die im Herkunftsland, etwa in der Slowakischen Republik, über Transferleistungen verfügen oder Angst haben, mit ihrem Einkommen aus Österreich und in der Slowakei über eine Steuergrenze zu kommen.

Dem Fragesteller teilte Buchinger auch mit, die Vermögensgrenze bei der 24-Stunden-Betreuung sei für ihn kein "Herzensanliegen"; es gebe viele Argumente dafür, viele Argumente dagegen. Man habe sich vorgenommen, bei der Evaluierung, die im Sommer 2008 stattgefunden hat, empirisch zu überprüfen, welche Auswirkungen die Vermögensgrenze hat. Es gebe deutliche Hinweise, dass die Vermögensgrenze etwa ein Drittel der Personen, die ansonsten eine Förderung beantragen würden, betrifft. Eine bundeseinheitliche Abschaffung der Vermögensgrenze für die 24-Stunden-Betreuung wäre anzustreben; aus diesem Grund habe er, Buchinger, die Landes-Sozialreferenten zu einem gemeinsamen Termin in der ersten August-Woche eingeladen.


Das von Bundesminister Bartenstein erarbeitete Hausbetreuungsgesetz (Frage der S-Bundesrätin Lugsteiner) habe die arbeitsrechtliche Grundlage geschaffen, damit die 24-Stunden-Betreuung auch von ArbeitnehmerInnen durchgeführt werden kann. Es sei von Anfang an klar gewesen, dass überwiegend die selbständige Pflege genutzt werden wird, weil der Aufwand bei der selbständigen Pflege vom Selbständigen oder vom Pflegeverein durchgeführt werden kann, während bei der unselbständigen Betreuung und Pflege müsse die gepflegte Person als Arbeitgeber auftreten und habe damit eine Reihe von administrativen Verpflichtungen gegenüber dem Sozialversicherungsträger. Das scheuen viele Menschen, daher werde das Selbständigenmodell noch stärker in Anspruch genommen als angenommen. Man sei von einem Verhältnis 80 % selbständig, 20 % unselbständig ausgegangen, tatsächlich seien 97 % selbständig und 3 % unselbständig tätig. Im Zuge der Evaluierung ergibt sich eine Reihe von Adaptierungsnotwendigkeiten, die er am Dienstag kommender Woche mit Minister Bartenstein besprechen werde. So werde es um eine Flexibilisierung der starren zwei Wochen-Regelung gehen.

Bundesrätin Mühlwerth (o.F.) erkundigte sich nach einer "Pflegeautomatik". – Sozialminister Dr. Buchinger kann sich eine automatische Valorisierung des Pflegegeldes sehr gut vorstellen, er machte aber darauf aufmerksam, dass die wenigsten Sozialleistungen einer automatischen Valorisierung unterliegen. Wichtige elementare Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Krankengeld, Familienbeihilfe und Kindergeld haben keine Valorisierungsautomatik, sodass es eine schwierige Diskussion sein werde, in einem Bereich die Automatik umzusetzen. Es wäre schon schön, eine einmalige Erhöhung um 5 % zum 1.11.2008 zu erreichen, meinte Buchinger.

Bundesrat Schennach (o.F.): In welcher Form werden die Behörden nunmehr nach Auslaufen der zynischen "Schwamm-Drüber"-Regelung gegen jene Menschen vorgehen, die Betreuung benötigen, sich aber die bürokratische und teure, aber gesetzeskonforme Lösung ihres Problems nicht leisten können und daher weiter so genannte illegale Betreuungskräfte beschäftigen müssen?

