Elektroaltgeräte-Sammlung in Österreich übertrifft Ziel um 92 % - neue Batterienverordnung
mit 26. September 2008 in Kraft
Wien (bmlfuw) - Österreich kann bei der Sammlung von Elektroabfall eine hervorragende Bilanz
ziehen. Nach EU-Richtlinien hatte Österreich im Jahr 2007 die Vorgabe, vier Kilogramm Elektro- und Elektronikabfall
pro Kopf zu sammeln, erreicht wurden 7,68 Kilogramm pro Einwohner, damit wurde das Ziel um 92 Prozent übertroffen.
„Dieses Ergebnis ist durch die ausgezeichnete Kooperation von Wirtschaft, Gemeinden und dem Lebensministerium und
vor allem auch durch die hervorragende Sammelleistung der Bürgerinnen und Bürger möglich geworden.
Sie leisten damit einen wichtiger Beitrag, um Ressourcen und Energie zu sparen und gleichzeitig etwas für
den Klimaschutz zu tun“, betonte der Generalsekretär des Lebensministeriums, Reinhard Mang, heute, Mittwoch,
bei der Jahrespressekonferenz der Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle (EAK), „Aktuelle Ergebnisse der EAG-Sammlung
in Österreich – Neue Batterienverordnung tritt im September in Kraft“, gemeinsam mit Wolfgang Krejcik, Vorsitzender
des Aufsichtrats der EAK, Elisabeth Giehser, Geschäftsführerin der EAK, sowie Josef Moser, Bundesobmann
der ARGE Österreichische Abfallwirtschaftsverbände, im Wiener Café Landtmann.
In Österreich werden immer mehr elektrische und elektronische Geräte erzeugt, die in immer kürzeren
Abständen als Abfall anfallen. Innerhalb der nächsten zwölf Jahre wird mit einer Verdoppelung der
Elektroabfälle gerechnet. Eine effiziente Sammlung und Verwertung ist deshalb so wichtig, weil es sich um
gefährliche Abfälle handelt. Elektroaltgeräte und auch Altbatterien enthalten einerseits Bauteile
und Materialien, die gesundheits- und umweltgefährdend sind, wie z. B. Quecksilber in Schaltern oder Blei
als Lötmittel, andererseits aber vielfach wertvolle, wiederverwertbare Materialien wie z. B. die Metalle Kupfer
und Gold. Ihr umweltgerechtes Recycling wird durch EU-Richtlinien geregelt.
In Österreich ist die Umsetzung der EU-Richtlinien durch die Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) bereits
seit drei Jahren erfolgreich in Kraft. Sie betrifft die Richtlinien RL 2002/96/EG betreffend Elektro- und Elektronik-Altgeräte
und die RL 2002/95/EG betreffend die Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.
Neue Batterienverordnung ab 26. September 2008 in Kraft
Auch für Batterien gibt es zukünftig vergleichbare Sammel-Regelungen. Mit der Batterienverordnung,
BGBl. II Nr. 159/2008, gilt für Batterien und Akkumulatoren ab 26. September 2008, dass HerstellerInnen
und ImporteurInnen die Finanzierungsverantwortung für die Sammlung und umweltgerechte Behandlung übernehmen.
Dadurch werden Kommunen bzw. Abfallverbände entlastet. Der Handel ist darüber hinaus verpflichtet, über
die Rücknahme von Geräte- und Fahrzeugbatterien an ihren Verkaufsstellen zu informieren.
Für die BürgerInnen wird sich an den bewährten Entsorgungsstrukturen bzw. Abgabemöglichkeiten
nichts ändern. Gerätebatterien können auch künftig unentgeltlich bei jeder Verkaufsstelle sowie
bei den dafür eingerichteten Sammelstellen der Gemeinden unentgeltlich zurückgegeben werden. Dies teilt
das Lebensministerium abschließend mit. |