Übergangs- und Ausnahmebestimmungen für bestimmte Widmungsflächen
Wien (pwk/awo) - Die Anpassungen des kroatischen Rechts an den Acquis Communautaire, den gemeinschaftsrechtlichen
Besitzstand, kommen weiter voran. Medienberichten zur aktuellen kroatischen Verhandlungsposition zufolge sollen
u.a. durch eine weitgehende Liberalisierung der Vorschriften zum Immobilienerwerb die Schranken im Bereich der
Kapitalverkehrsfreiheit abgeschafft werden. EU-Bürger sollen beim Immobilienerwerb gleich wie Kroaten behandelt
werden, um so eine Diskriminierung zu verhindern.
Vorarbeiten aus dem Jahr 2001
Die aktuelle Verhandlungsposition Kroatiens ist im Einklang mit dem bereits im Jahr 2001 formulierten Artikel
60 des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) mit Kroatien. Das SAA ist Teil des Stabilisierungs- und
Assoziierungsprozesses, welcher die Länder des westlichen Balkans bis zu ihrem möglichen Beitritt zur
EU begleitet. Es soll durch das Abkommen eine Annäherung an die Grundsätze der Europäischen Union
mit vertraglicher Bindung geschehen.
Übergangs- und Ausnahmebestimmungen gefordert
Da Kroatien nur mehr für spezielle Widmungsflächen (landwirtschaftliche Gebiete und Wälder)
Ausnahmen in Form von 12 Jahre langen Übergangszeiten nach dem Beitritt zur EU fordert, bedeutet dies eine
völlige Liberalisierung für alle anderen Immobilien. Der Verkauf von Nationalparks and Naturreservaten
soll sowohl an inländische, als auch ausländische Bürger verboten bleiben.
Bisherige Umgehungsmöglichkeiten obsolet
Die bisher gern praktizierte – aber mit Schwierigkeiten verbundene – Umgehung durch die Gründung einer
GmbH und dem Immobilienerwerb für dieses Unternehmen wird damit obsolet. Ab Februar 2009 sollen demnach auch
aus einem Mitgliedsstaat der EU stammende natürliche Personen Immobilien in Kroatien erwerben können. |