Die gefundene Amnestieregelung war für die betroffenen Personen eine wichtige Maßnahme, um Sicherheit zu erlangen. Die Fraktion der Grünen habe aber im Nationalrat diese Pardonierungsregelung als zu wenig weitgehend kritisiert, weil sie keine arbeitsrechtlichen Ansprüche beinhaltet hat. Ob legal oder illegal gepflegt oder betreut wird, die Leistungen, die an die Pflege und Betreuungspersonen zu erbringen sind, verändern sich nicht, die Leistungen werden weder billiger noch teurer, strich der Minister heraus. Es kommen jetzt nur die Sozialversicherungskosten hinzu; die sollten nach Vorstellung der Regierung zu 80 % über die Förderung aufgefangen werden, sodass 20 % als Eigenleistung übrig bleiben, die sich für einen Gutteil der Betroffenen reduziert, weil mit Legalisierung die Pflege- und Betreuungskosten von der Steuer abgesetzt werden können. Eine weitere Verlängerung der Amnestieregelung sei nicht angemessen, so der Ressortchef.

Einer Pflegeversicherung stehe er skeptisch gegenüber, teilte Buchinger dem Fragesteller mit. Er bekenne sich uneingeschränkt zur Notwendigkeit, die Pflegevorsorge finanziell auf eine neue Grundlage zu stellen. Vor allem für die Länder und Gemeinden sei es jetzt noch möglich, die Pflegekosten zu finanzieren, aber die demographische Entwicklung der nächsten 20 Jahre zeigt, dass die Länder und Gemeinden diese Leistungen in fünf oder zehn Jahren nicht mehr bewältigen können. So haben Berechnungen des WIFO ergeben, dass bis zum Jahr 2030 die Pflegegeldleistung ohne Valorisierung um 50 % höher ausfallen wird müssen, im Bereich der Sachleistungen der Länder für stationäre Pflege, mobile Pflege und Betreuung, die in den meisten Ländern durch die Gemeinden kofinanziert wird, wird die Erhöhung 250 % betragen. Von allen Gebietskörperschaften werden derzeit 3,2 Mrd. € geleistet.

Bundesrat Mayr (V) gegenüber verwies der Sozialminister darauf, dass mit Stand 18. Juli 1.732 Anträge auf Förderung für etwa 3.000 Beschäftigte eingebracht wurden; davon wurden 897 Anträge für knapp 1.700 Beschäftigte positiv entschieden, 168 wurden abgewiesen, weitere 667 stehen in Bearbeitung; in den letzten Wochen seien "sehr viele" Neuanträge gestellt worden: Im Juni/Juli langten allein 675 Neuanträge ein.

Der Sozialminister meinte zu einer Frage der S-Bundesrätin Vladyka, Minister Bartenstein habe zwei Informationsbroschüren vorgelegt, eine zum Hausbetreuungsgesetz und eine andere zur Gewerbeordnung. Diese Broschüren seien "auf einem guten Niveau".

Bundesrat Kampl (o.F.) erkundigte sich nach einer bundeseinheitlichen Abschaffung der Regressforderungen von Angehörigen von pflegebedürftigen Personen. – Im Bereich der Sozialhilfe sei es mit einer 15a-Vereinbarung gelungen, so Buchinger, die den Landeshauptleuten zur Unterschrift vorliegt, den Regress abzuschaffen. In Bezug auf die stationäre Pflege und Betreuung gibt es informelle Gespräche mit den Ländern. Eine Neuordnung der Finanzierung sei nur im Rahmen eines Finanzausgleiches möglich.

Bundesrätin Maria Mosbacher (SPÖ): Was sind die wesentlichen sozialpolitischen Errungenschaften der letzten eineinhalb Jahre?

