LIF verstärkt Aktivitäten gegen Pflichtmitgliedschaft
Wien (Ilif) - LIF-Bundessprecher Alexander Zach begrüßte die von LIF-Wirtschaftssprecher
Hans-Peter Haselsteiner vorgestellte EU-Klage gegen die Zwangsmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer. "Für
uns Liberale ist die zwangsweise Mitgliedschaft in einer Interessensvertretung inaktzeptabel", so Zach. Die
Klage sei nun die richtige Antwort auf die Verankerung der Kammern in der Verfassung. Bekanntlich hatte die Große
Koalition im vergangenen Dezember diese mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament durchgesetzt. "Ich habe
damals nicht nur dagegen gestimmt, sondern auch eine Initiative gegen den Kammerzwang gestartet. Diese wird nun
intensiviert und bekommt mit der EU-Klage neuen Auftrieb", ist der Liberale überzeugt. Unter www.rausausderkammer.at
hatten sich damals binnen Kürze mehrere hundert UnternehmerInnen mit Ihrer Unterschrift gegen den Kammerzwang
ausgesprochen. "Das LIF wird seine Aktivitäten gegen den Kammerzwang noch weiter verstärken und
vor allem für die Interessen der 180.000 Einpersonen-Unternehmen, die von der Kammer nur mangelhaft vertreten
werden, eintreten." |
Hochhauser: Sehen EU-Beschwerde von Haselsteiner gelassen
Politische Argumente des LIF-Wirtschaftssprechers gegen Pflichtmitgliedschaft rechtlich
nicht nachvollziehbar – EUGH hat Pflichtmitgliedschaft längst bestätigt
Wien (pwk) - „Die von Hans Peter Haselsteiner gegen das Prinzip der Pflichtmitgliedschaft in der
Wirtschaftskammer-Organisation und die Kammer-Umlagen initiierte EU-Beschwerde kommt nicht wirklich überraschend“,
kommentiert Anna Maria Hochhauser, Generalsekretärin der WKÖ, den Vorstoß des Bauunternehmers und
Spitzenrepräsentanten des Liberalen Forums gelassen: „Es ist eben Wahlkampf. Wenn der liberale Wirtschaftssprecher
Haselsteiner kürzlich in einem Wahlinterview formuliert, dass es ein wesentliches Anliegen des LIF ist, aus
dem Kammerzwang herauszukommen, dann ist die EU-Beschwerde der Strabag zum jetzigen Zeitpunkt leicht zu erklären.“
Was die Beschwerde selbst betrifft, so verweist Hochhauser auf entsprechende Erkenntnisse des EUGH und Richtlinien
der EU-Kommission, wo klar festgehalten wird, dass die Pflichtmitgliedschaft in keinerlei Gegensatz zum EU-Recht
steht. So stellt etwa der EUGH 1983 in einem Urteil fest, dass „Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten, die die
Pflichtmitgliedschaft in einer berufsständischen Kammer vorschreiben, (…) als solche nicht unvereinbar mit
dem Gemeinschaftsrecht“ sind. Hochhauser: „Nach der Rechtssprechung des europäischen Höchstgerichts stehen
also weder das Prinzip der Niederlassungsfreiheit noch die Dienstleistungsfreiheit im Widerspruch zur Pflichtmitgliedschaft.“
Haselsteiner moniert auch, dass das Wirtschaftskammergesetz gegen das Beihilfenrecht insofern verstößt,
als es die Wirtschaftskammer zur Förderung ihrer Mitglieder beruft. Hochhauser: „Auch dieser Vorwurf geht
ins Leere. Haselsteiner wendet sich in Wahrheit gegen das die Wirtschaftskammer-Organisation tragende Prinzip der
Solidarität. Tatsächlich vertreten die Wirtschaftskammern die Interessen aller Mitglieder, ungeachtet
ihrer betrieblichen Größe.“ |