Bozen (lpa) - Am Freitag und am kommenden Montag haben Parteien und Listen, die zur Landtagswahl am 26.
Oktober antreten, die Möglichkeit, ihr Listenzeichen in der Landesabteilung Zentrale Dienste zu hinterlegen.
In welcher Reihenfolge die Zeichen dann auf den offiziellen Wahlplakaten aufscheinen, entscheidet sich im Rahmen
einer öffentlichen Auslosung am Montag, 15. September.
Die Hinterlegung der Listenzeichen ist für die wahlwerbenden Parteien verpflichtend. Entgegengenommen werden
die Listenzeichen von der Landesabteilung Zentrale Dienste im Palais Widmann in Bozen, und zwar am Freitag dieser
Woche sowie am kommenden Montag, jeweils von 9.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 17.00 Uhr. Gleich im Anschluss an
den Ablauf dieser Frist wird am Montag, 15. September, um 18.00 Uhr im Pressesaal der Landesregierung, Palais Widmann,
Crispistraße 3, Bozen, die Reihenfolge der Listenzeichen auf den offiziellen Listenzeichen-Plakaten bestimmt,
und zwar über eine öffentliche Auslosung. |