Flughafen Wien AG: Neue Regel betreffend Barrierefreiheit im Flugverkehr   

erstellt am
25. 07. 08

Wien (vie) - Am 26. Juli 2008 tritt die EU Verordnung Nr. 1107/2006 auf europäischen Flughäfen in Kraft, welche behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität mehr Rechte einräumt. Flughäfen bieten Passagieren mit eingeschränkter Mobilität ("Passenger with Reduced Mobility" - PRM) ab sofort spezifische Dienstleistungen an, die das Reisen erleichtern. Die Zuständigkeit geht mit der Verordnung von den Fluglinien auf die Flughäfen über. Die Verordnung garantiert eine durchgehende Betreuungskette von der Ankunft am Flughafen bis zum Verlassen des Flughafen-Bereiches. Am Flughafen Wien werden Passagiere mit eingeschränkter Mobilität - wie schon bisher - von der Vienna International Airport Security Services Ges.m.b.H. (VIAS) betreut.

Passagieren mit eingeschränkter Mobilität wird empfohlen, den Hilfsbedarf dem Reiseunternehmen oder der Fluglinie mindestens 48 Stunden vor Abflugszeit bekannt zugeben, damit eine Weiterleitung an das Betreuungsservice sichergestellt werden kann. Die vorgeschriebenen Leistungen beinhalten unter anderem die Einrichtung von "Pick-up Points" an welchem die Hilfestellung beginnt und endet, Hilfe bei Check-In, Begleitung und Transport vom und zum Flugzeugsitz, Hilfe beim Ausstieg sowie Hilfe beim Umsteigen. Den betroffenen Passagieren entstehen keine zusätzlichen Kosten, die Kosten der Bereitstellung des PRM- Service am Flughafen werden gemäß EU-Verordnung auf alle Passagiere aufgeteilt.

Am Flughafen Wien stehen drei "Pick-up Points" zur Verfügung: In der Abflugs-Ebene (Schalter 32, in Terminal 2), im Parkhaus 3 und in der Ankunfts-Ebene (Meetingpoint).

Weitere Informationen über Reisen ohne Handicaps am Flughafen Wien finden sich auf der Homepage: http://www.viennaairport.com
 
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