AK Analyse Reisebeschwerden: Statt Top - Urlaubsflop   

erstellt am
06. 08. 08

Unterkunft gab auch heuer wieder meisten Anlass zur Kritik
Wien (ak) - Schon wieder vorbei - die schönste Zeit im Jahr. Aber für viele ist der Urlaub in keiner schönen Erinnerung. Aufreger Nummer eins ist auch heuer wieder die Unterkunft, auffallend: viel Lärm und Baustellen im oder direkt neben dem Hotel und mehr Hotel-Überbuchungen als im Vorjahr. An zweiter Stelle folgen Flugprobleme - gestrichen, überbucht, zusammengelegt. Das zeigt eine erste AK Bilanz von 183 Urlaubsbeschwerden. Die Anfragen betrafen vor allem die Reiseländer Türkei, Griechenland und Ägypten.

Mit insgesamt 43 Prozent der Beschwerden rangiert die mangelhafte Hotelunterbringung an erster Stelle - genauso wie im Vorjahr. Die HeimkehrerInnen (18 Prozent) beklagten beispielsweise ungepflegte, abgewohnte oder verschmutzte Hotels oder Zimmer. Sie berichten von Schimmel im Bad oder, dass es zeitweise kein Warmwasser gab. Mitunter fehlten extra bezahlte Leistungen, etwa eine Klimaanlage, der Meerblick oder ein Balkon. Wer gleich reklamierte, kam bisweilen vom Regen in die Traufe. Denn die neuen Hotelzimmer waren manchmal schlimmer als zuvor. Lärm belastete heuer doppelt so viele UrlauberInnen wie 2007 (neun Prozent): Baustellen im Hotel, gleich neben dem Hotel, Hotels in der Nähe des Flughafens. Zugenommen haben die Überbuchungen von Quartieren (acht Prozent). Es gab dreimal so viele Beschwerden wie im Jahr 2007. Zusätzlicher Aufreger: Dass überbucht war, erfuhren die UrlauberInnen erst am Urlaubsort. Die Reiseveranstalter hingegen wussten oft schon länger darüber Bescheid. Dass die Verpflegung, das Freizeitangebot, das Meer oder der Strand nicht so waren, wie im Prospekt beschrieben, wurmte ebenfalls (rund acht Prozent).

Fast ein Drittel der Beschwerden (28 Prozent) betraf den Flugverkehr: Flüge sind überbucht, werden annulliert, zusammengelegt oder gestrichen, Verspätungen (drei bis 18 Stunden), Verlegung des Abflugortes, z.B. von Wien nach Linz, beschädigte Koffer, verspätet am Urlaubsort eintreffendes Fluggepäck (bis zu elf Tage).

Gut jeder Zehnte (13 Prozent) hatte Fragen zur Zulässigkeit und Höhe der Stornogebühr. Einige waren sich auch nicht im Klaren über den Versicherungsschutz der Reisestornoversicherung.

Die unterschiedlichsten Sorgen beschäftigten knapp sechs Prozent der KonsumentInnen. So wurde beispielsweise eine Reise kurz vor Reiseantritt abgesagt, weil die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Und einige Wenige ärgerten sich über die nachträglichen Preiserhöhungen.

Die AK analysierte die ersten Beschwerden von Ex-UrlauberInnen. Sie ließen sich vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) von Mitte Juni bis Mitte Juli beraten. Insgesamt waren es 183 Beschwerden, 2007 waren es 177. Die meisten Anfragen betrafen die Reiseveranstalter Tui/Gulet (22 Prozent), Thomas Cook/Neckermann (neun Prozent), First Choice/Delphin (acht Prozent).

Bus statt Schifffahrt
Es sollten acht schöne Tage werden an Bord der MS A-Rosa auf der Saone und Rhone durch Südfrankreich (von Dijon nach Avignon). Wegen Hochwassers konnte das Schiff im Hafen von Chalon nicht auslaufen und lag fest. Ersatzprogramm: eine Busfahrt, aber deutlich eingeschränkt. Denn für viele Sehenswürdigkeiten und Events blieb viel weniger Zeit. Statt gemütlich mit dem Schiff zu reisen und die Zielorte der Reihe nach anzulaufen, waren die Reisenden mit dem Bus hunderte Kilometer unterwegs und mussten umständliche Anfahrten in Kauf nehmen. Die AK intervenierte für einen Konsumenten, der noch auf einen angemessenen Preisabschlag wartet. In einer ersten Reaktion heißt es vom Reiseveranstalter, dass das nicht vorhersehbar war. Der Reiseveranstalter kündigte an, sich an die Reederei wegen einer Entschädigung zu wenden. Die AK bleibt dran.

Draufzahlen oder kein Rückflug
Familie S. hatte im Februar einen Flug von Wien nach Athen und retour gebucht. Beim Einchecken für den Rückflug im Juni wies sie die Fluglinie ab. Der Grund: Ein neues Ticket für die Tochter, dann können sie einchecken. Das vorhandene Ticket wurde nicht akzeptiert, da der Infant-Tarif für die Tochter nicht mehr gelte. Denn zwischen Hin- und Rückflug war das Mädchen zwei Jahre alt geworden. Familie S. musste wohl oder übel ein neues Ticket kaufen. Es kostete rund 320 Euro. Die Tochter brauchte am Rückflug keinen eigenen Sitzplatz, sondern wurde am Schoß der Mutter transportiert. Der dem Mädchen zugewiesene Sitzplatz war überdies besetzt. Die Reklamation der Familie ist bis jetzt erfolglos geblieben. Es wurde auf das Kleingedruckte verwiesen. Die AK interveniert.

Tipps der AK Konsumentenschützer

  • Machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche mit einem eingeschriebenen Brief gegen den Reiseveranstalter geltend. Ein Musterbrief ist auf der AK Homepage.
  • Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten Beschwerden nicht mit Gutscheinen abspeisen. Eine Preisminderung ist in bar zu gewähren. Orientierung bietet die "Frankfurter Tabelle".
  • Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude ist unter Umständen möglich. Voraussetzung: erhebliche vom Reiseveranstalter verschuldete Mängel.
  • Für den nächsten Urlaub: Beanstanden Sie Reisemängel vor Ort. Dokumentieren Sie die Mängel, damit Sie Beweise haben - Fotos, Zeugen, Videos.

Analyse und mehr Service im Internet unter http://www.arbeiterkammer.at

 
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