Außenministerin zur AKP-Entscheidung des türkischen Verfassungsgerichtshofes
Wien (bmeia) - "Mit dem gestrigen Urteil ist ein wichtiger Schritt im schwierigen Selbstklärungsprozess
der Türkei gesetzt worden", kommentierte Außenministerin Ursula Plassnik das Urteil des türkischen
Verfassungsgerichtshofes, mit dem der Antrag auf Auflösung der Regierungspartei AKP abgewiesen wurde.
"Jetzt gilt es, weiter an der Überwindung der internen Spaltungen in der türkischen Gesellschaft
zu arbeiten und gemeinsam die Reformen in Richtung europäische Standards und Werte fortzusetzen. Nicht, um
der EU einen Gefallen zu tun, sondern weil die Türkinnen und Türken für sich selbst den europäischen
Weg einschlagen wollen", so die Ministerin weiter.
Plassnik verwies zugleich darauf, dass mit dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs das Ringen um die Identität
der Türkei am Beginn des 21. Jahrhunderts noch nicht abgeschlossen ist: "Das Gerichtsverfahren war hoffentlich
ein Lernprozess für alle Seiten. Der anspruchsvolle Prozess der Selbstklärung in der Türkei ist
noch nicht zu Ende. Die Türkei muss sich selbst über ihren künftigen Weg klar werden, auch um ein
verlässlicher und berechenbarer Partner für die EU sein zu können."
"Österreich und die EU haben größtes Interesse an einem stabilen und zukunftsorientierten
Partner Türkei, der die europäischen Werte umsetzt und lebt. Jetzt ist der Weg frei, die Reformagenda
wieder energisch anzupacken. Die Türkei hat dabei noch viel Arbeit vor sich. Das europäische Angebot
bleibt aufrecht", betonte Plassnik. "Ich habe 2005 durchgesetzt, dass die Verhandlungen mit der Türkei
ergebnisoffen geführt werden und es keine Beitrittsautomatik gibt. Für Österreich ist bekanntlich
eine maßgeschneiderte Europäisch-Türkische Gemeinschaft, ein erfolgversprechenderes Ziel als der
Vollbeitritt zur EU." |