EU-Kommission legt Gesundheitsrichtlinie vor / 45. Ausgabe von Land und Europa erschienen
Salzburg (lk) - Die meisten Patienten finden die gewünschte Gesundheitsversorgung in ihrem Heimatland.
Es kommt jedoch vor, dass hoch spezialisierte Behandlungen oder die nächstgelegene Versorgung nur im Ausland
zur Verfügung stehen. Oft ist dies in Grenzregionen zwischen Spitalserhaltern und Krankenversicherungsträgern
individuell vereinbart, eine EU-weite Regelung gab es jedoch bisher nicht. Anfang Juli hat die Europäische
Kommission einen Richtlinienentwurf über die Ausübung der Patientenrechte bei grenzüberschreitender
Gesundheitsversorgung vorgelegt, der eine qualitativ hochwertige und effiziente grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung
schafft. Darüber berichtet die Informationszeitschrift Land und Europa, die am 01.08.2008 erschienen ist.
Mit diesem Vorschlag bekommen die Patienten der EU-Mitgliedstaaten einen Rechtsanspruch auf Kostenerstattung für
Behandlungen im Ausland, sofern diese auch in ihrer Heimat durch ihre nationalen Sozialversicherungen abgedeckt
sind. Der nicht erstattete Betrag muss von den Patienten bezahlt werden. Ausnahme davon gibt es nur, wenn im Heimatland
zu lange Wartelisten bestehen oder keine gleichwertige Behandlung erfolgen kann. Insbesondere die Fragen der Kostenerstattung
für im Ausland in Anspruch genommene Leistungen, die Haftungs- und Schadensersatzfragen sowie die Errichtung
von Europäischen Referenzzentren spielen für das Bundesland Salzburg eine wesentliche Rolle. Das EU-Ziel,
Referenzzentren in allen Mitgliedstaaten im Bereich seltener Krankheiten zu etablieren, ist auch eines der Hauptziele
des Landes Salzburg. Das Haus für "Schmetterlingskinder" im Salzburger Landeskrankenhaus soll als
Europäisches Referenzzentrum anerkannt werden. |