90,5 Prozent der im Pkw transportierten Kinder werden mit Gurt oder Kindersitz
gesichert , jedes zehnte Kind ist aber nach wie vor bei einem Unfall ungeschützt
Wien (kfv) - Das Kuratorium für Verkehrssicherheit hat im ersten Halbjahr 2008 im Straßenverkehr
erhoben, wie es in Österreich um die Kindersicherung bestellt ist. Erfreuliches Ergebnis: Nach einem Absinken
der Quote im letzten Jahr ist die Bereitschaft der Erwachsenen, Kinder vor einem Aufprall zu schützen, wieder
deutlich gestiegen. Insgesamt 90,5 Prozent der 1.126 bei der Beobachtung erfassten Kinder waren mit Gurt oder Kindersitz
gesichert (1. Halbjahr 2007: 82,1%). „2002 wurde der Sprung über die 80%-Hürde geschafft, 2006 lag die
Quote erstmals bei 91 Prozent und auch heuer bewegen wir uns wieder auf diesem Niveau – das lässt darauf schließen,
dass die kontinuierliche Bewusstseinsbildung durch verschiedene Stellen und gesetzliche Maßnahmen doch allmählich
Früchte tragen“, freut sich Dr. Othmar Thann, Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV).
Nichtsdestotrotz bedeuten diese 90,5 Prozent, dass nach wie vor jedes zehnte Kind nicht gesichert im Pkw transportiert
wird. Im Jahr 2007 verunglückten 1.494 Kinder (0 bis 14 Jahre) als Mitfahrer im Pkw, 111 davon waren vollkommen
ungesichert. Mangelhafte Kindersicherung steht auch auf der Hitliste der Vormerkdelikte nach wie vor an oberster
Stelle und wurde mittlerweile nur von den Vormerkungen für Alkohol am Steuer überholt. Dabei entspricht
ein Aufprall mit 50 km/h einem Sturz aus dem dritten Stock. Bereits ein Aufprall mit 15 km/h kann für ein
Kind ohne Kindersitz tödlich enden.
Rechtliche Folgen mangelnder Kindersicherung
Wer mit der Gesundheit und dem Leben von Kindern leichtfertig umgeht, riskiert seit 1. Juli 2005 eine Vormerkung
im Führerscheinregister. Außerdem droht eine Geldstrafe bis zu 5.000 Euro. Ein Unfall, bei dem sich
ein Kind wegen unzureichender Sicherung verletzt hat, zieht ein gerichtliches Strafverfahren nach sich. Um noch
mehr Sicherheit für Kinder im Pkw zu gewährleisten, dürfen Kindersitze, die nicht mindestens der
Norm ECE 44.03 entsprechen, seit 1. Jänner 2007 nicht mehr verwendet werden. Wer sich nicht daran hält,
macht sich gemäß § 134 Kraftfahrgesetz (KFG) strafbar und kann ebenfalls mit einer Zahlung von
bis zu 5.000 Euro belangt werden.
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit hat den Informationsfolder „Lebensretter Kindersitz“ aufgelegt. Dieser
steht nicht nur in deutscher, sondern auch in türkischer, serbischer und kroatischer Sprache unter www.kfv.at
als Download zur Verfügung. |