Bundesminister BUCHINGER wandte sich zunächst gegen den in der Öffentlichkeit verbreiteten Eindruck, während der letzten eineinhalb Jahre sei in der Sozialpolitik nichts weitergegangen. Den Menschen sei nicht bewusst, welche Fortschritte erreicht werden konnten, klagte Buchinger und nannte zunächst Verbesserungen in anderen Ressorts, etwa in der Arbeitsmarktpolitik oder die Deckelung der Rezeptgebühren. An Errungenschaften in seinem Ressort listete der Sozialminister auf: Halbierung des doppelten Abschlages bei der Korridorpension, Ausdehnung der abschlagsfreien Langzeitversichertenregelung bis 2010, Ausarbeitung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung, Kampf gegen den Sozialbetrug, Dynamisierung der Beitragsgrundlagen für Kindererzieherinnen, Arbeitsmarktoffensive für Behinderte, Fördermodell zur 24 Stunden-Betreuung, Pensionszeiten und andere Verbesserungen für pflegende Angehörige, Verbesserungen für Demenzkranke, besserer Konsumentenschutz, Stärkung der sozialen Dimension in EU und auf der Ebene der Vereinten Nationen, Seniorenplan, Förderung freiwilliger Sozialarbeit und Besuchsbegleitung für geschiedene Väter.

Die Auflösung der Koalition habe bedauerlicherweise dazu geführt, dass einige Projekte nicht mehr realisiert werden konnten, sagte Buchinger und nannte die bedarforientierte Mindestsicherung, Verbesserungen bei der Inivaliditätspension, sowie bei Pflege und Betreuung. Er sei aber zuversichtlich, dass die nächste Regierung auf den diesbezüglichen Vorarbeiten aufbauen werde. Denn die Probleme bestehen weiter und müssten gelöst werden.

Bei der Förderung freiwilliger Sozialarbeit erinnerte der Ressortleiter an die Verlängerung der Sonderrichtlinie, wobei er sich enttäuscht zeigte, dass die Familienministerin keine Lösung für das Problem des Entfalls der Familienbeihilfe in einem freiwilligen Sozialjahr finden konnte. In Oberösterreich wurde ein Zentrum für unabhängige Freiwilligenarbeit gegründet, außerdem bestehe nun ein umfassender Freiwilligenbericht mit Untersuchungen über den Stand freiwilliger Arbeit. Für 2009 sei ein Freiwilligengesetz nach deutschem und italienischem Vorbild geplant, teilte Minister Buchinger mit.

In seiner Antwort auf eine Zusatzfrage sagte der Sozialminister, er gehe bei der Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung von Verbesserungen zwischen 50 Euro und 80 Euro für die Betroffenen aus. Darüber hinaus bringe das Modell weitere wesentliche Verbesserungen für die Menschen: Einbeziehung in die gesetzliche Krankenversicherung, Entfall des Regresses bei nachfolgender Arbeitsaufnahme, Einbindung in die aktive Arbeitsmarktpolitik des AMS und Koppelung der Mindestsicherung an den Ausgleichszulagenrichtsatz.

Bundesrat Mayer (ÖVP): Wie ist der derzeitige Stand der Verhandlungen, die Sie als Vertreter des Bundes mit den Ländern zur Mindestsicherung führen?

Bundesminister BUCHINGER begrüßte es, dass die Bundesländer das Thema Mindestsicherung aus dem Wahlkampf heraushalten und unterstrich die Armutsbekämpfung als Anliegen aller Parteien. Er hoffe, dass die geplanten 15a-Verträge mit den Bundesländern noch im August unterschrieben werden können. Vom niederösterreichischen Landeshauptmann habe er kürzlich die Zustimmung erhalten, jetzt fehle nur noch das Land Kärnten, mit dem er demnächst Gespräche aufnehmen werde. Buchinger sprach sich dafür aus, behinderte Menschen in der nächsten Gesetzgebungsperiode in Abstimmung mit den Bundesländern vollständig in den Sozialschutz einzubeziehen.

Bundesrat Mitterer (o.F.): Welche konkreten Maßnahmen werden Sie angesichts der bisher nur ca. 8.000 angemeldeten Betreuungs- und Pflegekräfte setzen, um die Betreuung und Pflege für pflegebedürftige Menschen endlich leistbar zu machen?

