|
Einigung auf "Gewaltschutzpaket" |
|
erstellt am
12. 09. 08
|
Justiz- und Innenministerin haben sich geeinigt
Wien (bmj) - Justizministerin Maria Berger und Innenministerin Maria Fekter haben sich auf das Gewaltschutzpaket
verständigt. Die Vorlage wird gemeinsam in die Sitzung des Ministerrats am 17. September eingebracht.
Mit dem Gewaltschutzpaket einher geht vor allem eine Verbesserung des Opferschutzes. So wird es eine Ausweitung
der einstweiligen Verfügungen zum Schutz vor Gewalt geben sowie einen Vorschuss auf Schmerzensgeld für
Gewaltopfer. Geschaffen wird ferner ein Straftatbestand für länger andauernde Gewaltbeziehungen.
Neben dem Opferschutz soll der Kampf gegen Sexualverbrechen verstärkt werden. Berufs- und Tätigkeitsverbote
können ausgesprochen werden, über Täter soll eine verstärkte Aufsicht verhängt werden
können. Zudem werden die Strafrahmen im Zusammenhang mit Missbrauch und Kinderpornografie erhöht. Eingeführt
wird auch eine Sexualstraftäterdatei.
Berger zeigte sich sehr froh darüber, dass so kurz vor der Wahl noch eine Einigung über dieses ihr sehr
wichtige Projekt möglich geworden sei. Die Ministerin hofft, dass das Paket nach der Wahl in der Übergangsphase
bis zur Bildung einer neuen Regierung im Parlament umgesetzt wird. |
|
|
|
Kuntzl: Unterstützung für Opfer häuslicher Gewalt
Österreich wird weiterhin die Vorreiterrolle im Bereich des Gewaltschutzes einnehmen
Wien (sk) - Erfreut über die Einigung zum Gewaltschutzpaket zeigte sich SPÖ-Familiensprecherin
Andrea Kuntzl gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. "Justizministerin Berger ist es zu verdanken, daß
das Paket ein Opferschutzpaket und nicht nur ein Sexualstraftäterpaket geworden ist", so Kuntzl. Die
Verstärkung des Opferschutzes sei schon lange nötig gewesen, endlich sei es gelungen, die Ausweitung
der einstweiligen Verfügung zum Schutz vor Gewalt durchzusetzen, sowie die Schaffung eines Strafbestandes
für länger andauernde Gewaltbeziehungen. "Diese zwei Maßnahmen sind besonders für Frauen
von großer Bedeutung, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Für Österreich bedeuten diese
Neuerungen, daß man weiterhin die Vorreiterrolle im Bereich des Gewaltschutzes einnehmen wird", bemerkte
Kuntzl abschließend. |
|
|
|
Donnerbauer: ÖVP setzt mehr Härte bei Kindesmissbrauch durch
Höhere Strafen und Sexualstraftäterdatei kommen
Wien (övp-pk) - "Die ÖVP setzt mehr Härte bei Kindesmissbrauch durch, höhere
Strafen und die Sexualstraftäterdatei kommen", zeigte sich ÖVP-Justizsprecher Mag. Heribert Donnerbauer
angesichts der erzielten Einigung zwischen Innenministerin Fekter und Justizministerin Berger zum Gewaltschutzpaket
erfreut.
Donnerbauer betonte, daß es ein großer Schritt sei, "der mit diesem Maßnahmenpaket umgesetzt
wird. Der Opferschutz wird nun klar vor den Täterschutz gestellt. Die deutliche Erhöhung der Strafen
für Sexualstraftäter, effiziente und umfangreiche Berufs- und Tätigkeitsverbote, sowie die Installation
der Sexualstraftäterdatei waren ÖVP-Forderungen, die nun auch durchgesetzt wurden."
"Auch die SPÖ hat nun eingesehen, daß der Opfer- vor den Täterschutz gestellt werden muß",
so Donnerbauer abschließend. |
|
|
|
Fichtenbauer begrüßt Einigung, vermisst aber Anzeigepflicht
Immer muß das Interesse des Verletzten im Vordergrund stehen
Wien (fpd) - "Wenn der anstehende Wahltermin zu einer erhöhten Anstrengung der zuständigen
Bundesministerien - konkret des Innen- und des Justizressorts - führt, ein Gewaltschutzpaket zu verabschieden,
sei dies positiv vermerkt", so der freiheitliche Justizsprecher, NAbg. Dr. Peter Fichtenbauer, der allerdings
im Gesetzesentwurf die Erweiterung der Anzeigepflicht bei Verdacht auf Gewalt an Kindern vermisst.
