Wien (bmwa) - „Die viel zu hohe Inflation bereitet uns große Sorgen. Es müssen nun alle möglichen
Maßnahmen gesetzt werden, um die Inflation an ihren Wurzeln zu bekämpfen", sagte Wirtschaftsminister
Martin Bartenstein bei einer Pressekonferenz im Anschluss an ein Gespräch zum Thema Inflationsbekämpfung
mit Vizekanzler und Finanzminister Wilhelm Molterer, der Spitze der OeNB, Gouverneur Klaus Liebscher und Direktor
Josef Christl, sowie Staatssekretärin Christine Marek am 22.08. Es brauche Maßnahmen auf drei Säulen
- Teuerungsausgleich, mehr Wettbewerb, mehr Transparenz – waren sich die Gesprächsteilnehmer einig.
Teuerungsausgleich wirkt bereits
„Um jene zu entlasten, die am härtesten von der hohen Inflation betroffen sind, gibt es bereits Entlastungen
– und es wird eine weitere Entlastung geben", sagte Bartenstein mit Verweis auf das von Vizekanzler Molterer
vorgelegte Gesamtpaket im Volumen von 1,3 Milliarden Euro, wovon ein beträchtlicher Anteil bereits jetzt den
Menschen zu Gute kommt. „Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich wurden von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen
befreit, womit seit 1. Juli jährlich netto um bis zu 400 Euro mehr in der Geldbörse bleiben", erklärt
der Arbeitsminister.
Mehr Transparenz für die Verbraucher
„Wenn Autofahrer durch niedrigere Preise zu den Tankstellen gelockt werden, um dann beim Tanken in der Zwischenzeit
erhöhte Preise bezahlen zu müssen, dann ist das Irreführung und wird in Hinkunft verboten",
so der Wirtschaftsminister. Die entsprechende Verordnungsnovelle zur Preisauszeichnung für Treibstoffe ging
gestern in Begutachtung und tritt mit 1. September 2008 in Kraft. Damit soll die zuletzt zurecht kritisierte Praxis
im Tankstellenbereich abgestellt werden, Autofahrer durch - auch mehrmals am Tag - geänderte Preise, die nicht
selten über den in der Werbung angeführten Preisen liegen, in die Irre zu führen.
"Mit dieser neuen Verordnung werden der Bundeswettbewerbsbehörde sowie den Sozialpartnern die Klagsmöglichkeiten
nach UWG erleichtert, sofern Irreführung zum Nachteil der Konsumenten durch mehrfache Preisänderungen
vermutet werden kann", so Bartenstein. Die AK etwa habe eine derartige Klage schon mehrfach angekündigt
aber bisher nicht eingebracht.
Von der Verordnungsnovelle unabhängig bleiben Preisänderungen, die nicht der Irreführung der Konsumenten
dienen. Sie sind auch in Zukunft - in Hinblick auf das Grundrecht der Erwerbsfreiheit sowie der Vertragsautonomie
- zulässig.
Eine weitere Maßnahme für mehr Transparenz: Noch im September wird das Treibstoffpreismonitoring von
bisher wöchentlich auf ein tägliches Monitoring umgestellt. Die durchschnittlichen heimischen Treibstoffpreise
werden täglich erhoben und auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums unter publiziert. "Damit wird
die aktuelle Information verbessert, zumal sich ja auch die Treibstoffpreise rascher ändern können. Das
wird ein Stück mehr Transparenz in den heimischen Treibstoffmarkt bringen", sagt Bartenstein.
BWB mit mehr Biss für mehr Wettbewerb
Als bedeutendes Instrument zur Inflationsbekämpfung ist Wettbewerbsbelebung unumstritten. „Hauptaugenmerk
dabei liegt auf Energie und Lebensmittel, die etwa 60 Prozent der Inflation verursachen. Derzeit führt die
BWB umfassende Ermittlungen in Richtung Mineralölwirtschaft durch. "Die BWB hat – wofür auch immer
sie sich nach Vorliegen der Endergebnisse ihrer Untersuchung entscheidet, unter Umständen auch für das
Kartellgericht – meine volle Rückendeckung", so Bartenstein. Es könne nicht sein, dass die Tankstellenpreise
rasch nach oben gehen, wenn die Produktpreise steigen, sich aber das Absenken der Preise langsamer gestaltet, sobald
sie in Rotterdam wieder sinken.
Im Bereich der Lebensmittelpreise verwies der Wirtschaftsminister auf die Arbeit der Preiskommission, die derzeit
auf Antrag der BAK eine Voruntersuchung durchführt und am kommenden Montag neuerlich tagt. Abhängig vom
Ergebnis der Preiskommission werde er die BWB einladen, eine vertiefte Prüfung des Lebensmittelhandels durchzuführen.
Um der Wettbewerbsbehörde mehr Biss zu verleihen, hat der Wirtschaftsminister bereits eine entsprechende Gesetzesnovelle
in Begutachtung geschickt. Das Ziel: Die Bundeswettbewerbsbehörde soll bis 1. Jänner 2009 zu einer modernen
"Vollbehörde in Sachen Wettbewerb" nach Vorbild der Europäischen Kommission oder des deutschen
Bundeskartellamts gemacht werden.
"Wir wollen die Bundeswettbewerbsbehörde zu einer Behörde mit Entscheidungsbefugnis in erster Instanz
machen, ihr mehr Ermittlungsbefugnissen verleihen und den Bundeskartellanwalt gemäß Koalitionsvereinbarung
in die BWB integrieren", so Bartenstein.
"Für die zusätzlichen BWB-Befugnisse gibt es bereits Konsens der Sozialpartner, dem sich auch die
OeNB, die Wettbewerbskommission, der Rechungshof, die Wirtschaftskammer sowie das WIFO angeschlossen haben. Wir
brauchen eine rasch und effizient agierende Wettbewerbsbehörde. Mehr und fairer Wettbewerb ist nicht nur ein
zentrales Mittel zur Inflationsbegrenzung, sondern insgesamt im Interesse von Verbrauchern und Wirtschaft",
betonte Bartenstein. |