Der SOZIALMINISTER bezeichnete die Erhöhung der Förderung als notwendig und sprach auch hinsichtlich der Abschaffung der Vermögensgrenze seine Hoffnung aus, mit allen Bundesländern eine Vereinbarung treffen zu können. Bei der Erhöhung des Zuschusses für selbständige Betreuungskräfte nannte der Minister einen Betrag von 350 € sowie von 530 € im Falle von zwei Pflegebedürftigen. Der Minister trat auch für eine rasche Erhöhung des Pflegegelds ein.

Sein Vorschlag laute auf ein generelles Plus von 5 % als Inflationsausgleich und besondere Erhöhungen für Demenzkranke und schwerbehinderte Kinder und Jugendliche.

Bei der Förderung der 24-Stunden-Betreuung reiche der bisherige Betrag nicht aus, teilte der Sozialminister aufgrund der diesbezüglichen Evaluierung mit. Hinsichtlich anderer Formen der Pflege berichtete er von Fortschritten in der Qualitätssicherung und über die Neukonzeption der Pflegevorsorge.

Bundesrätin Hladny (SPÖ): Wie ist Ihre Bilanz bezüglich der Tätigkeit als Konsumentenschutzminister?

Bundesminister BUCHINGER nannte den Konsumentenschutz eine Querschnittmaterie, bei der sein Ressort nur bescheidene Kompetenzen habe, die seiner Ansicht nach ausgeweitet werden sollten. In einer Novelle zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb konnten die Auskunftsrechte der Konsumenten gestärkt werden, bedauerlicherweise sei es aber nicht gelungen, die Abschöpfung unlauterer Gewinne bei den Unternehmen durchzusetzen. Verbesserungen konnten im Bauträger-Vertragsgesetz im Fall eines Baustopps für die Konsumenten und beim Schutz von Kindern vor gefährlichem Spielzeug erreicht werden. Schwerpunkte für die Zukunft sah der Minister bei der kollektiven Durchsetzung von Konsumentenrechten, bei Maßnahmen gegen den unlauteren Wettbewerb sowie bei der Harmonisierung von Schutznormen zugunsten der Verbraucher auf dem Binnenmarkt.

Bundesrätin Diesner-Wais (ÖVP): Was machen Sie als Konsumentenschutzminister konkret gegen die Teuerung, nachdem der Finanzminister und der Wirtschaftsminister bereits ein Entlastungspaket für die Konsumenten vorgelegt haben (Pendlerpauschale, Erhöhung des km-Geldes, Arbeitslosenversicherungsbeitragssenkung)?

Bundesminister BUCHINGER erinnerte an die Maßnahmen von Bundesregierung und Parlament zum Ausgleich der Teuerung, etwa die vorgezogene Pensionsanpassung, zu der im Oktober eine Verordnung herauskommen werde. Diese Maßnahmen haben aber nicht ausgereicht, er hoffe daher auf eine Einigung über rasche zusätzliche Maßnahmen noch in diesem Sommer. Seit Juni gebe es ein Lebensmittelpreis-Monitoring, das Einschreiten obliege dem Wirtschaftminister, ein Antrag der Arbeiterkammern dazu liege bereits vor. Einmal mehr sprach sich der Sozialminister auch dafür aus, die Beimischung von Agrardiesel zu überdenken.

Das Kärntner Modell des Teuerungsausgleichs habe seiner Ansicht nach den Charakter eines "Almosens", gab der Minister auf eine diesbezügliche Zusatzfrage zu bedenken und zeigte sich erfreut darüber, dass der Präsident der Wirtschaftskammer zuletzt Vorschläge unterbreitet habe, die ihn an seinen eigenen Vorschlag des sogenannten "Gusi-Hunderters" erinnerten. Beim Kampf gegen die Inflation seien Engagement und Lernbereitschaft auf allen Seiten gefragt, zeigte sich Buchinger überzeugt.
 
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