Kranzl: Kommissionsvorschlag zur Änderung der Wegekostenrichtlinie
ermöglicht erstmals Anrechnung externer Kosten
La Rochelle / Wien (bmvit) - Staatssekretärin Christa Kranzl nahm in Vertretung des Bundesministers
Werner Faymann am informellen Verkehrsministerrat am 01.09. in La Rochelle teil, bei welchem der nachhaltige Straßenverkehr
Schwerpunktthema war. Im Juli hatte die Kommission einen Vorschlag zur Änderung Wegekostenrichtlinie vorgelegt,
welche erstmals die Anrechnung externer Kosten neben der von Mautgebühren im Straßengüterverkehr
ermöglicht. Bei diesem sollen Lärm-, Luftschadstoffe sowie Staukosten zukünftig im Sinne einer Ökologisierung
des Verkehrs eingerechnet werden können. "Aus österreichischer Sicht stellt dies einen wichtigen
und richtigen Schritt in Richtung Kostenwahrheit nach dem Verursacherprinzip dar. Um aber eine nachhaltige Reduktion
der verkehrsverursachenden Belastungen zu erreichen, müssen auch Unfallfolgekosten, die eindeutig LKW´s
mit mehr als 3,5 Tonnen zugeordnet werden können, Klimakosten zur Verringerung der CO2 Emissionen sowie Kosten
für Boden und Wasserverschmutzung Berücksichtigung finden", so Kranzl. Im Handbuch zur Bewertung
der externen Kosten, welches von der Kommission in Auftrag gegeben wurde, werden auf wissenschaftlicher Basis alle
Werte und Bandbreiten, als externe Kostenfaktoren penibel aufgelistet. Im Rahmen des informellen Verkehrsministerrates
forderte STS Kranzl weiters eine nachhaltige Lösung für die von den negativen Auswirkungen des Straßengüterverkehrs
besonders stark betroffenen, sensiblen Regionen - wie zum Beispiel der Brenner. "Die Novellierung der Wegekostenrichtlinie
soll nicht nur zu mehr Kostenwahrheit im Verkehr führen, sie soll aus österreichischer Sicht überdies
einen nachhaltigen Lenkungseffekt hin zu umweltfreundlichen Verkehrsträgern bewirken", so STS Kranzl
abschließend. |