Einheitliche Länderstellungnahme zur grenzüberschreitenden Gesundheitsvorsorge
Bregenz (vlk) - Die vor kurzem im Europa-Ausschuss des Vorarlberger Landtages verabschiedete Stellungnahme
zum Richtlinienvorschlag über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung
hat Unterstützung aus den österreichischen Bundesländern bekommen. "In dieser wichtigen Frage
teilen alle Länder unsere Bedenken. Damit kam es zu einer einheitlichen Stellungnahme und breiten Ablehnung
des EU-Vorstoßes", so Landtagspräsident Gebhard Halder.
Prinzipiell seien die Regelungen, die von der Europäischen Union für die Inanspruchnahme von Gesundheitsversorgungsleistungen
in anderen Mitgliedstaaten bis jetzt erlassen wurden, positiv zu sehen, sagt Halder. Bereits heute besteht ein
funktionierendes System, wonach in Notfällen und dann, wenn eine angemessene Behandlung nur im EU-Ausland
möglich ist, die gegenseitige Kostentragung geregelt wird. In allen anderen Fällen muss jeder, der eine
Gesundheitsdienstleistung im Ausland in Anspruch nehmen will, eine Genehmigung bei der heimischen Sozialversicherung
einholen. Der von der EU-Kommission nun vorgelegte Vorschlag will aber über dieses bewährte System
hinaus gehen und die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung prinzipiell frei geben. Dieses Ansinnen lehnt
der Vorarlberger Landtag ab. Um das eigene Gesundheitssystem nicht zu überlasten und auch künftig die
heimischen Standards, die jetzt schon unter Kostendruck stehen, zu gewährleisten, sei die Vorab-Genehmigung
beizubehalten, so Halder. Zudem müsse im Rahmen jeder grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung ein
Vollkostenersatz gewährt sein.
Den Vorarlberger Bedenken folgend, kam es nun zu einer einheitlichen Stellungnahme der Länder. LTP Halder:
"Diese Stellungnahme ist besonders an den Bund gerichtet. Dessen Vertreter in den Arbeitsgruppen und EU-Gremien
sind nun an diese einheitliche Stellungnahme der Länder gebunden und haben diese in den kommenden Verhandlungen
über den Richtlinienvorschlag zu vertreten."
Neben der Gesundheitsministerin und dem Bundeskanzler wurden auch der Ausschuss der Regionen und der österreichische
National- und Bundesrat über die Subsidiaritätsbedenken des Vorarlberger Landtags informiert. |