Zum Thema Anzeigepflicht, so Fichtenbauer, sei klar festzuhalten: "Nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung
(StPO) ist eine Behörde oder öffentliche Dienststelle, welcher der Verdacht einer von Amtswegen zu verfolgenden
Straftat bekannt wird, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, zur Anzeige an die Staatsanwaltschaft
oder Sicherheitsbehörde verpflichtet." Die Relativierung dieser Anzeigepflicht nach der StPO-Novelle
2000 sei vielfältig durch die Jugendwohlfahrtsbehörden missinterpretiert worden, so der FPÖ-Justizsprecher,
weil die unbedingte Pflicht der Behörde bestehe, alles zu unternehmen, was zum Schutz des Verletzten oder
anderer Personen vor Gefährdung notwendig ist.
"Immer muß das Interesse des Verletzten im Vordergrund stehen", so Fichtenbauer, "denn das
Vertrauensverhältnis, dessen Gefährdung die Anzeigenpflicht relativiert, ist keinesfalls Selbstzweck
sondern immer nur ein Mittel, welches die adäquate und bestmögliche Betreuung und Hilfestellung der in
ihren Rechten verletzten Person zum Ziel hat." Insbesondere bestehe auch nach den Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes
(SPG) der grundsätzliche Anspruch auf staatliche Schutzgewährung, wobei die Anzeige bei den Behörden
als Schutzinstrument für den Verletzten zu sehen sei.
"Unzweifelhaft muß festgestellt werden, daß die Jugendwohlfahrtsbehörden zum Kreis der öffentlichen
Dienststellen bzw. Behörden zählen, welche die vorerwähnten Pflichten im Rahmen ihres Wirkungskreises
einzuhalten haben", so Fichtenbauer, der unter dieser Voraussetzung dem Gesetzesentwurf mit Interesse entgegensieht,
abschließend. |
|
|
|
Westenthaler: Halbherziges Gewaltschutzpaket Light
SPÖ bei Anzeigenpflicht umgefallen
Wien (bzö) - Als "halbherziges Gewaltschutzpaket Light", sieht BZÖ-Klubobmann,
Sicherheitssprecher Peter Westenthaler die angebliche Einigung von SPÖ und ÖVP. Berger und Fekter hätten
bereits mehrfach ein solches Paket angekündigt, aber "umgesetzt ist bisher nichts". Bisher sei an
konkreten Dingen nur bekannt, daß SPÖ-Berger bei der Anzeigenpflicht umgefallen ist und hier den Kinderschutz
opfert.
Westenthaler bekräftigte in diesem Zusammenhang seine Forderung nach einer öffentlich zugängigen
Sexualstraftäterdatei, der regelmäßigen ärztlichen Kontrolle von Kindern zum Schutz vor Missbrauch
und Gewalt und einer umfassenden Anzeigenpflicht. Westenthaler verwies darauf, daß es pro Jahr 1.200 schwere
Missbrauchsfälle in Österreich gebe, die Dunkelziffer liege jedoch bei 20.000 Fällen. Jedes 4. Mädchen
und jeder 6. Bub werde vor dem 16. Lebensjahr sexuell missbraucht. "Unser Vorwurf an die Regierung ist, daß
sie immer wieder Ankündigungen getätigt hat, aber seit eineinhalb Jahren nichts passiert ist. Deshalb
haben wir in dieser Frage auch kein Vertrauen mehr in die SPÖ-Justizpolitik. Stattdessen hat Berger 2007 88
Sexualstraftäter - darunter 83 Vergewaltiger - vorzeitig entlassen. Mit dem von Berger initiierten Haftentlassungspaket
werden es heuer noch mehr sein. Das ist nicht die Prävention und Abschreckung, wenn suggeriert wird, daß
Täter, die sich an Kindern vergehen und sexuellen Missbrauch betreiben, vorzeitig bedingt entlassen werden.
Das lehnen wir ab und fordern, daß es verboten wird, daß solche Täter vorzeitig entlassen werden",
betonte Westenthaler.
Der BZÖ Sicherheitssprecher fordert auch eine Verdoppelung der Mindeststrafen bei Kindesmissbrauch. "Wir
brauchen keine Studien sondern wissen bereits, daß das Strafausmaß bei schweren Delikten - bei §92
Quälen von Unmündigen bis zum Tode beträgt die Höchststrafe nur 10 Jahre - viel zu niedrig
ist. In diesem Land können Unmündige, Kinder, behinderte Menschen biss zum Tode gequält werden und
der Täter erhält maximal 10 Jahre Haft. Dies ist ein Skandal. Wer jemanden zu Tode quält, muß
lebenslang weggesperrt werden", forderte Westenthaler. Der BZÖ-Klubobmann wies darauf hin, daß
die Opfer von Sexualstraftaten keine zweite Chance erhalten würden sondern ihr ganzes Leben lang betroffen
seien. "Der beste Schutz vor Sexualstraftätern ist, wenn diese gar nicht mehr aus dem Gefängnis
herauskommen. Kinderschänder sind Mörder an den Seelen unserer Kinder und auch als solche im Strafgesetz
zu behandeln. SPÖ und ÖVP sind mit diesem halbherzigen Paket leider wieder einmal am Gewaltschutz gescheitert",
so Westenthaler abschließend. |
|
Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion
|
|
zurück |
|
|