Mit Elektroabfall Ressourcen sparen und Klima schützen!   

erstellt am
17. 09. 08

Elektroaltgeräte-Sammlung in Österreich übertrifft Ziel um 92 % - neue Batterienverordnung mit 26. September 2008 in Kraft
Wien (bmlfuw) - Österreich kann bei der Sammlung von Elektroabfall eine hervorragende Bilanz ziehen. Nach EU-Richtlinien hatte Österreich im Jahr 2007 die Vorgabe, vier Kilogramm Elektro- und Elektronikabfall pro Kopf zu sammeln, erreicht wurden 7,68 Kilogramm pro Einwohner, damit wurde das Ziel um 92 Prozent übertroffen. „Dieses Ergebnis ist durch die ausgezeichnete Kooperation von Wirtschaft, Gemeinden und dem Lebensministerium und vor allem auch durch die hervorragende Sammelleistung der Bürgerinnen und Bürger möglich geworden.

Sie leisten damit einen wichtiger Beitrag, um Ressourcen und Energie zu sparen und gleichzeitig etwas für den Klimaschutz zu tun“, betonte der Generalsekretär des Lebensministeriums, Reinhard Mang, heute, Mittwoch, bei der Jahrespressekonferenz der Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle (EAK), „Aktuelle Ergebnisse der EAG-Sammlung in Österreich – Neue Batterienverordnung tritt im September in Kraft“, gemeinsam mit Wolfgang Krejcik, Vorsitzender des Aufsichtrats der EAK, Elisabeth Giehser, Geschäftsführerin der EAK, sowie Josef Moser, Bundesobmann der ARGE Österreichische Abfallwirtschaftsverbände, im Wiener Café Landtmann.

In Österreich werden immer mehr elektrische und elektronische Geräte erzeugt, die in immer kürzeren Abständen als Abfall anfallen. Innerhalb der nächsten zwölf Jahre wird mit einer Verdoppelung der Elektroabfälle gerechnet. Eine effiziente Sammlung und Verwertung ist deshalb so wichtig, weil es sich um gefährliche Abfälle handelt. Elektroaltgeräte und auch Altbatterien enthalten einerseits Bauteile und Materialien, die gesundheits- und umweltgefährdend sind, wie z. B. Quecksilber in Schaltern oder Blei als Lötmittel, andererseits aber vielfach wertvolle, wiederverwertbare Materialien wie z. B. die Metalle Kupfer und Gold. Ihr umweltgerechtes Recycling wird durch EU-Richtlinien geregelt.

In Österreich ist die Umsetzung der EU-Richtlinien durch die Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) bereits seit drei Jahren erfolgreich in Kraft. Sie betrifft die Richtlinien RL 2002/96/EG betreffend Elektro- und Elektronik-Altgeräte und die RL 2002/95/EG betreffend die Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.

Neue Batterienverordnung ab 26. September 2008 in Kraft
Auch für Batterien gibt es zukünftig vergleichbare Sammel-Regelungen. Mit der Batterienverordnung, BGBl. II Nr. 159/2008, gilt für Batterien und Akkumulatoren ab 26. September 2008, dass HerstellerInnen und ImporteurInnen die Finanzierungsverantwortung für die Sammlung und umweltgerechte Behandlung übernehmen. Dadurch werden Kommunen bzw. Abfallverbände entlastet. Der Handel ist darüber hinaus verpflichtet, über die Rücknahme von Geräte- und Fahrzeugbatterien an ihren Verkaufsstellen zu informieren.

Für die BürgerInnen wird sich an den bewährten Entsorgungsstrukturen bzw. Abgabemöglichkeiten nichts ändern. Gerätebatterien können auch künftig unentgeltlich bei jeder Verkaufsstelle sowie bei den dafür eingerichteten Sammelstellen der Gemeinden unentgeltlich zurückgegeben werden. Dies teilt das Lebensministerium abschließend mit.
 
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