Soll bei strittigen Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren eingesetzt werden
Wien (bmj) - "Es gibt pro Jahr 21.000 Scheidungen in Österreich. Die meisten Scheidungen
erfolgen einverständlich, trotz allem kommt es oftmals zu Besuchsrechts- und Obsorgestreitigkeiten. Kinder
sollen in solchen Fällen in Zukunft besser geschützt werden und eine Stimme vor Gericht erhalten",
betonte Justizministerin Maria Berger am 02.09. im Rahmen einer Pressekonferenz zum Thema Kinderbeistand. 2004
habe es einige traurige Anlassfälle gegeben, deshalb habe man von Seiten des Justizministeriums beschlossen,
ein Modellprojekt "Kinderbeistand" ins Leben zu rufen. Nun sei das Modellprojekt ausgelaufen, die Auswertungen
haben den Erfolg des Projektes bestätigt. "Wir haben uns daher entschlossen, den Kinderbeistand gesetzlich
zu verankern", so Berger. Bis spätestens Sommer 2009 solle eine gesetzliche Regelung getroffen werden,
es müssen allerdings noch umfangreiche Vorbereitungsarbeiten auf Arbeitsgruppenebene erfolgen.
Zum Modellprojekt erläuterte Berger, dass dies zu Beginn in den Bezirksgerichten Eisenstadt, Feldkirch, Floridsdorf
und Salzburg erprobt wurde, in weiterer Folge sei es zur Ausdehnung auf 24 weitere Bezirksgerichtssprengel gekommen.
Insgesamt sei vom Gericht 96 Mal ein Kinderbeistand bestellt worden. Während des Modellprojekts sei der Kinderbeistand
Kindern zwischen sechs und achtzehn Jahren bei Streitigkeiten zur Seite gestanden. Seine Aufgabe bestand darin,
sich ausschließlich am subjektiven Interesse des Kindes zu orientieren ohne das objektive Wohl des Kindes
aus den Augen zu verlieren. Der Kinderbestand gab den Kindern eine Stimme bei eskalierten Obsorge- oder Besuchsrechtsstreitigkeiten
und diente dem Kind als Ansprechpartner im Verfahren. Darüber hinaus sollte das Kind in einer belastenden
Situation entlastet werden.
Zur gesetzlichen Verankerung merkte Berger an, dass sie bezüglich der Mehrheitsfähigkeit sehr zuversichtlich
sei. Bisher habe es quer durch alle Fraktionen Signale der breiten Zustimmung gegeben. Man rechne mit rund 300
Fällen pro Jahr, es würde ein Kostenaufwand von rund 300.000 Euro jährlich entstehen. Berger garantierte
aber, dass man den budgetären Spielraum so gestalten wolle, dass es zu keinen Einschränkungen komme,
wenn die 300 Fälle überschritten werden. |