LR Kaiser: Änderung des Kärntner Kulturförderungsgesetzes bringt neuen Impuls für
Kunst am Bau
Klagenfurt (lpd) - Gute Nachrichten für Kärntens Kulturschaffende und Kulturinteressierte!
Wie Kärntens Hochbaureferent LR Peter Kaiser am 08.08. mitteilte, wird das Kärntner Kulturförderungsgesetz
aus dem Jahr 2001 derart geändert, dass in Zukunft der Kunst am Bau wieder mehr Bedeutung zugemessen wird.
"Der Entwurf des Gesetzes sieht die Ausweitung des Anwendungsbereiches der Bestimmungen für die Kunst
am Bau vor“, so Kaiser.
Nach in Krafttreten des Gesetzes, mit dem laut Kaiser in den nächsten Wochen zu rechnen ist, gelten die bisherigen
Bestimmungen nicht mehr nur für Hochbauvorhaben des Landes. Künftig müssen damit auch Unternehmungen,
an denen das Land mit mindestens 50 Prozent beteiligt ist, sowie Fonds, Stiftungen, Anstalten und sonstigen Einrichtungen,
die von Landesorganen verwaltet werden, mindestens ein Prozent der Bausumme für künstlerische Maßnahmen
aufwenden.
"Die Ausweitung der verpflichtenden integrierten künstlerischen Gestaltung zukünftiger Bauvorhaben
auf diese Rechtsträger bedeutet einen wichtigen künstlerischen bzw. kulturellen Impuls für Kärnten“,
freut sich Kaiser. Sinn und Zweck von Kunst am Bau sei laut Kaiser nicht eine bloße Verschönerung eines
Bauwerkes: "Kunst im öffentlichen Raum soll zum Nachdenken anregen und nicht zuletzt auch zum konstruktiven
Diskurs über Orte, Projekte, Kunstwerke führen.“
Beispiele für bisher künstlerisch gestaltete Bauten sind das Gemeindezentrum in Feistritz ob Bleiburg
mit einer Metallskulptur von Karl Vouk, die Volksschule und der Kindergarten Lurnfeld mit Sitz- und Bewegungsobjekten
in Buchstabenform von Fritz Russ, das „fliegende Auge“ von Thomas Hoke am LKH Klagenfurt, die Glasgestaltung der
Kapelle im LKH Neu durch Karl Brandstätter, die Wandgestaltung in der neuen Geriatrie am LKH Wolfsberg durch
Walter Melcher oder die mit Sinnsprüchen versehenen Farbfolien in der Gailtalklinik. |