Umsetzung der Rezeptgebührendeckelung läuft reibungslos
Wien (bmsg) - "Seit Jahresanfang braucht niemand mehr als 2 Prozent seines Jahresnettoeinkommens
für Arzneien aufzuwenden. Die Rezeptgebührenobergrenze ist ein gelungenes Beispiel für den weiteren
Ausbau des Sozialstaates. Sie bringt mehr soziale Gerechtigkeit und verhindert den Weg in eine Zwei-Klassen-Medizin",
erklärt Sozialminister Erwin Buchinger. Von diesem sozialpolitischen Meilenstein profitieren in erster Linie
chronisch Kranke und ältere Menschen.
Mit Stichtag 18. September 2008 sind bereits 101.123 Versicherte aufgrund ihres Einkommens von der Rezeptgebühr
gemäß der Richtlinie zur Rezeptgebührenobergrenze befreit.
Derzeit wird davon ausgegangen, dass bis Jahresende ca. 350.000 Versicherte auf Grund des Erreichens ihrer Rezeptgebührenobergrenze
von der Zahlung der Rezeptgebühr befreit sein werden
PensionistInnen profitieren besonders
"Vor allem PensionistInnen, die oft auf sehr viele Medikamente angewiesen sind, werden deutlich entlastet.
Die überwiegende Mehrheit der nunmehr begünstigten Personen sind PensionistInnen, die keine Ausgleichszulage
erhalten, deren Einkommen aber die Rezeptgebührenobergrenze laut Richtlinie nicht übersteigt. AusgleichszulagenbezieherInnen
sind generell von der Rezeptgebühr befreit ", erläutert Buchinger abschließend. |