40 Prozent aller DNA-Tatortspuren führen zum Täter - Justiz hat die Auswertungen um
die Hälfte reduziert
Wien (bmj) - "Die österreichische DNA-Datenbank ist eine der drei größten DNA-Datenbanken
der Welt. Die Qualität dieser Datenbank ist weltweit anerkannt", betont Innenministerin Dr. Maria
Fekter. Auch Interpol mit ihren 182 Mitgliedsländern hat sich für das österreichische Modell entschieden
und einen österreichischen Polizisten mit dem Aufbau einer solchen DNA-Datenbank bei Interpol für die
weltweite Kriminalitätsbekämpfung beauftragt.
"40 Prozent aller eingesendeten DNA-Tatortspuren führen zum Täter! Somit ist Österreich eines
der erfolgreichsten Länder der Welt auf dem Gebiet der DNA-Tatortspurenauswertung", so die Innenministerin.
Nachdem bereits 2004 unter BM Strasser die Zahl der durch das BM.I ausgewerteten Tatortspuren verdoppelt wurde,
hat Bundesministerin Fekter das DNA-Budget für 2008 nochmals um 734.000 Euro aufgestockt.
Einen ganz anderen Weg geht das Bundsministerium für Justiz. Für die Innenministerin ist dies absolut
unverständlich und sie fordert zu einer Kehrtwende auf: "Obwohl jedem Staatsanwalt und Richter die Bedeutung
der DNA-Analyse zur Verbrechensbekämpfung bekannt ist, hat das Justizministerium 2008 die Auswertungen von
Tatortspuren um die Hälfte reduziert". So könnten, trotz massiver Erhöhung der Auswertungen
durch das Innenministerium, 2008 erstmals deutlich weniger Straftaten mit Hilfe der DNA-Analyse aufgeklärt
werden.
Das Bundesministerium für Inneres wertet jährlich alle Mundhöhlenabstriche von Tatverdächtigen
aus. Die Auswertung der Tatortspuren wurde bisher vom Innenministerium und dem Justizministerium zu etwa gleichen
Teilen getragen. So konnten 2007 9063 Spuren ausgewertet werden. 2008 hat das Justizministerium, für die Polizei
unverständlich, die Auswertungen seinerseits stark reduziert.
"Im Herbst 2008 startet das Innenministerium gemeinsam mit der Gerichtsmedizin Innsbruck ein zukunftsweisendes
Projekt um die Effizienz im Umgang mit DNA-Spuren weiter zu erhöhen", gibt Innenministerin Fekter bekannt.
Erstmals sollen auf jedem Tatort DNA-Spuren gesichert und ausgewertet werden. Bisher war das - aus Kapazitätsgründen
sowohl bei der Analyse als auch am Tatort - nur bei bestimmten Deliktsformen möglich. Im Rahmen des Projekts
werden erstmals auch Massendelikte mit niedriger Schadenssumme erfasst.
Folgende Erkenntnisse sollen aus diesem in dieser Form weltweit einzigartigen Projekt gewonnen werden: Verbesserte
Methoden bei der Vorbeurteilung von biologischen Spuren, auch im Hinblick auf allfällige zukünftige Kostenreduktionen
bei den Auswertungen, Erkenntnisse zur Herkunft der Straftäter in Zusammenhang mit Tatörtlichkeiten durch
Nutzung der internationalen Datenverbundsysteme, Erkenntnisse zu unterschiedlichen Deliktszusammenhängen.
"Dieses Projekt wird zukunftsweisend für die weitere Kriminalitätsbekämpfung sozusagen im CSI-Bereich
sein", so Fekter. "Die Arbeit der Polizei muss ständig weiterentwickelt werden. Wir dürfen
dem Verbrechen keinen Vorsprung geben".
Internationaler Datenaustausch wesentlich zur Kriminalitätsbekämpfung
Am 27. Mai 2005 wurde in Prüm/Deutschland der Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität
und der illegalen Migration (Prümer Vertrag) zwischen Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Luxemburg,
den Niederlanden und Österreich unterzeichnet.
Kernstück des Vertrages ist der Austausch von DNA- und Fingerabdruckdaten. Unter österreichischer Federführung
konnte am 5. Dezember 2007 mit dem DNA-Datenaustausch, zuerst mit Deutschland, später auch mit Spanien, Luxemburg
und Slowenien begonnen werden. Der Austausch von daktyloskopischen Daten wurde am 29. Mai 2007 mit Deutschland
gestartet. Seither konnten durch Abgleich der DNA- und Fingerabdruckdatenbanken 5170 Treffer erzielt werden (4201
DNA/ 969 Fingerabdrucke). Davon 14 Treffer in Mordfällen, 51 Treffer in Raubfällen und 831 Treffer nach
Diebstahlsdelikten. Durch den Austausch von Fingerabdruckdaten konnten bereits 279 Falschidentitäten geklärt
werden.
Der Abgleich von erkennungsdienstlichen ist einer der erfolgreichsten Maßnahmen zur Bekämpfung international
agierender Tätergruppen und immer wichtiger werdendes Mittel zur Klärung von Straftaten. Österreich
ist in führender Position an der Umsetzung beteiligt und unterstützt andere europäische Länder
bei der Implementierung. |